996/AB

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1066/J betreffend Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen, welche die Abgeordneten Emmerich Schwemlein und Genossen am 11.7.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage.,

 

Bei allen konkreten Maßnahmen, die von Betroffenen, Gemeinden oder Ländern beantragt werden, werden die Lärmimmissionen zufolge des Verkehrs auf den Bundesstraßen erhoben.  Darüber hinaus wurden für bestimmte Abschnitte, in denen großräumig eine Überschreitung der für den Bereich der Bundesstraßenverwaltung maßgebenden Grenzwerte vermutet werden konnte, zusammenfassende "lärmtechnische Voruntersuchungen" zur Abschätzung des Investitionsbedarfes vorgenommen.

 

Eine generelle Erfassung der Lärmimmissionen in Form eines Lärmkatasters ist nicht erfolgt, da die topographischen Verhältnisse in Österreich zu gravierenden Verfälschungen eines solchen Katasters führen würden (Objekte auf einem ansteigenden Hang über der Autobahn können - bei gleicher Entfernung von der Straßenachse - z.B. um 10 dB höhere Lärmbelastungen aufweisen als solche in Tallage am Fuße einer Autobahn) andererseits die Lärmbelastung betroffener Siedlungsteile und Objekte jederzeit aus den aktuellen Prognoseverkehrsmengen und den konkreten örtlichen Verhältnissen zu errechnen ist.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Von den Bundesländern werden im Rahmen der Auftragsverwaltung interne Dringlichkeitsreihungen geführt, aus denen Lärmschutzmaßnahmen nach Maßgabe der finanziellen Mittel realisiert werden.  Ein wesentliches Kriterium ist dabei der Absolutwert der Lärmbelastung.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Es gibt kein Maßnahmenprogramm.  Allerdings konnte bisher davon ausgegangen werden, daß mit den jährlichen, für Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mitteln der Entschließung des Nationalrates entsprochen werden kann.  Soferne die aktuellen Budgeteinsparungen fortgesetzt werden, wird das Ziel der Entschließung des Nationalrates bis zum Jahr 2003 vermutlich nicht erreichbar sein.