753/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Johann Schuster und Kollegen

 

haben am 18. Juni 1996 unter der Nr. 838/J an mich beiliegende

 

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend gesundheitliche

Vorsichtsmaßnahmen bei Ozonbelastung gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

 

Zu Frage 2:

 

 

In der unter maßgeblicher Mitarbeit von Experten meines

 

Ressorts erstellten Verordnung des Bundeministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Empfehlungen zu

 

freiwilligen Verhaltensweisen der Bevölkerung im Falle der Ozonwarnstufen, BGB1.Nr. 2/1993, werden folgende Empfehlungen genannt:

 

Im Falle der Auslösung der Vorwarnstufe (100 ppb bzw. 0,200 mg/m3):

Derartig erhöhte Ozonkonzentrationen können zu Reizungen der" Schleimhäute und zu Atemwegsbeschwerden führen.

Vorsorglich sollen gefährdete Personen - wie beispielsweise Kinder mit überempfindlichen Bronchien, Personen mit schweren Erkrankungen der Atemwege und/oder des Herzens, sowie Asthmakranke - ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien, insbesondere in den Mittags- und Nachmittagsstunden, vermeiden.

 

Der normale Aufenthalt im Freien, z.B. Spaziergang, Baden oder Picknick ist auch für gefährdete Personen unbedenklich.

 

In Falle der Auslösung der Warnstufe I (150 ppb bzw. 0,300 mg/m3):

Derartig erhöhte Ozonkonzentrationen können zu Reizungen der Schleimhäute und zu Atemwegsbeschwerden führen.

 

Gefährdete Personen - wie beispielsweise Kinder mit

 

überempfindlichen Bronchien, Personen mit schweren Erkrankungen der Atemwege und/oder des Herzens, sowie Asthmakranke - sollen sich daher bevorzugt in Innenräumen aufhalten, in denen nicht geraucht wird.  Gesunde Personen sollen ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien, insbesondere in den Mittags- und Nachmittagsatunden, vermeiden.

Für individuelle, gesundheitsbezogene Auskünfte wird empfohlen, Rücksprache mit dem Hausarzt zu halten.

 

In Falle der Auslösung der Warnstufe II (200 ppb bzw. 0,400 mg/m3):

Derartig erhöhte Ozonkonzentrationen können zu Reizungen der Schleimhäute und zu Atemwegsbeschwerden führen.

Daher wird der Bevölkerung empfohlen, sich bevorzugt in Innenräumen aufzuhalten, in denen nicht geraucht wird.  Jede ungewohnte und starke Anstrengung im Freien, insbesondere in den Mittags- und Nachmittagsstunden, ist zu vermeiden.  Für individuelle gesundheitsbezogene Auskünfte wird empfohlen, Rücksprache mit dem Hausarzt zu halten.

 

Zu den übrigen Fragen verweise ich auf die führende Zuständigkeit des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie in Angelegenheiten des Immissionsschutzes und insbesondere bei der Vollziehung des Ozongesetzes.