853/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am 13.  Juni 1996 unter der Nr. 776/J an nach eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Leitlinien zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung bei Fußballspielen und zur Eindämmung dieser Störungen" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

" 1. Hat sich Österreich bisher an die Empfehlungen des ständigen Ausschusses des europäischen Übereinkommens von 1985 zur Verringerung von Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen hinsichtlich der anzuwendenden Maßnahmen gehalten'?

 

2.         Wenn ja waren diese Empfehlungen als sinnvoll bzw. erfolgreich anzusehen?

 

3.         Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um diese Empfehlungen bei Sportveranstaltungen

und insbesondere bei Fußballspielen durchzusetzen?

 

4.         Werden Sie nun der Empfehlung des Rates vom 22. 4. 1996 insofern nachkommen, als Sie ein einheitliches Formblatt für Berichte mit polizeilichen Erkenntnissen über bekannte oder mutmaßliche Gruppen von Ordnungsstöreren verwenden und dieses auch rasch und effizient übermitteln lassen?

 

5.         Werden Sie im Hinblick auf den Austausch und die Weitergabe von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten über Methoden zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung bei Fußballspielen die Polizeibeamten ermutigen, an einschlägigen Weiterbildungskursen für Polizeibeamte in anderen Mitgliedstaaten teilzunehmen?

 

6.         Wenn ja können diese Weiterbildungsveranstaltungen durch das Innenministerium auch finanziell unterstützt bzw. überhaupt in das Ausbildungsprogramm von Polizei und Gendarmerie integriert werden?

 

7.         Werden Sie bei Sportveranstaltungen im Inland die zuständigen Behörden des anderen Mit gliedstaates/der anderen Mitgliedstaaten offiziell um polizeiliche Unterstützung ersuchen dabei angeben, welche Anzahl von Polizeibeamten als zweckmäßig erachtet wird?

 

8.         Den Ordnern kommt eine wichtige Aufgabe bei der Überwachung der Fans und der Gewährleistung der Sicherheit zu.

Können Sie veranlassen, daß das Innenministerium einen Beitrag zu den Ausbildungsprogrammen für die Ordner österreichischer Klubs, die international tätig sind (z.  B. Fußball, Handball, Eishockey) leistet, um eine enge Zusammenarbeit zwischen Ordnern und Polizeibeamten zu fördern, damit die im Stadion anwesenden Polizeibeamten sich auf ihre eigentliche Aufgabe, nähmlich die Aufrechterhaltung der öffentliche Sicherheit, konzentrieren könne?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Österreich hat sich bisher an diese sachgerechten Empfehlungen gehalten; die Maßnahmen wurden durchwegs schon vor der Ratsempfehlung erfolgreich angewandt.

Zu Frage 4:

 

Jene Informationen, die im genannten Formblatt für die Übermittlung in das Ausland vorgesehen sind, wurden schon bisher mit Kontaktstellen über den EU-Raum hinaus ausgetauscht. Nunmehr vereinheitlicht das Formblatt die Informationen und ist daher für die Sicherheitsbehörden des Veranstaltungslandes als wesentliche Entscheidungshilfe zu werten.  Es wird an die Sportinformationsstellen und an die Bureaus de Liaison übermittelt.

 

Zu Frage 5:

 

Österreichische Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes werden an Weiterbildungskursen teilnehmen, die dem Austausch und der Weitergabe von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten über Methoden zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung bei Fußballspielen dienen und von den Mitgliedstaaten organisiert werden.

 

Zu Frage 6:

 

Der Inhalt dieser Weiterbildungsveranstaltungen wird in das Ausbildungsprogramm der Polizei und Gendarmerie integriert. Diese Veranstaltungen werden vorrangig von im Ausbildungsbereich tätigen Entscheidungsträgern besucht, die diese Erfahrungen schließlich sowohl im Bereich der berufsbegleitenden Fortbildung, als auch als Lehrinhalt des großen Sicherheits-Ordnungsdienstes bei WI und W2-Kursen weitergeben.

 

Zu Frage 7:

 

An die zuständigen Behörden des anderen Mitgliedstaates oder der anderen Mitgliedstaat werden offizielle Ersuchen um polizeiliche Unterstutzung bei Sportveranstaltungen im Inland ergehen, hiebei ist auch vorgesehen, jene von Polizeibeamten zu nennen, die für die Information der österreichischen Sicherheitsexekutive erforderlich ist.

 

Zu Frage 8:

 

Das Bundesministerium für Inneres anerkennt den wichtigen Stellenwert der Ordner für di Gewährleistung der Sicherheit. Im Bereich des Fußballs bestehen regelmäßige Kontakte zu Förderung der Zusammenarbeit zwischen Ordner und Polizeibeamten. Die Pflicht zur Zusammenarbeit wird durch das Sicherheitsprogramm des Österreichischen Fußballbundes vorgeschrieben.  Die Zusammenarbeit mit der Polizei fand zudem Eingang in die Richtlinien der UE­FA. Der Schwerpunkt dieser Zusammenarbeit liegt im Bereich des Fußballs, eine Intensivierung wäre aber möglich.