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ANFRAGEBEANTWORTUNG

 

 

Die Abgeordneten Haigermoser und Genossen haben am 16. Dezember 1998 an den

Präsidenten des Nationalrates eine parlamentarische Anfrage betreffend Parlamentsaus -

stellung unter dem Titel "Workuta - Vergessene Welten" gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

 

 

1. Sind sie ebenso bereit, wie der deutsche Bundestagspräsident, für eine Ausstellung

    "Workuta - Vergessene Welten" im Parlament einzutreten?

 

2. Bis wann können Sie sich vorstellen, diese Ausstellung im österreichischen Parlament zu

    zeigen?

 

 

 

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

 

 

Der Präsident des Deutschen Bundestages hat mir mit Schreiben vom 25. Jänner (ein -

gelangt in meinem Büro am 1. Feber) mitgeteilt, daß die genannte Ausstellung "auf der Aus -

stellungsplattform des Deutschen Bundestages" in Berlin zu sehen war. Weiters schreibt der

Präsident des Deutschen Bundestages: "Für die Ausstellungsgestaltung sind die Initiatoren

selbst verantwortlich; der Deutsche Bundestag hat auch keine finanziellen Beiträge für ihre

Durchführung geleistet. Allerdings werden Ausstellungen organisatorisch durch die Bundes -

tagsverwaltung unterstützt. In diesem Zusammenhang möchte ich hervorheben, daß es sich

demnach nicht um eine Parlamentsausstellung handelt, sondern um eine Ausstellung, die -

wie auch ansonsten im Bundestag üblich - von Dritten erstellt wird und im Bundestag ledig -

lich eine Darstellungsmöglichkeit erhält."

In Ergänzung zu dieser Mitteilung von seiten des Präsidenten des Deutschen Bundestages

darf ich feststellen:

 

Ein Ansuchen, diese Ausstellung auch in dafür geeigneten Räumlichkeiten des öster -

reichischen Nationalrates zu präsentieren, ist bisher an mich nicht gestellt worden.

 

Sollte ein solches Ansuchen an mich gestellt werden, dann werde ich dieses Ansuchen an -

hand der konkreten Unterlagen und nach Maßgabe der im österreichischen Parlaments -

gebäude gegebenen Möglichkeiten nach den gleichen Kriterien prüfen (und entscheiden),

wie bei allen anderen vergleichbaren Ansuchen.

 

Die Erteilung einer "Vorausbewilligung" in Form der Beantwortung einer parlamentarischen

Anfrage erscheint mir deshalb nicht zweckmäßig, weil diese Anfrage alle jene Unterlagen

und Informationen nicht enthält, die notwendig sind, um eine konkrete Entscheidung treffen

zu können.