820/AB

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 851/J der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen

vom 19. Juni 1996 mit dem Titel "wirtschaftsfeindliche Abwicklung bei Rückerstattung der

AHF-Beiträge", beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1 . und 2.:

Der tatsächliche Gesamtrückerstattungsbetrag ist derzeit noch nicht bekannt. Erst nach Ab-

schluß des Ermittlungsverfahrens, welches zur Feststellung der Ansprüche erforderlich ist,

werden Aussagen über die genaue Höhe dieses Betrages möglich sein. Die Schätzungen

bewegen sich in einem Ausmaß von etwa 1,35 bis 1,55 Mrd. S. Da die Erstattungen be-

scheidmäßig festgesetzter Außenhandelsförderungsbeiträge (AF-Beiträge) aufgrund einer

aufsichtsbehördlichen Aufhebung der Abgabenbescheide erfolgen, ist nicht darauf abzu-

stellen, ob die Festsetzung rechtskräftig geworden war oder nicht.

 

Zu 3.:

ln den oben angeführten Beträgen ist auch der auf den Bund entfallende Anteil von 8,5 %

enthalten.

 

Zu 4.:

Mit den Verfahren zur Rückerstattung wurde in den einzelnen Zollämtern sogleich nach Ein-

gang der ersten Anträge begonnen. Ende April 1995 wurde festgestellt, daß diese Rücker-

stattungen offensichtlich den größten Umfang erreichen werden, der jemals im Zuge von

Rechtsmitteln bzw. Erstattungen von der Zollverwaltung zu bewältigen war. Allein vom

Hauptzollamt Wien wurden bis zum damaligen Zeitpunkt mehr als 200 000 eingebrachte

Anträge auf AF-Erstattungen gemeldet. Die Anträge hatten unterschiedlichen Charakter, teils

 

Berufungen, Anträge auf Berichtigungen usw., weshalb auch verschiedenste rechtliche

Aspekte zum Tragen kommen. Eine ADV-mäßige Auswertung ergab, daß im Jahr 1994

3,3 Millionen Einfuhranmeldungen (5.3 Millionen Positionen) mit lntegrationsbehandlung -

EWR und sonstige - abgegeben wurden. Die nicht ADV-mäßig erfaßten Ausfuhranmel-

dungen dürften ebenfalls in die Millionenhöhe gehen. Eine Bearbeitung jedes Einzelfalls in

der Reihenfolge seines Eingangs war daher im Hinblick auf eine zeitnahe Bewältigung des

Aktenumfanges nicht zielführend, sodaß schließlich amtswegige Verfahren im Sinne des

§ 299 Bundesabgabenordnung (BAO) eingeleitet worden sind. Damit konnten auch nicht

mehr anfechtbare Bescheide in das Verfahren einbezogen werden. Bei der Einfuhr werden

beinahe die gesamten Erhebungs- und Auswertungstätigkeiten nicht von den Parteien,

sondern von der Behörde durchgeführt. Nur bei der Ausfuhr ist eine verstärkte Mitwirkung

der Parteien notwendig, weil die Daten nicht ADV-mäßig erfaßt sind.

 

Für die Umsetzung der ADV-Auswertungen mußte ein Programm entwickelt werden, wobei

diese Arbeiten jedoch in eine Zeitphase fielen, in der die Verwaltung durch die Umstellungen

aufgrund des EU-Rechts im höchsten Maß gefordert war. Nach Beseitigung verschiedener

Anfangsschwierigkeiten im ADV-Programm konnte schließlich Mitte November 1995 mit der

Bearbeitung der gegenständlichen Verfahren begonnen werden. lnsgesamt wurden

ca. 50 000 Parteien (Warenempfänger) schriftlich über das Verfahren informiert. Die Rück-

erstattungen erfolgen auf ca. 6 000 Abgabenkonten in der Einfuhr, bei der Ausfuhr sind

ca. 3 500 Konten betroffen.

 

Das Verfahren bedingt eine relativ lange Vorbereitungsphase bis die Parteien nach Bearbei-

tung der Daten durch die Zollverwaltung über die Erstattungshöhe informiert werden können.

Danach ist der Partei Gelegenheit einzuräumen, sich zum Ergebnis zu äußern und allfällige

Ergänzungen oder Berichtigungen einzubringen. Bis zur tatsächlichen Erstattung ist daher je

nach Datenvolumen etwa mit drei Monaten - zwei Monate davon sind laut den anzuwen-

denden Verfahrensvorschriften für allfällige Parteienäußerungen vorgesehen - zu rechnen.

Nicht immer ist ein reibungsloser Ablauf möglich, sodaß es gelegentlich zu Verzögerungen

kommt.

 

Die Zollverwaltung ist bemüht, die lnformationen an die Parteien vorrangig zu behandeln,

sodaß die Rückerstattung der Beträge in großem Umfang in der zweiten Jahreshälfte 1996

erwartet werden kann.

 

Zu 5.: .

Mit Stichtag 12. Juli 1996 belaufen sich die rückgezahlten Beträge einschließlich der von den

Parteien im Rahmen von Selbstberechnungen vorgenommenen Berichtigungen auf rund

570 Mio. S. Der auf den Bund entfallende Anteil von 8,5 % ist darin enthalten.

 

Zu 6.:

Eine exakte Aufteilung aller an die einzelnen Unternehmen zu erstattenden Außenhandels-

förderungsbeiträge ist nicht möglich, weil nur für Teilbereiche ein Datenbanksystem zur Ver-

fügung steht. Die Aufgliederung der voraussichtlichen Erstattungsbeträge für die ADV-

unterstützte Einfuhr mit Nachhineinzahlung stellt sich folgendermaßen dar :

 

bis 10 Mio. S rd. 6000 Fälle

10 bis 50 Mio. S 6 Fälle

50 bis 100 Mio. S 2 Fälle

über 100 Mio. S 0 Fälle

 

Zu 7.:

Wie in der Anfrage zurecht festgestellt wurde, ist gemäß den bundesabgabenrechtlichen

Vorschriften keinerlei Verzinsung vorgesehen, und zwar weder eine Verzinsung von rechts-

widrig nicht entrichteten Abgabenschulden noch eine Verzinsung von Erstattungsbeträgen

aufgrund rechtswidrig vorgeschriebener Abgaben. Damit hat der Gesetzgeber generell zum

Ausdruck gebracht, daß Zinsennachteile vom jeweils Betroffenen selbst zu tragen sind.

 

Zu 8.:

lm Sinne einer bestmöglichen Administrierung des gegenständlichen Verfahrens erfolgt die

Aufteilung der zu bearbeitenden Fälle entsprechend den vorhandenen Personalressourcen.

Daher kann es dazu kommen, daß Erstattungsfälle nicht in jener Finanzlandesdirektion be-

arbeitet werden, in der die Partei ihren Sitz hat. lnsgesamt werden derzeit 47 Beamte für die

Bearbeitung eingesetzt, die sich auf die einzelnen FLD-Bereiche wie folgt verteilen:

 

Wien, Niederösterreich und Burgenland 7

Oberösterreich 12

Salzburg 3

Tirol 3

 

Vorarlberg 5

Kärnten 12

Steiermark 5

 

Zu 9.:

Die durchschnittliche Aktenerledigung pro Monat und Mitarbeiter betrug rund:

 

Wien, Niederösterreich und Burgenland 220=

Oberösterreich 720

Salzburg 560

Tirol 1320

Vorarlberg 320

Kärnten 340

Steiermark 560

 

Die Schwankungen sind vor allem darauf zurückzuführen, daß keine homogenen Fälle

vorliegen.

 

Zu 10.:

Die Zollverwaltung ist bemüht, die Verfahren mit Ende 1996 abzuschließen.

 

Zu 11 .:

Da sich die Höhe der Beträge, welche die einzelnen Unternehmer erstattet erhalten, stark

voneinander unterscheidet, müßte vor einer Akonto-Zahlung eine Vorermittlung treten, um

den Akonto-Betrag einschätzen zu können. Abgesehen davon, daß es für eine solche

Akonto-Zahlung keine Rechtsgrundlage gibt, würde dies den Verfahrensablauf wesentlich

verzögern. Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen dü rfte es auch für die Unter-

nehmer vorteilhafter sein, wenn die Ermittlung des genauen Erstattungsbetrages zügig vor-

angetrieben und mit einem einzigen Bescheid erledigt wird.

 

Zu 12.:

Die Behauptung, daß für die Jahre 1996 und 1997 keine budgetäre Vorsorge getroffen wor-

den wäre, ist unrichtig. Während die budgetäre Planung für das Jahr 1995 noch bei den VA-

Ansätzen 2/52680 bzw. 2/52684 erfolgte. wurde hiefür in den Bundesvoranschlägen 1996

bzw. 1997 bei dem für weggefallene Abgaben zuständigen VA-Ansatz 2/52704

"Nebenansprüche und Resteingänge weggefallener Abgaben" (VA-Posten 8439/100 bzw.

8439/200) vorgesorgt.

 

 

Zu 13.:

 

Mit der Wirtschaftskammer Österreich finden laufende Gespräche zu diesem Thema statt. lm

 

Hinblick auf unterschiedliche Rechtsauffassungen wird nunmehr die Klärung durch eine un-

 

abhängige lnstanz in Aussicht genommen.