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ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten Dipl - Ing. Dr. Keppelmüller und Genossen haben am 12. Dezember 1997

an den Präsidenten des Nationalrates eine parlamentarische Anfrage betreffend die Park -

platzsituation für Abgeordnete gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit die parlamentsinterne Parkregelung

eingehalten wird?

2. Sind Sie bereit, eine Kommission unter Beteiligung aller Parlamentsfraktionen einzu -

setzen, um eine neue Parkregelung zu erarbeiten?

3. Sind Sie bereit, dieser Kommission eine genaue Liste aller ausgestellten Parkberechti -

gungen vorzulegen, damit gegebenenfalls eine Reduktion der ausgestellten Parkberech -

tigungen vorgenommen werden kann?

Ich erlaube mir diese Anfragen zusammenfassend wie folgt zu beantworten:

Rund um das Parlamentsgebäude stehen für Parlamentszwecke etwa 230 Parkplätze zur

Verfügung. Als Benutzer und Interessenten für diese Parkplätze kommen grundsätzlich in

Frage: die 183 Abgeordneten zum Nationalrat, die 64 Bundesräte, die mehr als 330 Mit -

arbeiter der Parlamentsdirektion, die etwa 180 Mitarbeiter der parlamentarischen Fraktionen,

ein Teil der etwa 220 Abgeordnetenmitarbeiter, Mitglieder der Vereinigung der Parlaments -

redakteure, die im Parlament tätigen Mitarbeiter des ORF, weiters Mitglieder der Bundes -

regierung, der Präsident des Rechnungshofes, die Volksanwälte und - ganz besonders an

Sitzungstagen - weitere Personen.

Es liegt somit auf der Hand, daß die Nachfrage nach Parkplätzen jedenfalls an Plenar - und

Ausschußsitzungstagen wesentlich größer ist als das Angebot. Dies schafft die Notwendig -

keit einer ,,Parkplatzbewirtschaftung“ und darüber hinaus eine Situation, die nach zwei Seiten

als unbefriedigend empfunden werden kann: Werden zu wenig Parkkarten ausgegeben,

dann erscheint es unverständlich, ja provokant, daß bei großer Parkraumnot leere Park -

plätze vorhanden sind. Werden zu viele Parkkarten ausgegeben, dann kann es bei Spitzen -

bedarf vorkommen, daß Personen über eine Parkkarte verfügen und dennoch keinen

Parkraum vorfinden. Diese Situation wird wesentlich verschärft durch die Tatsache, daß die

Zahl der ausgegebenen Parkkarten konstant ist, während die „Nachfrage“ nach Parkplätzen

extrem variabel ist.

Diese schwierige Situation hat dazu geführt, daß das Problem der Vergabe von Parkkarten

schon öfters in der Präsidialkonferenz des Nationalrates beraten wurde. In letzter Zeit habe

ich die Präsidialkonferenz z.B. am 25. November d.J. mit einer Feststellung des Instituts zur

Förderung von Brandschutz und Sicherheit beim Wiener Landesfeuerwehrverband befaßt,

daß der Fluchtweg bei einem Tor durch parkende Personenkraftwagen zweier Mandatare

erheblich behindert war. Weiters konnte im Oktober d.J. die Rettung bei einem Unglücksfall

nicht zu einem Tor zufahren, da dieses ebenfalls durch einen parkenden PKW verstellt war.

Derzeit gilt folgende Regelung: Alle Mandatare des Nationalrates und des Bundesrates, die

Mitglieder der Bundesregierung sowie die Staatssekretäre, der Präsident des Rechnungs -

hofes, die Volksanwälte sowie einige leitende Bedienstete der Parlamentsdirektion und der

parlamentarischen Klubs wie auch die Präsidien der Ressorts erhalten Wagenkarten, die

uneingeschränkt auf allen Parlamentsparkplätzen Gültigkeit haben. Weiters wurden kontin -

gente von Wagenkarten, welche hinsichtlich der Parkflächen und der Parkzeiten beschränkt

gültig sind, vor allem für Parlamentsbedienstete, Klubbedienstete, ORF und die Vereinigung

der Parlamentsredakteure ausgegeben, wobei diese Kontingente trotz steigender Mit -

arbeiterzahlen seit vielen Jahren nicht erhöht wurden. Derzeit sind für 230 Parkplätze ins -

gesamt ca. 500 Wagenkarten ausgestellt, und ich glaube sagen zu können, daß eine lang -

jährige Erfahrung zeigt, daß weder eine Erhöhung der Zahl der ausgegebenen Parkkarten

zweckmäßig wäre aber auch eine Reduzierung der Zahl der Parkkarten nicht empfehlens -

wert wäre, weil ansonsten zu Zeiten einer geringeren Nachfrage nach Parkraum rund um

das Parlamentsgebäude das oben beschriebene Phänomen eintreten würde, daß nämlich

leerbleibende Parkplätze rund um das Parlament (während ansonsten in dieser Gegend

extreme Parkraumnot herrscht) als Zumutung oder zumindest im verstärkten Ausmaß als

„Privileg“ für die Parkplatzberechtigten empfunden würde.

Natürlich ist auch die Frage der Kontrolle der Einhaltung der bestehenden Regelung immer

ein sensibles Problem gewesen:

Wenn jemand unberechtigterweise Parkplätze rund um das Parlamentsgebäude benützt,

wird nach schärferen Kontrollen gerufen; werden aber Kontrollen in verschärftem Ausmaß

durchgeführt, gibt es wiederum Beschwerden gegen „Schikanen“ bzw. Interventionsver -

suche.

Ich werde die vorliegende Anfrage zum Anlaß nehmen, das Problem der Parkraumbewirt -

schaftung neuerlich in einer der nächsten Dienstleiterbesprechungen im Hause zu be -

sprechen, doch ersuche ich um Verständnis, daß bei der Benützung des Parkraumes rund

um das Parlamentsgebäude sowohl auf die berechtigten Interessen der Mitglieder des

National - und Bundesrates aber auch auf die berechtigten Interessen der Mitarbeiter des

Hauses geachtet werden muß.

Was die Frage der Einsetzung einer Kommission betrifft, habe ich dieses Problem in der

Präsidialsitzung vom 18. Dezember 1997 kurz angeschnitten, und es hat Übereinstimmung

darüber gegeben, daß es nicht zweckmäßig erscheint, zu den bereits bestehenden Kom -

missionen eine weitere Kommission einzurichten.