754/AB

 

 

Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Frischenschlager, Dr. Kier und Partner/innen vom 9. Juli 1996, Nr. 952/J-NR/1996, betreffend "nicht oder verspätet erteilte Visa für Teilnehmer am Weltkongreß für Psychotherapiell beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Im Vorfeld des genann ten Kongresses gab es Kontakte zwischen den Veranstaltern und dem Bundesministerium für Inneres, deren Gegenstand die konkrete Vorgangsweise bei allenfalls auftauchenden Sichtvermerksproblemen war.  Die in diesem Zusammenhang an das Bundesministerium für Inneres herangetragenen Fragen konnten offensichtlich zur Zufriedenheit der" Veranstalter beantwortet werden, wobei den Veranstaltern auch die Möglichkeit eröffnet wurde, in kurzem Weg mit dem Innenressort in Kontakt zu treten, falls nicht vorhergesehene Probleme auftauchen, die einer Lösung bedurften.

 

Ob den österreichischen Botschaften die Abhaltung des Weltkongresses in Wien bekannt war, ist im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres nicht zu beantworten.  Es ist allerdings nicht üblich, daß das Bundesministerium für Inneres die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland über derartige Veranstaltungen in Österreich informiert, es sei denn, eine solche generelle Vorinformation wird vom Veranstalter von Großveranstaltungen für sinnvoll erachtet und dem Bundesministerium für Inneres diesbezügliche Informationen übermittelt.  Im vorliegenden Fall wurde ein solches Arrangement mit den Veranstaltern nicht getroffen, da es von ihnen auch nicht angeregt worden war.

 

Zu Frage 2:

 

Nach den dem Bundesministerium für Inneres vorliegenden Informationen wurden auch für die Kongreßteilnehmer aus Nigeria, Indien, China, Estland und Rumänien Sichtvermerke ausgestellt.  Es ist aber einzuräumen, daß Sichtvermerksanträge von diesen Staatsangehörigen einer genauen Prüfung unterzogen werden. Für estnische Staatsangehörige ergibt sich eine zusätzliche Schwierigkeit aus der Tatsache, daß im Land selbst keine österreichische Vertretungsbehörde errichtet ist.  Inwieweit in einzelnen Fällen auf Grund von Unklarheiten Sichtvermerke verspätet erteilt oder versagt wurden, läßt sich vom Bundesministerium für Inneres aufgrund der vorgelegten Angaben nicht überprüfen.

 

Zu Frage 3:

 

Es ist davon auszugehen, daß Sichtvermerke in jenen Fällen und nur in jenen Fällen versagt wurden, in denen die im Fremdengesetz normierten Grundlagen für die Erteilung von Sichtvermerken nicht gegeben waren.

 

Zu Frage 4:

Der in der Anfrage angesprochene Sachverhalt konnte vom Bundesministerium für Inneres nicht verifiziert werden. Generell ist allerdings darauf hinzuweisen, daß Sichtvermerkswerber bei den österreichischen Konsulaten generell über die Voraussetzungen der Erteilung eines Sichtvermerks und über die Bedeutung eines Sichtvermerks etwa im Hinblick auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit informiert werden. Sollte sich der dargestellte Sachverhalt in einer ähnlichen Weise, wie dies der Anfrage entnommen werden kann, abgespielt haben, wird es wohl ein leichtes gewesen sein, im direkten Gespräch des Sichtvermerkswerbers mit dem Konsularbediensteten den Sachverhalt insofern aufzuklären, als unmittelbar klargestellt werden konnte, daß keine Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist.  In einem solchen Fall werden Sichtvermerkswerbern üblicherweise auch keine weiteren Informationen im Zusammenhang mit der möglichen Aufnahme einer Beschäftigung gegeben.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß es insbesondere in den letzten Tagen vor dem Kongreß mehrere Fälle gab, in denen die Veranstalter des Kongresses in kurzem Weg das Bundesministerium für Inneres um Genehmigungen zur Sichtvermerkserteilung ersuchten. Diesen Wünschen wurde durchwegs entsprochen. Aus der Sicht der Veranstalter dürfte sich diese Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres als sehr positiv dargestellt haben, da den Vertretern des Innenressorts seitens der Kongreßveranstalter ausdrücklich für" die Kooperation gedankt wurde.  Insofern hat das Bundesministerium für Inneres mit Sicherheit nicht zu einer Verschlechterung des Images Österreichs beigetragen, sondern vielmehr unter Beweis gestellt, daß es in der Lage ist, ein für die

Veranstalter von Großkongressen hilfreiches und nützliches

Service zur Verfügung zu stellen.