985/AB

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am 5. Juli 1996 unter der Nr. 946/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "19-monatige Freiheitsstrafe für Deserteur" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Wie die Anfragesteller einleitend richtig ausfahren, hat der Wehrpflichtige Manfred C. seinerzeit von der Möglichkeit, eine Zivildiensterklärung abzugeben, keinen Gebrauch gemacht. Die in der Folge durch die Nichtbeachtung seiner wehrrechtlichen Verpflichtungen eingetretenen strafgerichtlichen Konsequenzen müssen daher seinem eigenen Verhalten zugeschrieben werden.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Lichte der bestehenden Rechtslage wäre Herrn C. dringend anzuraten, einem künftigen Einberufungsbefehle pünktlich Folge zu leisten, um nicht weitere Freiheitsstrafen zu riskieren.

Ob bzw. gegebenenfalls in welcher Form der Gesetzgeber anläßlich einer Novellierung des Zivildienstgesetzes im konkreten Fall Möglichkeiten eröffnet, ist derzeit noch nicht absehbar.

Zu 2:

Da eine zentrale Erfassung diesbezüglicher Daten in meinem Ressort nicht erfolgt, bitte ich um Verständnis, daß ich von einer Beantwortung dieser Frage Abstand nehme. Im übrigen fallen Angelegenheiten des Militärstrafgesetzes in die Zuständigkeit des Bundesministers für Justiz.

Zu 3:

Wie bereits erwähnt, ist der Inhalt einer künftigen Novelle zum Zivildienstgesetz derzeit noch nicht absehbar.