796/AB
Zur gegenständIichen Anfrage wird mitgeteiIt:
Frage 1 : lst es richtig, daß diese Krankenhäuser geschIossen oder in ihrem
Betrieb eingeschränkt werden sollen?
Frage 2: WievieI PersonaI wird durch diese SchIießungen betroffen?
Fraoe 3 : Haben Sie mit dem Land Steiermark schon Verhandlungen aufge-
nommen, um Begleitmaßnahmen zu treffen, damit das betroffene
PersonaI nicht arbeitslos wird?
Frage 4: Werden Sie durch Verhandlungen mit dem Land Steiermark dafür
sorgen, daß für die ca. 130 Beschäftigten im Marienkrankenhaus
Vorau gleichwertige Arbeitsplätze in der Region bereitgesteIlt be-
kommen und können Sie die Beschäftigung nach dem Schlie ßen
des Krankenhauses garantieren?
Antwort:
EinIeitend verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
(780/J) zu diesem Thema durch Frau Bundesministerin Dr.Krammer.
Grundsätzlich muß festgehaIten werden, daß eine umfassende Reform im
österreichischen Gesundheitswesen die notwendigen Voraussetzungen schaf-
fen wird, die für eine gute Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitslei-
stungen notwendig sind und die gleichzeitig die Finanzierbarkeit des Gesund-
heitssystems für die nächsten Jahrzehnte sicherstellt. Dabei kommt dem öster-
reichischen Krankenanstaltenplan eine zentrale Rolle zu. Wie Sie sicherlich
wissen, laufen die Verhandlungen zu diesem österreichischen Krankenanstal-
tenpIan mit den Ländern noch bis Ende des Jahres 1996; erst dann kann
endgültig beurteilt werden, an welchen Standorten Überlegungen zur
Umstrukturierung effektivitäts- und effizienzsteigernd zum Tragen kommen.
Diese Umstrukturierungsmaßnahmen bedingen in der RegeI keinen
PersonaIabbau. Zu gegebenem Zeitpunkt werden so rechtzeitig Verhandlungen
mit dem Land Steiermark geführt werden, daß eine reibungsIose Umsetzung
erfolgreich erscheint, sofern sie überhaupt notwendig wird.
ln diesem Zusammenhang ist festzuhalten, daß das Arbeitsmarktservice
Steiermark mit dem Land Steiermark für das Jahr 1996 bereits ein gemein-
sames Beschäftigungsprogramm vereinbart hat. Dieses Kooperationsab-
kommen beinhaltet u.a. auch die Durchführung gemeinsamer Maßnahmen zur
Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Sollte die Schließung des Marienkran-
kenhauses Vorau tatsächlich vorgenommen werden müssen, - dazu verweise
ich im speziellen auf die Beantwortung der Fragen 9, 11 und 12, der an Frau
Bundesministerin Dr.Krammer gerichteteten Anfrage 780/J - wird das Arbeits-
marktservice Steiermark auf GrundIage dieser Vereinbarung mit dem Land
kurzfristig entsprechende Maßnahmen verhandeln, einleiten und umsetzen.
Dabei könnte u.a. auch das erfolgreiche arbeitsmarktpolitische lnstrument einer
Arbeitsstiftung zum Einsatz kommen.