796/AB

 

 

 

Zur gegenständIichen Anfrage wird mitgeteiIt:

 

 

Frage 1 : lst es richtig, daß diese Krankenhäuser geschIossen oder in ihrem

Betrieb eingeschränkt werden sollen?

 

 

Frage 2: WievieI PersonaI wird durch diese SchIießungen betroffen?

 

 

Fraoe 3 : Haben Sie mit dem Land Steiermark schon Verhandlungen aufge-

nommen, um Begleitmaßnahmen zu treffen, damit das betroffene

PersonaI nicht arbeitslos wird?

 

 

Frage 4: Werden Sie durch Verhandlungen mit dem Land Steiermark dafür

sorgen, daß für die ca. 130 Beschäftigten im Marienkrankenhaus

Vorau gleichwertige Arbeitsplätze in der Region bereitgesteIlt be-

kommen und können Sie die Beschäftigung nach dem Schlie ßen

des Krankenhauses garantieren?

Antwort:

 

EinIeitend verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage

(780/J) zu diesem Thema durch Frau Bundesministerin Dr.Krammer.

 

Grundsätzlich muß festgehaIten werden, daß eine umfassende Reform im

österreichischen Gesundheitswesen die notwendigen Voraussetzungen schaf-

fen wird, die für eine gute Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitslei-

stungen notwendig sind und die gleichzeitig die Finanzierbarkeit des Gesund-

heitssystems für die nächsten Jahrzehnte sicherstellt. Dabei kommt dem öster-

reichischen Krankenanstaltenplan eine zentrale Rolle zu. Wie Sie sicherlich

wissen, laufen die Verhandlungen zu diesem österreichischen Krankenanstal-

tenpIan mit den Ländern noch bis Ende des Jahres 1996; erst dann kann

endgültig beurteilt werden, an welchen Standorten Überlegungen zur

Umstrukturierung effektivitäts- und effizienzsteigernd zum Tragen kommen.

Diese Umstrukturierungsmaßnahmen bedingen in der RegeI keinen

PersonaIabbau. Zu gegebenem Zeitpunkt werden so rechtzeitig Verhandlungen

mit dem Land Steiermark geführt werden, daß eine reibungsIose Umsetzung

erfolgreich erscheint, sofern sie überhaupt notwendig wird.

 

ln diesem Zusammenhang ist festzuhalten, daß das Arbeitsmarktservice

Steiermark mit dem Land Steiermark für das Jahr 1996 bereits ein gemein-

sames Beschäftigungsprogramm vereinbart hat. Dieses Kooperationsab-

kommen beinhaltet u.a. auch die Durchführung gemeinsamer Maßnahmen zur

Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Sollte die Schließung des Marienkran-

kenhauses Vorau tatsächlich vorgenommen werden müssen, - dazu verweise

ich im speziellen auf die Beantwortung der Fragen 9, 11 und 12, der an Frau

Bundesministerin Dr.Krammer gerichteteten Anfrage 780/J - wird das Arbeits-

marktservice Steiermark auf GrundIage dieser Vereinbarung mit dem Land

kurzfristig entsprechende Maßnahmen verhandeln, einleiten und umsetzen.

 

 

Dabei könnte u.a. auch das erfolgreiche arbeitsmarktpolitische lnstrument einer

 

Arbeitsstiftung zum Einsatz kommen.