43/ABPR XX.GP

 

                                               ANFRAGEBEANTWORTUNG

 

Die Abgeordneten Dr. Andreas Khol und Genossen haben an den Präsidenten des National -

rates im Zusammenhang mit einem Gespräch, das das Mitglied des Europäischen Parla -

ments, Dr. Hannes Swoboda, am 26. Februar im Wiener Europabüro der SPÖ Abgeordneten

in den Parlamentsräumen in der Schenkenstraße mit Vertretern kurdischer Organisationen

geführt hat, folgende Anfrage gerichtet:

 

1. War Ihnen bekannt, daß dieses Ad hoc - Gespräch in Räumlichkeiten des Parlaments

    stattfindet?

 

2. Wie stehen Sie zu solchen Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Parlaments, wenn,

    wie im konkreten Fall, schlußendlich eine Terrordrohung erhoben wird?

 

3. Halten Sie es für mit der Würde des Hauses vertretbar, Pressegespräche mit Vertretern

    radikaler Vereinigungen, die vom OGH (OGH 18.10.1994,11 Os 112, 114/94) als krimi -

    nelle Organisation eingestuft wurde, im Parlament zu veranstalten?

 

Ich beehre mich, diese Fragen wie folgt zu beantworten:

 

ad 1:

 

Im Gebäude Schenkenstraße Nr. 8 - 10, das von der Parlamentsdirektion angemietet wurde,

sind allen fünf Fraktionen des Nationalrates Räumlichkeiten zugewiesen worden, über deren

Verwendung im Rahmen der Normen der gemäß § 14 Abs. 1 der Geschäftsordnung erlas -

senen Hausordnung die betreffenden Fraktionen (oder Abgeordneten) autonom verfügen,

ohne diesbezüglich vorher die Parlamentsdirektion im einzelnen zu informieren oder eine Zu -

Stimmung einzuholen. Daher war ich mit der Vorbereitung und Durchführung dieses Gesprä -

ches ebensowenig befaßt, wie das bei vergleichbaren anderen Gesprächen von Mitgliedern

des Europäischen Parlamentes in Räumlichkeiten in der Schenkenstraße der Fall ist.

 

Die Antwort lautet daher: NEIN.

 

ad 2:

 

Als überzeugter Anhänger des Rechtsstaates lehne ich jede Terrordrohung ab - egal von

wem sie formuliert wird und an welchem Ort sie formuliert wird.

 

ad 3:

 

Es ist für mich nicht in erster Linie eine Frage der "Würde des Hauses“, sondern vor allem

eine politische Frage, ob in den einer Parlamentsfraktion zugewiesenen Räumlichkeiten im

Hause Schenkenstraße 8 - 10 ein Gespräch mit Vertretern "radikaler Vereinigungen“ oder

sogenannter Befreiungsbewegungen stattfindet oder nicht und was der Inhalt eines solchen

Gespräches oder einer Pressekonferenz ist.

 

Der Präsident des Nationalrates war bisher - wie schon erwähnt - auch nicht aufgerufen,

darüber zu wachen, welche Teilnehmer zu Gesprächen oder Pressekonferenzen frei -

gewählter österreichischer Abgeordneter in Räumlichkeiten, die den einzelnen Parlaments -

klubs zugewiesen wurden, eingeladen werden.

 

Abg. Dr. Swoboda hat - wie aus Pressemeldungen ersichtlich ist - die gegenständlichen

Äußerungen des Herrn Necdet Buldan unmißverständlich zurückgewiesen und in diesem Zu -

sammenhang nachdrücklich betont, daß die Absage an Gewalt Voraussetzung für eine poli -

tische Lösung des Kurdenproblems ist.

 

Dieser Absage an Gewalt zur Lösung politischer Probleme möchte ich mich (neuerlich) mit

allem Nachdruck anschließen.