710/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Stummvoll und Kollegen haben am 22.  Mai 1996 unter der Nr. 633/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Arbeitsweise des Österreichischen Statistischen Zentralamtes gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.    Welche Schritte werden Sie auf europäischer Ebene setzen, damit die bürokratische Belastung der Wirtschaft und besonders der Klein- und Mittelbetriebe durch Statistik vermindert wird?

 

2.    Werden Sie Initiativen zu einer kritischen Inventur der österreichischen Gesetze und Verordnungen ergreifen, damit die bürokratische Belastung der Wirtschaft durch Statistik insgesamt reduziert werden kann?

 

3.    Was haben Sie unternommen, um die Probleme im Statistischen Zentralamt bei der Aufarbeitung wichtiger Wirtschaftsdaten zu beseitigen?

 

4.    Welche Vorschläge hat das ÖSTAT zur Bewältigung der neuen Aufgaben bzw. der Systemumstellungen anläßlich des EU-Beitritts gemacht?

 

5.    Welche Konsequenzen und organisatorischen Maßnahmen haben Sie veranlaßt, damit das ÖSTAT den Informationsbedürfnissen von Politik und Wirtschaft rasch nachkommt?

 

6.    Haben Sie veranlaßt, daß es zu einer Prioritätensetzung bei den Aufgaben des ÖSTAT kommt?  Wenn ja, wie sieht die Prioritätensetzung aus?

 

7.    Welche Auswirkungen hat die mangelhafte Verfügbarkeit der notwendigen Daten auf die EU-Förderungen, die Beobachtung durch internationale Organisationen und auf die Berechenbarkeit des BIP?

 

8.    Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen hat die verspätete Verfügbarkeit des Verbraucherpreisindex durch das ÖSTAT?

 

9.    Wie reagieren Sie auf die zusätzlichen Personalwünsche des ÖSTAT?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die österreichische Statistik ist bemüht, innerhalb der von der Europäischen Union vorgegebenen engen Grenzen die Belastung der Wirtschaft gering zu halten und setzt sich in diesem Sinne auch bei der Gestaltung neuer statistischer Normen im EU-Bereich in den zuständigen Gremien ein.  Von österreichischer Seite wird sehr genau geprüft werden, ob Forderungen nach statistischen Erhebungen für die Schaffung von Entscheidungsgrundlagen der Verwaltung und der Politik dem Grundsatz der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerecht werden.

Ich weise jedoch darauf hin, daß die Übernahme des Europäischen Statistischen Systems zwar mit einer gewissen Belastung der Betriebe durch die Vornahme von wirtschaftsstatistischen Erhebungen verbunden ist, die österreichische Wirtschaft aber durch die Übernahme des Systems in hohem Maße profitieren wird: Einerseits stehen den Unternehmen nunmehr qualitativ hochwertige Daten aus dem gesamten Unionsbereich zur Verfügung, andererseits schlagen sich die Ergebnisse der Statistik in direkt umsetzbare Entscheidungen nieder, die für die österreichische Wirtschaft von großer Relevanz sind, wie etwa die Festsetzung von Förderungsmitteln, die den Unternehmen zufließen.

 

 

Zu Frage 2:

 

Ich habe veranlaßt, daß unter Aufsicht von Staatssekretär Mag.  SCHLÖGL zusammen mit der Leitung des Österreichischen Statistischen Zentralamts und verschiedenen Beratern eine solche Inventur durchgeführt wird.  Dabei ist allerdings nicht zu übersehen, daß einige frühere Versuche in der gleichen Richtung kaum Ergebnisse zeitigten, da hinter fast jeder Statistik ein Interessentenkreis steht, der seine Überzeugung von der Unentbehrlichkeit gerade dieser Statistik sehr vornehmlich zum Ausdruck brachte.  Angesichts geänderter Prioritäten in Politik und Verwaltung läuft diese Inventur allerdings unter geänderten Rahmenbedingungen ab.

 

Zu den Fragen 3 bis 6:

Das Österreichische Statistische Zentralamt hat nun eine Reihe von Vorschlägen zur Bewältigung der durch den EU-Beitritt entstandenen Situation vorgelegt.  Diese Vorschläge gehen von der Auffassung aus, daß der EU-Beitritt auf dem Sektor der amtlichen Statistik unter anderem auch ein Mehr an personellen Ressourcen erfordert, wenn Österreich nicht eine abgeschlagene Rolle spielen soll.

Im Hinblick auf die Zielsetzungen dieser Bundesregierung kann ich eine Personalaufstockung allerdings nur als ultima ratio ansehen.  Daher habe ich, wie bereits erwähnt, veranlaßt, daß eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Staatssekretär Mag.  SCHLÖGL unter Heranziehung externer Berater mit dem Österreichischen Statistischen Zentralamt eine Bestandsaufnahme aller statistischen Arbeiten durchgeführt, diese nach Prioritäten reiht und Vorschläge für mögliche Unterbrechungen und Kürzungen von Projekten vorlegt, durch welche Mitarbeiter für prioritäre Arbeiten freigestellt werden könnten.  Ein abschließender Bericht dieser Gruppe soll demnächst ergehen.  Mir wird berichtet, daß durch die bisherigen Maßnahmen die Verzögerungen beim Verbraucherpreisindex aufgeholt worden sind.

Einvernehmen besteht jedenfalls, daß die periodischen Wirtschaftsindikatoren - darunter die derzeit von Umstellung betroffenen Arbeiten an Verbraucherpreisindex, Außenhandel und Konjunkturerhebungen - und die für die Messung der Maastricht-Kriterien und für EU-Förde­rungen unentbehrlichen Strukturerhebungen und Arbeiten der Volkswirtschaftlichen Gesamt­rechnung die höchste Priorität haben müssen.  Ich halte jedoch fest, daß das Österreichische Statistische Zentralamt unentbehrliche Grundlagen für Politikbereiche wie Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur auch weiterhin zur Verfügung zu stellen hat.

 

 

Zu Frage 7:

 

Da die für die Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 1995 notwendigen Außenhandelsergebnisse bis Spätsommer 1996 vorliegen werden, ist auch die zeitgerechte Erstellung einer Berechnung des BIP möglich.  Für die statistische Darstellung der öster­reichischen Fördergebiete ist vor allem die Durchführung g der geplanten Vollerhebung in allen nicht-landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichen relevant, zu deren Durchführung g im Öster­reichischen Statistischen Zentralamt nun die notwendigen Maßnahmen gesetzt werden.  Die Aufmerksamkeit der internationalen Organisationen war vor allem auf die Unterbrechung der Erstellung der Quartalsrechnung durch das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung gerichtet, die durch den Ausfall verschiedener statistischer Quellen, die zum Teil nicht durch das Österreichische Statistische Zentralamt zu verantworten waren, bedingt war.

 

Zu Frage 8:

 

Die durch den Zusammenfall verschiedener notwendiger Umstellungsarbeiten auf das neue Basisjahr 1996 mit der Neuerstellung des Harmonisierten EU-Konsumentenpreisindex

entstandenen vorübergehenden Verzögerungen bei der Veröffentlichung des Verbraucherpreis­index wurden mit der Veröffentlichung des Ergebnisses für den Berichtsmonat Mai 1996 beendet. Über negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft durch diese Verzögerungen liegen mir keine Informationen vor.

 

 

Zu Frage 9:

 

Ich habe bereits klar zum Ausdruck gebracht, daß Personalaufstockungen nur als ultima ratio anzusehen sind.  Die durch das Österreichische Statistische Zentralamt vorgelegten personellen Kalkulationen werden durch die bereits mehrfach erwähnte Arbeitsgruppe aufgearbeitet.  Eine abschließende Aussage ist derzeit nicht möglich.