40/ABPR XX.GP

 

                                   ANFRAGEBEANTWORTUNG

 

 

Die Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic und Genossen haben am 16. Dezember 1998 an den

Präsidenten des Nationalrates eine parlamentarische Anfrage betreffend Bundesimmobilien -

gesellschaft (BIG) gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

 

1.      Halten Sie es angesichts der kolportierten Mißstände im Bereich der BIG wünschens -

         wert, daß dem Nationalrat ein umfassender Tätigkeitsbericht betreffend die Aufgaben -

         bereiche der BIG zugeleitet wird?

 

2.      Werden Sie mit dem Präsidenten des Rechnungshofes in der Angelegenheit Kontakt

         aufnehmen, damit der Nationalrat die Möglichkeit einer umfassenden Evaluierung der

         Tätigkeit der BIG auf Basis von Daten und Fakten erhält?

 

 

Ich erlaube mir, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

Ich halte grundsätzlich eine möglichst umfassende und intensive Berichterstattung der

Mitglieder der Bundesregierung, aber auch des Präsidenten des Rechnungshofes an den

Nationalrat für wünschenswert.

 

Im einzelnen sind aber die näheren Bedingungen beziehungsweise Voraussetzungen für

eine solche Berichterstattung in der Geschäftsordnung des Nationalrates geregelt.

 

Wenn von einer Parlamentsfraktion eine über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften

beziehungsweise über die Geschäftsordnung des Nationalrates hinausreichende

Berichterstattung an den Nationalrat gewünscht wird, dann hat sich in der parlamentarischen

Praxis die Gepflogenheit herausgebildet, daß ein diesbezüglicher Wunsch in der

Präsidialsitzung des Nationalrates zur Sprache gebracht wird, um auch den anderen

Parlamentsfraktionen Gelegenheit zu geben, zu einem solchen Wunsch Stellung zu nehmen,

um eine Ungleichbehandlung der einzelnen Fraktionen zu verhindern.

Aus diesem Grund bin ich der Auffassung, daß es bei der bisherigen Praxis bleiben soll, bei

der Berichterstattung an den Nationalrat einerseits auf der Basis der bestehenden

gesetzlichen Vorschriften vorzugehen und andererseits gegebenenfalls eine diesbezügliche

Willensbildung in der Präsidialkonferenz herbeizuführen und im Falle eines Konsenses (oder

einer eindeutigen Mehrheitsmeinung) den diesbezüglichen Wunsch an das zuständige

Mitglied der Bundesregierung heranzutragen.