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A N F R A G E B E A N T W O R T U N G
Die Abgeordneten Theresia HAIDLMAYR und Genossen haben am 11. Juli
1996 an den Präsidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage ge -
richtet, die folgenden Wortlaut hat :
" 1 . Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich des Nationalrates für
1995?
2. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in
dem unter Punkt 1 angeführten Bereich im Kalenderjahr 1995?
3. Wie hoch ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich
für 1995?
4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich des
Nationalrates in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds
geleistet werden mußte? "
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten, wobe ich
zunächst zur Anfrage insgesamt Stellung nehmen möchte :
Wie ich bereits in einer früheren Anfragebeantwortung vom
20. Dezember 1994, 1/JPR- NR der Beilagen,XIX.GP, zu Ihrer zum gleichen
Belange eingebrachten Anfrage ausgeführt habe, ist die Parlamentsdirek-
tion als Dienstgeber selbstverständlich stets bemüht, den Verpflichtun -
gen, die sich aus dem Behinderteneinstellungsgesetz ergeben, nachzukom-
men. In der Praxis wurden und werden in der Parlamentsdirektion mehr be -
hinderte Menschen beschäftigt, als es die jeweilige Pflichtzahl erfor-
dert. Auch für die Zukunft soll diese Praxis fortgeführt werden.
Zu den Fragen im einzelnen :
Zur Frage 1 :
Die Pflichtzahl für den Bereich der Parlamentsdirektion lautet für
das Kalenderjahr 1995 : elf.
Zur Frage 2 :
Die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen im Kalenderjahr
1995 ergab : 13 (hievon 6 Doppelanrechnungen).
Zur Frage 3 :
Die Beantwortung erübrigt sich im Hinblick auf die Antworten zu den
Fragen 1 und 2 .
Zur Frage 4 :
Da sowohl in den Kalenderjahren 1994 und 1995 die Einstellungs -
pflicht mehr als erfüllt wurde - dies wird aller Voraussicht nach auch
heuer der Fall sein- , mußten keine Ausgleichsabgaben an den
Ausgleichstaxfonds geleistet werden .