946/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Franz LAFER und Kollegen haben am 12.  Juli 1996 unter der Nr. 1120/J-NR/1996 eine schriftliche parlamentarische Anfrage an mich gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

1.         wie groß war die Zahl der Ihrem Ressort auf Grund des Stellenplanes 1995 zugewiesenen Planstellen (unter Zugrundelegung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?

2.         Wie groß ist die Zahl der Ihrem Ressort auf Grund des Stellenplanes 1996 zugewiesenen Planstellen (unter Zugrundelegung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?

 

3.         Wie groß ist die Zahl der Ihrem Ressort auf Grund des Stellenplanes 1997 zugewiesenen Plan­stellen (unter Zugrundelegung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?

4.         Wie hoch war der Personal-Ist-Stand in Ihrem Ressort (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) zum 1.Jänner 1996 insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?

5.         Wie hoch war der Personal-Ist-Stand in Ihrem Ressort (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) zum 1.Juli 1996 insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen?

6.         Wie hoch wird der Personal-Ist-Stand in Ihrem Ressort (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) planmäßig zum 1. Jänner 1997 insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs und Entlohnungsgruppen voraussichtlich sein?

7.         Wie hoch wird der Personal-Ist-Stand in Ihrem Ressort (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) planmäßig zum 1. Juli 1998 insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen und innerhalb dieser wieder getrennt nach Verwendungs und Entlohnungsgruppen voraussichtlich sein?

 

8.         Wie groß war der Personalaufwand Ihres Ressorts (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) im Jahre 1995 insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen?

9.         Wie groß wird der Personalaufwand Ihres Ressorts (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) im Jahre 1996 voraussichtlich sein und zwar insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen?

 

10.       Wie groß wird der Personalaufwand Ihres Ressorts (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) im Jahre 1996 voraussichtlich sein und zwar insgesamt sowie getrennt nach Planstellenbereichen?

 

11.       Wie viele Sektionen,

 

Gruppen"

 

Abteilungen,

 

Referate und

 

sonstige organisationseinheiten (S 7 Abs. 3-5 BMG) umfaßte die Zentralstelle Ihres Ressorts (unter Berücksichtigung der derzeitigen Zuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz) jeweils zum 1. Jänner 1995, zum 1. Jänner 1996 und

1.         Juli 1996?

12.       Planen Sie bezüglich der Geschäftseinteilung der Zentralstelle Ihres Ressorts bzw. der Orga­nisation in den Jahren 1996 und 1997 Änderungen?  Wenn ja, welche und auf Grund welcher Erwägungen?"

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu

beantworten:

Zu Frage 1:

 

Die Anzahl der meinem Ressort auf Grund des Stel­lenplans 1995 zugewiesenen Planstellen und deren Aufteilung auf die einzelnen Planstellenbereiche sowie auf Verwendungs- bzw.  Entlohnungsgruppen ist der Anlage III zum Bundesfinanzgesetz 1995, BGBl.  Nr. 283/1995, zu entnehmen.  Die im Teil II.A der Anlage III zum BFG 1995 abgedruckten Tabellen betreffend die Planstellenbereiche 2000 (2010), 2020 und 2030 berücksichtigen die derzeitige Zuständigkeit meines Ressorts gemäß dem Bundesministeriengesetz 1986 (und umfassen insbesondere auch jene Planstellen, die aufgrund der BMG-Novelle BGBl.  Nr. 1105/1994 anläßlich der Erweiterung des Wirkungsbereiches meines Ressorts auf alle EZA-Angelegenheiten per 1. Jänner 1995 vom Bundeskanzleramt auf das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten übertragen worden sind).

Aufgrund der Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Stellenplans 1995 standen meinem Ressort im Jahre 1995 neben den in den vorerwähnten Tabellen angeführten Planstellen überdies

1          Planstelle für VB I/a für Behinderte,

4          Planstellen für VB I/d für Jugendliche,

 

27        Planstellen für VB I/a aus dem "EU-Pool" und

 

58        Planstellen für VB nach anderen Rechtsvorschritten für Sommeraushilfskräfte an den Auslandsvertretungen

zur Verfügung.  Insgesamt sah der Stellenplan 1995 sohin 1724 Planstellen für mein Ressort vor.

Zu Frage 2:

 

Die Anzahl der meinem Ressort auf Grund des Stellenplans 1996 zugewiesenen Planstellen und deren Verteilung auf die einzelnen Planstellenbereiche sowie auf Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen ist der Anlage III zum Bun­desfinanzgesetz 1996, BGBl.  Nr. 202/1996, zu entnehmen.

 

Die im Teil II.A abgedruckten Tabellen betreffend die Plan­stellenbereiche 2000 (2010), 2020 und 2030 berücksichtigen die derzeitige Zuständigkeit meines Ressorts gemäß dem Bundesministeriengesetz 1986 und umfassen insbesondere auch jene fünf Planstellen, die meinem Ressort vom damaligen Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr anläßlich der Auflassung des dortigen Staatssekretariats und der Errichtung eines Staatssekretariats im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, sowie zehn Planstellen für die Wahrnehmung von Integrationsaufgaben, die mein Ressort vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft übernommen hat, und die im Jahre 1995 separat ausgewiesenen 27 Planstellen aus dem "EU-Pool".

Aufgrund der Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Stellenplans 1996 stehen meinem Ressort im Jahre 1996 neben den in den vorerwähnten Tabellen angeführten Planstellen überdies

1          Planstelle für VB I/a für Behinderte,

1          Planstelle für VB I/d für Behinderte,

4          Planstellen für VB I/d für ältere Arbeitslose,

1          Planstelle für VB I/e für ältere Arbeitslose und

58        Planstellen für VB nach anderen Rechtsvorschritten für Sommeraushilfskräfte an den Auslandsvertretungen

zur Verfügung. Insgesamt sieht der Stellenplan 1996 sohin 1.710 Planstellen für mein Ressort vor, wovon aber 17 Planstellen für Vertragsbedienstete aus dem Planstellenbereich 2020 seit 1. Juli 1996 wegen der zu diesem Termin erfolgten Ausgliederung der Diplomatischen Akademie nicht mehr besetzt werden dürfen.

 

Zur Frage 3:

 

Die Anzahl der meinem Ressort auf Grund des Stel­lenplans 1997 zugewiesenen Planstellen und deren Verteilung auf die einzelnen Planstellenbereiche sowie auf Verwendungs- bzw.  Entlohnungsgruppen ist der Anlage III zum Bundesfinanzgesetz 1997, BGBl.  Nr. 211/1996, zu entnehmen.. Die im Teil II.A abgedruckten Tabellen betreffend die Planstellenbereiche 2000 (2010), 2020 und 2030 berücksichtigen die derzeitige Zuständigkeit meines Ressorts gemäß dem Bundesministeriengesetz 1986.

Aufgrund der Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Stellenplans 1997 werden meinem Ressort im Jahre 1997 neben den in den vorerwähnten Tabellen angeführten Planstellen überdies

1          Planstelle für VB I/a für Behinderte,

1          Planstelle für VB I/d für Behinderte,

4          Planstellen für VB I/d für ältere Arbeitslose,

1          Planstelle für VB I/e für ältere Arbeitslose und

58        Planstellen für VB nach anderen Rechtsvorschritten für Sommeraushilfskräfte an den Auslandsvertretungen sowie

7          Beamten-Planstellen für die Diplomatische Akademie, die nicht nachbesetzt werden dürfen und aus Gründen der Systematik vom Teil II.A in den Teil VI des Stellenplans übertragen worden sind,

zur Verfügung stehen.  Insgesamt sieht der Stellenplan 1997 sohin 1.676 Planstellen für mein Ressort vor.

 

Zur Frage 4:

 

Am 1. Jänner 1996 waren in meinem Ressort insgesamt 1.632,88 Planstellen tatsächlich besetzt (= IST­Stand).  Die gewünschte Aufgliederung dieses IST-Standes ist dem als Beilage 1 angeschlossenen PIS-Ausdruck des Bundesrechenamtes vom 31.  Juli 1996 (11 h 46) zu entnehmen.

 

zur Frage 5:

 

Am 1. Juli 1996 waren in meinem Ressort insgesamt 1.611 Planstellen tatsächlich besetzt (= IST-Stand).  Die gewünschte Aufgliederung dieses IST-Standes ist dem als Beilage 2 angeschlossenen PIS-Ausdruck des Bundesrechenamtes vom 31.  Juli 1996 (11 h 49) zu entnehmen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Die Feststellung eines IST-Standes zu einem in der Zukunft liegenden Stichtag ist per Definitionen nicht möglich.

Mein Ressort wird aber selbstverständlich trachten, gemäß den einschlägigen Beschlüssen der Bundesregie­rung durch Personaleinsparungen auch in den Jahren 1997 und 1998 mit jenen Budgetmitteln das Auslangen zu finden, die es im Jahre 1995 für seinen Personalaufwand beausgabt hat. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird sich diesbezüglich bemühen, den IST-Stand in den Planstellenbereichen 2000 (2010), 2020 und 2030 im Jahre 1997 unter der im Stellenplan 1997 vorgesehenen Höchstzahl an zugewie­senen Planstellen zu halten und sieht eine ähnliche Vorgangsweise auch für das Jahr 1998 vor.

 

-Zur Frage 8:

 

Im Jahre 1995 betrug der Personalaufwand meines

            Ressorts           insgesamt         ÖS 834,139.607,09.

                        Davon entfielen auf den            Planstellenbereich

            2000     (Zentrale)         ÖS 330,649.767,20,

            2010     (Vertretungsbehörden)  ÖS 442,272.306,38,

            2020     (Diplomatische Akademie)        ÖS 11,665.507,87,

            2030     (Kulturinstitute) ÖS 49,552.025,64.

 

zur, Frage 9:

Im Jahre 1996 wird der Personalaufwand meines Ressorts voraussichtlich insgesamt ÖS 821,939.000,--.

Davon werden absehbarerweise auf den

            Planstellenbereich

            2000 (Zentrale) ÖS 330,331.000,--,

            2010 (Vertretungsbehörden)      ÖS 439,669.000,--,

            2020 (Diplomatische Akademie)            ös    6,275.000,--,

            2030 (Kulturinstitute)    ÖS   45,664.000,--.

            entfallen.

 

Zur Frage 10:

 

Davon ausgehend, daß die wortgleich wie die Frage 9 formulierte Frage 10 in Wahrheit auf das Jahr 1997 abzielt, gebe ich bekannt, daß sich mein Ressort darum bemühen wird, im Jahre 1997 mit einem Personalaufwand von

voraussichtlich insgesamt                 ös Bogeg15.000,--

das Auslangen zu finden.  Davon sind für den

Planstellenbereich

2000 (Zentrale)                      ÖS 3292973.000,--,

2010 (Vertretungsbehörden)           ÖS 439,308.000,--,

und 2030 (Kulturinstitute) ÖS 40,634.000,--. vorgesehen.

 

Für den Planstellenbereich 2020 (Diplomatische Akademie) werden im Jahre 1997 keine Personalkosten mehr erwachsen, weil mit 1. Jänner 1997 alle Bestimmungen des "DAK-Gesetzes 199618, BGBl.  Nr. 178/1996, in Kraft treten und die Diplomatische Akademie ab diesem Termin zur Gänze ausgegliedert sein wird.

 

Zur Frage 11:

 

Traditionellerweise umfaßt die Zentralstelle mei­nes Ressorts jeweils drei "sonstige organisationseinheiten"

 

(gemäß S 7 Abs. 3 bis 5 BMG 1986), nämlich das Kabinett des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, das Gene­ralsekretariat und das Generalinspektorat (Innere Revision).  Das war auch am 1. Jänner 1995 der Fall.

Außerdem bestanden an diesem Stichtag im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

7          Sektionen,

·           Gruppen,

55 Abteilungen und

74 Referate

Am 1. Jänner 1996 bestanden im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten neben den oben erwähnten drei "sonstigen organisationseinheiten" das im Mai 1995 errichtete Staatssekretariat sowie

7 Sektionen,

4 Gruppen,

55 Abteilungen und

81 Referate.

Zum Stichtag 1. Juli 1996 blieb die Organisationsstruktur der Zentrale des Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten mit der Maßgabe gegenüber dem Stichtag 1. Jänner 1996 unverändert, daß im Juni 1996 eine zusätzliche "sonstige organisationseinheit", nämlich das "Exekutivsekretariat für die

organisatorische Vorbereitung der

österreichischen Präsidentschaft des Rates

der Europäischen Union"

im Staatssekretariat meines Ressorts eingerichtet worden ist.

 

Zur Frage 12:

 

Wie ich bereits in Beantwortung der Anfrage

 

Nr. 309/J-NR/1996 vom 15 März 1996 (unter GZ 306.01.02/4-VI.1/96

vom 23.  April 1996) dargelegt habe, beabsichtige ich in

 

absehbarer Zeit die Auflassung einer für technische Angelegenheiten zuständigen Gruppe in der Sektion VI im Bundesmi­nisterium für auswärtige Angelegenheiten.

Außerdem habe ich unter dem Vorsitz des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten eine Arbeitsgruppe eingerichtet und beauftragt, Vorschläge für eine organisationsreform auszuarbeiten, die einerseits den budgetären und stellenplanmäßigen Sparmaßnahmen gerecht werden und andererseits die ordnungsgemäße Wahrnehmung der mit der österreichischen EU-Präsidentschaft im Jahre 1998 verbunde­nen zusätzlichen Aufgaben durch mein Ressort gewährleisten soll.  Die von dieser Arbeitsgruppe konzipierten Vorschläge werden derzeit mit den zuständigen Organen der Personalvertretung beraten.

Soferne die Umsetzung der geplanten organisationsreform nicht noch im laufenden Jahr erfolgen kann, beab­sichtige ich, zu Beginn des Jahres 1997 eine neue Geschäftseinteilung für das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erlassen.