963/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

 

 

1.Gemäß § 46 FRG ist die Schubhaft im Haftraum der Behörde zu vollziehen, die sie verhängt hat. Kann die Behörde die Schubhaft nicht vollziehen, so ist die nächstgelegene Bezirksverwaltungs- oder Bundespolizeibehörde, die über einen Haftraum verfügt, um den Vollzug zu ersuchen. In welchenGemeinden befanden sich zum 30.6.1996 Hafträume von Bezirksverwaltungs- und Polizeibehörden, in denen Schubhaft gemäß § 47 durchgeführt wird?

 

2 In welchen gerichtlichen Gefangenenhäusern werden per 30.6.1996 Schubhäftlinge festgehalten?

 

3.Wieviele Schubhäftlinge waren in den zu Fragen 1 und 2 aufgezählzten Hafträumen am 1.1.1996, am 1.3.1996, am 1.5.1996 und am 30.6 1996 ( aufgeschlüsselt nach Gemeinden und nach Herkunftsländern der Schubhäftlinge) untergebracht?

 

4. Wieviele von den Schubhäftlingen waren männlich, wieviele weiblichen Geschlechts, und zwar zum Zeitpunkt 1.1.1996 am 1.3.1996 und am 1.5.1996 und am 30.6.1996( aufgeschlüsselt nach den jew. Gemeinden in denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?

 

5. Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 1.1.1996 in Schubhaft befanden, waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre wieviele unter 10 Jahre und wieviele unter 6 Jahre ( aufgeschlüsselt nach den jew. Gemeinden in denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?

 

6. Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 1.3.1996 in Schubhaft befanden, waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre wieviele unter 10 Jahre und wieviele unter 6 Jahre ( aufgeschlüsselt nach den jew. Gemeinden in denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?

 

7. Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 1.5.1996 in Schubhaft befanden, waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre wieviele unter 10 Jahre und wieviele unter 6 Jahre ( aufgeschlüsselt nach den jew. Gemeinden in denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?

 

8.Wieviele Personen befanden sich zum 30.6.1996 in Österreich in Schubhaft? Wieviele davon waren unter 16 Jahre wieviele unter 14 Jahre und wieviele davon unter 10 Jahre?

 

9.In wievielen Fällen wurden im Jahre 1996 minderjährige Kinder von ihren Müttern, die in Schubhaft genommen wurden, getrennt ( aufgeschlüsselt nach Gemeinden, in denen sich Hafträume befinden)?

 

10. Wie alt waren diese Kinder, die von den Müttern getrennt wurden ( aufgeschlüsselt nach Alter), und welchen Institutionen wurden diese Kinder übergeben ( aufgeschlüsselt nach Institutionen)?

 

11.Wieviele von diesen Müttern, die in Schubhaft genommen wurden und denen die Kinder weggenommen wurden, haben ihre Kinder noch gestillt’?

 

12. In wievielen Fällen wurden im Jahre 1996 Familien( Ehepaare, Kinder von Eltern) im Rahmen der Schubhaft voneinander getrennt FrG (aufgeschlüsselt nach den Gemeinden , in denen sich Hafträume für die Schubhaft gemäß §46 befinden)?

 

13. In wievielen Fällen kam es im Jahre 1996 zu Selbstmordversuchen von Schubhäftlingen und wieviele Schubhäftlige sind durch Selbstmord in der Schubhaft gestorben (aufgeschlüsselt nach den Gemeinden , in denen sich Hafträume für die Schubhaft gemäß §46 befinden)?

 

14. Wieviele Schubhäftlinge sind im Jahre 1996 in Hungerstreik getreten(aufgeschlüsselt nach den Gemeinden , in denen sich Hafträume für die Schubhaft gemäß §46 befinden und nach der Dauer des Hungerstreiks)?

 

15 Wieviele Asylwerber/innen werden im Jahre 1996 direkt nach dem Erstinterview bei der Asylbehörde festgenommen und in Schubhaft genommen (aufgeschlüsselt nach Asylbehörden)?

 

16.Halten sie die Trennung von Familien, insbesondere minderjährige Kinder von ihren Müttern  durch die Verhängung der Schubhaft über Mütter und Väter und die Unterbringung der minderjährigen Kinder in Kinderheimen im Sinne des Übereinkommens zur Vermeidung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung für gerechtfertigt?

 

17.Wenn nein, was werden sie unternehmen, daß dies in Zukunft nicht mehr vorkommt?

 

18.In welche Staaten der Welt hat Österreich in den Jahren 1992,1993,1994 1995 und 1996 Menschen abgeschoben?

 

19.Wieviele Menschen wurden jeweils in die einzelnen Staaten abgeschoben?

 

20.Wieviele auslädische Staatsangehörige, die  mit einem/ einer Österreicher/in verheiratet sind, wurden in den Jahren 1992 1993 und1994, 1995 und 1996 abgeschoben?

 

21. Wieviele Staatsbürger Nigerias wurden 1996 abgeschoben?

a) wieviele davon direkt nach Nigeria?

 

22. Wieviele Staatsbürger des Iran wurden 1996 abgeschoben?

a) wieviele davon direkt in den Iran?

 

23. Wieviele Staatsbürger des Irak wurden 1996 abgeschoben?

a) wieviele davon direkt in den Irak?

 

24. Wieviele Staatsbürger Afghanistan wurden 1996 abgeschoben?

a) wieviele davon direkt nach Afghanistan?

 

 

 25. Wieviele Kosovalbaner wurden 1996 abgeschoben?

a) wieviele direkt davon nach Restjugoslawien?

 

26. Wieviele Staatsbürger Bosniens wurden 1996 abgeschoben?

a) wiviele direkt davon nach Bosnien?

 

27.Trotz der Mißstände in den Hafträumen in denen Schubhäftlinge untergebracht werden, gibt es bis heute kein Kontrollorgan. Werden sie sich dafür einsetzen, daß zur Kontrolle der Durchführung der Schubhaft ein unabhängiger Anstaltsbeirat mit ausreichender Beschwerde- und Kontrollmöglichkeit eingerichtet wird?

 

28.Wie rechtfertigen Sie die Verweigerung einer Einrichtung eines unabhängigen Kontrollorganes, zumal von Amnesty International und internationalen Menschenrechtsorganisationen massive Kritik an den Bedingungen, unter denen Schubhäftlinge in Österreich festgehalten werden, geübt wird?

 

29.Wieviele Zimmer stehen zur Durchführung der Schubhaft in den zur Frage 1 angeführten Hafträumen für Schubhäftlinge zur Verfügung ( aufgeschlüsselt nach den jew. Gemeinden)?

 

30.Wieviele Schlafmöglichkeiten in Betten  ( Stockbetten) befinden sich in diesen Zimmern ( aufgeschlüsselt nach Gemeinden)

 

31.Wie rechtfertigen Sie die Verhängung der Schubhaft an Asylwerber/innen unmittelbar nachdem ihnen der negative Bescheid erster Instanz von der Asylbehörde ausgehändigt wurde?

 

32.Ist Ihrer Meinung nach unter diesen Umständen ein faires Asylverfahren zweiter Instanz möglich?

 

 

Beantwortung der Fragen Seite 6 bis 23 nicht scannbar!