56/ABPR XX.GP

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

 

 

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen haben am 20. Mai 1999 an den Präsi -

denten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage betreffend Überstunden, Teilzeitarbeit und

Arbeitszeitverkürzung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

1.        Wie hoch ist die Anzahl der Überstunden in Ihrem Ministerium im Vergleich zu der vor

           fünf Jahren?

 

2.        Wieviele Teilzeitarbeitsplätze existieren derzeit in Ihrem Ministerium, wieviel waren es

           vor fünf Jahren?

 

3.        Wie teilen sich die Überstunden und Teilzeitarbeitsplätze jeweils auf Frauen und

           Männer auf?

 

4.        Welchen Gehaltsstufen sind Überstunden und Teilzeitarbeitsplätze, getrennt nach

           Frauen und Männern, zuzuordnen?

 

5.        In welchem Ausmaß gedenken Sie die Anzahl der Überstunden zu reduzieren?

           Wieviele zusätzliche Stellen wären dadurch möglich?

 

6.        Wie hoch ist derzeit der Anteil an ausgeschriebenen Stellen, die als Teilzeitarbeits -

           plätze ausgewiesen sind oder auf welchen Teilzeitarbeit möglich wäre?

 

7.        Denken Sie daran, in Zukunft alle Stellen auch als Teilzeitarbeitsplätze auszu -

           schreiben, wenn nicht, warum nicht?

 

8.        Welche Vorteile bzw. Nachteile würde eine vermehrte Besetzung mit Teilzeitarbeits -

           plätzen bringen?

 

9.        Welchen Arbeitsplatzeffekt würde eine Senkung der gesetzlichen Arbeitszeit auf 35

           Wochenstunden im öffentlichen Dienst zur Folge haben?

 

10.      Welchen Kostenaufwand würde dies für Ihr Ministerium bedeuten?“

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Einleitend muß ich zunächst feststellen, daß ich kein Ministerium zu leiten habe und daß es

sich bei der Parlamentsdirektion nicht um ein Ministerium handelt. Ich nehme an, daß diese

Anfrage als Anfrage an die Mitglieder der Bundesregierung konzipiert und zusätzlich auch an

den Präsidenten des Nationalrates gerichtet wurde.

 

Zum Thema darf ich folgendes feststellen:

 

Bei der weitaus überwiegenden Zahl der Bediensteten der Parlamentsdirektion werden

zeitliche Mehrleistungen (Überstunden) nicht einzeln verrechnet, sondern es wird den

Bediensteten - abhängig von ihrem Arbeitsplatz bzw. ihrer Funktion - ein

Überstundenpauschale zuerkannt, durch das diese Mehrleistungen (ausgenommen

Überstunden an Samstagen, Sonn - und Feiertagen) vergütet werden. Diese

Überstundenpauschalien werden an Hand der Ausschuß - und Plenarsitzungszeiten von

National - und Bundesrat in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen.

 

Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen 1. bis 4. wurden daher diese Pauschalien

herangezogen, wobei unterstellt wurde, daß diese zeitlichen Mehrleistungen in jedem Monat

in gleichem Ausmaß erbracht werden. (Die - wenigen - einzeln verrechneten Überstunden

wurden hinzugerechnet.) Dies führt naturgemäß zu gewissen Unschärfen, da beispielsweise

während der tagungsfreien Zeit Überstunden kaum anfallen, während etwa im zeitlichen

Zusammenhang mit der (Vor)Beratung des Bundesfinanzgesetzes diese in erhöhtem

Ausmaß zu erbringen sind.

 

Für die Beantwortung der Fragen 1. bis 4. wurden als Vergleichszeiträume die Monate März

1994 und März 1999 herangezogen.

 

Zu den Fragen im einzelnen:

 

ad 1.

Im Jahr 1994 wurden von den Bediensteten der Parlamentsdirektion monatlich insgesamt

6.870 Überstunden geleistet. Der entsprechende Wert für das Jahr 1999 beträgt 7.439.

ad 2.

Im März 1994 war eine Bedienstete teilzeitbeschäftigt, im März 1999 waren dies 26

Bedienstete.

 

ad 3.

Überstunden:

 

 

 Frauen

 Männer

März 1994

 2.169

 4.701

März 1999

 2.595

 4.844

 

 

Teilzeitbeschäftigungen:

 

 

 Frauen

 Männer

März 1994

 1

 0

März 1999

 21

 5

 

 

Ad 4.

Im Sinne einer möglichst hohen Aussagekraft der gegenständlichen Anfragebeantwortung

erfolgt die Antwort zu dieser Frage nicht getrennt nach Gehaltsstufen, sondern nach

Verwendungs - bzw. Entlohnungsgruppen.

Überstunden:

 

 

 A/A1/a/v1

 B/A2/H2/b/

 v2

 C/A3/c/v3/

 P1

 D/A4/A5/d/

 v4/P2/P3/

 P4/p4/h2

 E/A6/A7/

 P5/e/h4/p5

 Sonder -

 vertrag

3/94 - Frauen

 471

 310

 428

 654

 281

 25

3/94 - Männer

 875

 395

 835

 1568

 989

 39

3/99 - Frauen

 593

 431

 702

 560

 286

 23

3/99 - Männer

 873

 478

 1130

 1855

 472

 36

 

Teilzeitbeschäftigungen:

 

 

A/A1/a

 B/A2/b

 C/A3/c

 D/A4/d

3/94 - Frauen

 -

 -

 -

 1

3/94 - Männer

 -

  -

 -

 -

3/99 - Frauen

 3

 1

 17

 -

3/99 - Männer

 -

 -

 5

 -


 

ad 5:

Im Zuge der Bemühungen um eine Budgetkonsolidierung ist auch die Parlamentsdirektion

Bemüht, Überstunden zu reduzieren. Dabei muß allerdings darauf Bedacht genommen

werden, daß die Leistungen der Parlamentsdirektion im erforderlichen - auch von den

parlamentarischen Fraktionen gewünschten - Umfang erbracht werden können. Überdies ist

darauf hinzuweisen, daß Überstunden vor allem im Zusammenhang mit dem Sitzungsbetrieb

der parlamentarischen Gremien zu erbringen sind, deren Ausmaß im vorhinein nicht immer

absehbar ist. Würde man zusätzliches Personal einstellen, um Überstunden zu reduzieren,

wäre davon auszugehen, daß dieses Personal zeitweise unter bzw. nicht beschäftigt wäre.

Aus diesen Gründen erscheint es nicht möglich, generell durch Überstundenreduktion

zusätzliche Stellen zu schaffen.

 

ad 6.

 

Derzeit sind im Bereich der Parlamentsdirektion keine Stellen ausgeschneben. Daher sind

auch keine Stellen für Teilzeitbeschäftigte zu besetzen.

 

ad 7.

Gwndsätzlich darf ich auf meine Ausführungen zu Frage 5 verweisen. Im Hinblick auf die

dort angeführten Argumente, insbesondere vor dem Hintergrund der sitzungsbedingten

Notwendigkeit der Erbringung von zeitlichen Mehrleistungen in nicht vorhersehbarem

Ausmaß erscheint es wenig sinnvoll, Planstellen in größerem Umfang mit

teilzeitbeschäftigten Bediensteten zu besetzen.

 

Es werden jedoch vor allem Im Bereich der Stenographischen Protokolle zur Bewältigung der

Arbeitsspitzen Insbesondere an Plenarsitzungstagen Mitabeiter/innen beschäftigt, deren

durchschnittliches Beschäftigungsausmaß unter dem Ausmaß der Vollbeschäftigung liegt.

 

ad 8.

 

Abgesehen von einem erhöhten Aufwand im Bereich der Personalverwaltung besteht auch

das Problem der Koordinierung der Arbeitszeiten von teilzeitbeschäftigten Bediensteten, da

die Nachfrage nach Beschäftigungen zwischen 8 und 12 Uhr ungleich höher ist als nach

Beschäftigungen am Nachmittag. Darüberhinaus ist zu bedenken, daß die Bezugsansätze

für Teilzeitbeschäftigungen sich In eIner Höhe bewegen, die zur Bestreitung des

Lebensunterhaltes nur bedingt ausreicht. Wie Erfahrungen Im Bereich der

Parlamentsdirektion gezeigt haben, besteht bei teilzeitbeschäftigten Bediensteten nach

kurzer Zeit das Bestreben, im Ausmaß der Vollbeschäftigung verwendet zu werden. In

diesem Zusammenhang halte ich es überdies nicht für sinnvoll, daß auch der Arbeitgeber

Bund die bereits zu beobachtende Tendenz zu sogenannten ,,Mc - Jobs“ unterstützt.

 

ad 9. und 10.

 

Bei einer theoretischen Umrechnung einer 12,5 % igen Arbeitszeitverkürzung in zusätzliche

Beschäftigung würde sich - unter Berücksichtigung des Mehrbedarfes an interner

Verwaltung - ein zusätzlicher Personalbedarf im Ausmaß von etwa 15 % ergeben. Dem

stünde ein zusätzlicher Betriebsaufwand (Personal - und Arbeitsplatzkosten) in Höhe von

mindestens 20 % gegenüber. Dies würde den vor einiger Zeit eingeschlagenen Weg der

Budgetkonsolidierung konterkarieren und hätte somit nachhaltige negative Auswirkungen auf

die Entwicklung der Österreichischen Volkswirtschaft. Zu bedenken möchte ich auch geben,

daß die Dienstzeiten in der Parlamentsdirektion wesentlich durch den Sitzungsbetrieb beider

Kammern beeinflußt werden. Eine Arbeitszeitverkürzung würde daher zu einer noch

größeren Anzahl von - sitzungsbedingt erforderlichen - Überstunden führen.