40/ABPR XX.GP
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Die Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic und Genossen haben am 16. Dezember 1998 an den
Präsidenten des Nationalrates eine parlamentarische Anfrage betreffend Bundesimmobilien -
gesellschaft (BIG) gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Halten Sie es angesichts der kolportierten Mißstände im Bereich der BIG wünschens -
wert, daß dem Nationalrat ein umfassender Tätigkeitsbericht betreffend die Aufgaben -
bereiche der BIG zugeleitet wird?
2. Werden Sie mit dem Präsidenten des Rechnungshofes in der Angelegenheit Kontakt
aufnehmen, damit der Nationalrat die Möglichkeit einer umfassenden Evaluierung der
Tätigkeit der BIG auf Basis von Daten und Fakten erhält?
Ich erlaube mir, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Ich halte grundsätzlich eine möglichst umfassende und intensive Berichterstattung der
Mitglieder der Bundesregierung, aber auch des Präsidenten des Rechnungshofes an den
Nationalrat für wünschenswert.
Im einzelnen sind aber die näheren Bedingungen beziehungsweise Voraussetzungen für
eine solche Berichterstattung in der Geschäftsordnung des Nationalrates geregelt.
Wenn von einer Parlamentsfraktion eine über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften
beziehungsweise über die Geschäftsordnung des Nationalrates hinausreichende
Berichterstattung an den Nationalrat gewünscht wird, dann hat sich in der parlamentarischen
Praxis die Gepflogenheit herausgebildet, daß ein diesbezüglicher Wunsch in der
Präsidialsitzung des Nationalrates zur Sprache gebracht wird, um auch den anderen
Parlamentsfraktionen Gelegenheit zu geben, zu einem solchen Wunsch Stellung zu nehmen,
um eine Ungleichbehandlung der einzelnen
Fraktionen zu verhindern.
Aus diesem Grund bin ich der Auffassung, daß es bei der bisherigen Praxis bleiben soll, bei
der Berichterstattung an den Nationalrat einerseits auf der Basis der bestehenden
gesetzlichen Vorschriften vorzugehen und andererseits gegebenenfalls eine diesbezügliche
Willensbildung in der Präsidialkonferenz herbeizuführen und im Falle eines Konsenses (oder
einer eindeutigen Mehrheitsmeinung) den diesbezüglichen Wunsch an das zuständige
Mitglied der Bundesregierung heranzutragen.