94/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kurt Gartlehner und Genossen haben am 31. Jänner

1996 unter der Nr. 65/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"latente Befürchtung der Schließung der Kasernen Kirchdorf/Krems und Steyr" gerichtet.

Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage

beantworte ich wie folgt:

 

Ausgehend von der budgetpolitisch diktierten Notwendigkeit, die Organisation des

Bundesheeres permanent auf Optimierungs- bzw. Konzentrationsmöglichkeiten zu

überprüfen, werden derzeit in meinem Ressort Überlegungen darüber angestellt, inwieweit

im Rahmen der "Heeresgliederung-Neu" weitere Strukturverbesserungen und Rationalisie-

rungsmaßnahmen auf Grund der geänderten Personal- und Grundwehrdienerentwicklung

erreicht werden können. Eine endgültige Aussage darüber, welche Kasernenstandorte durch

Zusammenführung von dislozierten Truppenteilen oder Zusammenlegung von kader-

schwachen Einheiten gegebenenfalls aufzulassen wären, ist erst nach Prüfung sämtlicher

Entscheidungsgrundlagen möglich. Die Einwendung der Anfragesteller, ca. 50% der ober-

österreichischen Wehrpflichtigen müßten schon jetzt ihren Grundwehrdienst in den

Bundesländern Niederösterreich und Wien leisten, ist nicht zutreffend, zumal in den Jahren

1994 und 1995 jeweils über 63% der oberösterreichischen Wehrpflichtigen zum Grund-

wehrdienst im eigenen Bundesland einberufen wurden.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 :

 

Das Militärkommando Oberösterreich verfügt derzeit über zwei Ausbildungskompanien, die

in Hörsching disloziert sind. Im Sinne der obigen Ausführungen wird derzeit überlegt, beide

kaderschwachen Einheiten zusammenzuführen, jedoch am Standort Hörsching zu belassen.

Zu 2:

Wie bereits erwähnt, erscheint eine endgültige Beurteilung dieser Frage derzeit noch

verfrüht. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß Kasernenstandorte aufgelassen

werden müssen.

Zu 3 :

Wie bereits im Zus ammenhang mit der "Heeresgliederung-Neu" wird selbstverständlich

auch hinsichtlich der konkreten Fragestellung zeitgerecht das Einvernehmen mit den

Betroffenen und deren Standesvertretungen hergestellt werden.

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