35/ABPR XX.GP
ANFRAGE BEANTWORTUNG
Die Abgeordneten Lafer und Genossen haben am 17. Juli 1998 eine parlamentarische
Anfrage betreffend EU - Ratspräsidentschaft an den Präsidenten des Nationalrates gerichtet,
die folgenden Wortlaut hat:
1. Ist es richtig, daß im Parlament über die Bediensteten Urlaubssperren verhängt wurden
bzw. werden?
Wenn ja,
h) warum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,
i) wer zeichnet für diese Anordnung verantwortlich,
j) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen einbezogen und
wenn nein, warum nicht und wenn ja, welche Personalvertreter wurden bzw. werden
befragt und welcher Ansicht waren bzw. sind diese,
k) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,
l) wie viele Bedienstete sind insgesamt davon betroffen,
m) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten tätig,
n) gab bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw. wird, über
welche bzw. über wie viele Bedienstete Urlaubssperren verhängt wurden bzw. werden?
2. Ist es richtig, daß im Parlament über die Bediensteten Versetzungsstopps verhängt
wurden bzw. werden?
Wenn ja,
a) warum wurden bzw. werden Versetzungsstopps verhängt,
b) wer zeichnet für diese Anordnung verantwortlich
c) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen einbezogen und
wenn nein, warum nicht und wenn ja, welche Personalvertreter wurden bzw. werden befragt
und welcher Ansicht waren bzw. sind diese,
d) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Versetzungsstopps verhängt,
e) wie viele Bedienstete sind insgesamt davon betroffen,
f) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten tätig,
g) gab bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw. wird, über
welche bzw. über wie viele Bedienstete Versetzungsstopps verhängt wurden bzw. werden?
3. Welche durch den EU - Ratsvorsitz bedingten Mehrkosten werden für das Parlament
entstehen,
aufgeschlüsselt und einzeln aufgelistet nach Personal - und Sachaufwand?
Diese Fragen beantworte ich wie folgt:
ad1.)
Selbstverständlich hat man sich auch im Bereich der Parlamentsdirektion zeitgerecht auf die
Aufgaben vorbereitet, die im Zusammenhang mit dem österreichischen EU - Vorsitz zu
erfüllen sind. Dies gilt nicht nur für die in Aussicht genommene Konferenz der
Parlamentspräsidenten der EU - Staaten und für die Konferenz der Vorsitzenden der
Europaausschüsse bzw. Außenpolitischen Ausschüsse (COSAC), sondern auch für alle
anderen mit dem EU - Vorsitz verbundenen zusätzlichen parlamentarischen Aufgaben und
Verantwortlichkeiten. Daher wurde auch nach Befassung der Präsidialkonferenz des
Nationalrates unter Einbindung des Dienststellenausschusses Vorsorge getroffen, daß bei
der Urlaubseinteilung im Jahr 1998 ein Weg gewählt wird, der sicherstellt, daß die
Parlamentsdirektion insbesondere in den Monaten September bis Dezember voll
einsatzfähig ist. Als generelle Urlaubssperre kann man diese notwendige Vorgangsweise
sicher nicht bezeichnen.
ad2.)
Nein.
ad3.)
Wie die anfragenden Abgeordneten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Nationalrates
sicher wissen, wurde vom Nationalrat als Budgetgesetzgeber für den österreichischen EU -
Vorsitz ein Mehraufwand von rund 3,9 Millionen Schilling im Jahre 1998 budgetiert; von
diesen 3,9 Millionen Schilling entfallen ca. 5 300.000,-- auf den Personalaufwand und 3,6
Millionen Schilling auf den Sachaufwand.