965/AB

 

 

Die Abgeordneten SCHREFEL, DONABAUER und Kollegen haben am 09.07.1996 unter Nr. 973/i an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Schließung des Bezirksgendarmeriekommandos Waidhofen/Ybbs" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

111.      Ist es richtig, daß Pläne über eine Schließung des Gendarmeriepostenkommandos Waidhofen/Ybbs und Zusammenlegung mit Amstetten bestehen?

2.         Wie könnten Sie eine derartige Zusammenlegung mit dem Bedürfnis nach Sicherheit in Einklang bringen?

3.         Haben Sie die verfassungsrechtlichen Bedenken einer Prüfung unterzogen?

 

- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

- Wenn nein: Werden Sie diese Prüfung noch veranlassen?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:'

 

 

Zu Frage 1:

 

Nein.

 

Zur Zeit werden lediglich Vorschläge geprüft, den relativ hohen Administrationsaufwand, der durch eine eigene Bezirksleitzentrale für einen einzelnen Gendarmerieposten sowie ein parallel dazu bestehendes eigenes Bezirksgendarmeriekommando bewirkt wird, zu reduzieren. Pläne für die konkrete Form einer allfälligen neuen Lösung bestehen noch nicht.

 

Zu Frage 2:

 

Mit einer Änderung der vorgenannten Art wäre auf jeden Fall die Freisetzung von Innendienstkapazität zugunsten des Außendienstes verbunden.. Mit dieser Auswirkung würde dem berechtigten Bedürfnis nach Sicherheit noch besser entsprochen werden.

 

Zu Frage 3:

 

Wie zu Frage 1 ausgeführt, steht eine allfällige neue Form der Organisation und des Dienstbetriebes noch nicht fest. Hingegen ist es selbstverständlich, daß jegliche Änderung sowohl verfassungs- als auch einfachgesetzliche Vorgaben berücksichtigen würde.