993/AB

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 972/J betreffend Sicherung der Nahversorgung in ländlichen Gebieten, welche die Abgeordneten Schuster, Dr. Trinkl, Murauer und Kollegen am 9.7.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage.-

 

Aufgrund der für die Jahre 1995 und 1996 in Geltung stehenden Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Gewerbestrukturverbesserungsgesetz 1969 können auch Investitionsvorhaben, mit denen ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung des wirtschaftspolitischen Schwerpunktes "Einbringung neuer bzw. qualitativ höherwertiger Dienstleistungen (einschließlich entsprechender Investitionen zur Verbesserung der Nahversorgung)" geleistet wird, gefördert werden.  In den gemeinsam mit der Wirt­schaftskammer Österreich jeweils über den Zeitraum von zwei Jahren durchgeführten Wirtschaftsförderungsprogrammen wurden bereits wiederholt Beratungsaktionen zur Stärkung gefährdeter Unternehmen mit dem Schwerpunkt Nahversorgung durchgeführt.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage.-

 

Vorweg ist festzuhalten, daß Nahversorgung abhängig ist von den Kaufentscheidungen jedes einzelnen, welche freilich auch von Änderungen der Gesellschaftsstruktur bestimmt sind und auf Dauer durch Förderungen nicht ersetzt werden können.  Förderungsmittel werden künftig nur dort verantwortbar einzusetzen sein, wo der Bestand des Unternehmens in Ansehung des zu versorgenden Gebietes (z.B. Einwohnermindestzahl) gesichert ist oder gezielte investive Maßnahmen (etwa in Richtung einer attraktiveren Funktionsanreicherung) ein Nahversorgungsunternehmen zu erhalten geeignet sind.

 

Besonderes Augenmerk sollte jedoch auch weiterhin auf die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen für Nahversorger (etwa auch bezüglich der steuerlichen Behandlung bei Übernahme von Unternehmen) und auf den Ausbau von Beratungsleistungen an Betriebe gerichtet werden.

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Solche Projekte sind im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten nicht vorgesehen, da diese Aufgaben im Sinne des Subsidiaritätsprinzips eigentlich in die Zuständigkeit der Länder fallen.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage.,

 

Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu setzende Liberalisierungsschritte auf dem Gebiete der Öffnungszeiten werden auch den Unternehmen klein- und mittelbetrieblicher Struktur zugute kommen.  In diesem Sinne könnte etwa ein erweiterter Offenhalterahmen die Dispositions-möglichkeiten der Unternehmer insofern vergrößern, als diese aus einem erweiterten Angebot an Offenhaltungsmöglichkeiten die entsprechend der betrieblichen Situation jeweils zweckmäßigste Offenhaltezeit auswählen könnten.  Da jedoch die allgemeinen Überlegungen zu einer weiteren Liberalisierung der Öffnungszeiten noch im Gange sind, kann zum gegen­wärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage über konkrete Maßnahmen getroffen werden.