56/ABPR XX.GP
Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen haben am 20. Mai 1999 an den Präsi -
denten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage betreffend Überstunden, Teilzeitarbeit und
Arbeitszeitverkürzung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wie hoch ist die Anzahl der Überstunden in Ihrem Ministerium im Vergleich zu der vor
fünf Jahren?
2. Wieviele Teilzeitarbeitsplätze existieren derzeit in Ihrem Ministerium, wieviel waren es
vor fünf Jahren?
3. Wie teilen sich die Überstunden und Teilzeitarbeitsplätze jeweils auf Frauen und
Männer auf?
4. Welchen Gehaltsstufen sind Überstunden und Teilzeitarbeitsplätze, getrennt nach
Frauen und Männern, zuzuordnen?
5. In welchem Ausmaß gedenken Sie die Anzahl der Überstunden zu reduzieren?
Wieviele zusätzliche Stellen wären dadurch möglich?
6. Wie hoch ist derzeit der Anteil an ausgeschriebenen Stellen, die als Teilzeitarbeits -
plätze ausgewiesen sind oder auf welchen Teilzeitarbeit möglich wäre?
7. Denken Sie daran, in Zukunft alle Stellen auch als Teilzeitarbeitsplätze auszu -
schreiben, wenn nicht, warum nicht?
8. Welche Vorteile bzw. Nachteile würde eine vermehrte Besetzung mit Teilzeitarbeits -
plätzen bringen?
9. Welchen Arbeitsplatzeffekt würde eine Senkung der gesetzlichen Arbeitszeit auf 35
Wochenstunden im öffentlichen Dienst zur Folge haben?
10. Welchen
Kostenaufwand würde dies für Ihr Ministerium bedeuten?“
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Einleitend muß ich zunächst feststellen, daß ich kein Ministerium zu leiten habe und daß es
sich bei der Parlamentsdirektion nicht um ein Ministerium handelt. Ich nehme an, daß diese
Anfrage als Anfrage an die Mitglieder der Bundesregierung konzipiert und zusätzlich auch an
den Präsidenten des Nationalrates gerichtet wurde.
Zum Thema darf ich folgendes feststellen:
Bei der weitaus überwiegenden Zahl der Bediensteten der Parlamentsdirektion werden
zeitliche Mehrleistungen (Überstunden) nicht einzeln verrechnet, sondern es wird den
Bediensteten - abhängig von ihrem Arbeitsplatz bzw. ihrer Funktion - ein
Überstundenpauschale zuerkannt, durch das diese Mehrleistungen (ausgenommen
Überstunden an Samstagen, Sonn - und Feiertagen) vergütet werden. Diese
Überstundenpauschalien werden an Hand der Ausschuß - und Plenarsitzungszeiten von
National - und Bundesrat in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen.
Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen 1. bis 4. wurden daher diese Pauschalien
herangezogen, wobei unterstellt wurde, daß diese zeitlichen Mehrleistungen in jedem Monat
in gleichem Ausmaß erbracht werden. (Die - wenigen - einzeln verrechneten Überstunden
wurden hinzugerechnet.) Dies führt naturgemäß zu gewissen Unschärfen, da beispielsweise
während der tagungsfreien Zeit Überstunden kaum anfallen, während etwa im zeitlichen
Zusammenhang mit der (Vor)Beratung des Bundesfinanzgesetzes diese in erhöhtem
Ausmaß zu erbringen sind.
Für die Beantwortung der Fragen 1. bis 4. wurden als Vergleichszeiträume die Monate März
1994 und März 1999 herangezogen.
Zu den Fragen im einzelnen:
ad 1.
Im Jahr 1994 wurden von den Bediensteten der Parlamentsdirektion monatlich insgesamt
6.870 Überstunden geleistet. Der
entsprechende Wert für das Jahr 1999 beträgt 7.439.
ad 2.
Im März 1994 war eine Bedienstete teilzeitbeschäftigt, im März 1999 waren dies 26
Bedienstete.
ad 3.
Überstunden:
|
Frauen |
Männer |
März 1994 |
2.169 |
4.701 |
März 1999 |
2.595 |
4.844 |
Teilzeitbeschäftigungen:
|
Frauen |
Männer |
März 1994 |
1 |
0 |
März 1999 |
21 |
5 |
Ad 4.
Im Sinne einer möglichst hohen Aussagekraft der gegenständlichen Anfragebeantwortung
erfolgt die Antwort zu dieser Frage nicht getrennt nach Gehaltsstufen, sondern nach
Verwendungs - bzw. Entlohnungsgruppen.
Überstunden:
|
A/A1/a/v1 |
B/A2/H2/b/ v2 |
C/A3/c/v3/ P1 |
D/A4/A5/d/ v4/P2/P3/ P4/p4/h2 |
E/A6/A7/ P5/e/h4/p5 |
Sonder - vertrag |
3/94 - Frauen |
471 |
310 |
428 |
654 |
281 |
25 |
3/94 - Männer |
875 |
395 |
835 |
1568 |
989 |
39 |
3/99 - Frauen |
593 |
431 |
702 |
560 |
286 |
23 |
3/99 - Männer |
873 |
478 |
1130 |
1855 |
472 |
36 |
Teilzeitbeschäftigungen:
|
A/A1/a |
B/A2/b |
C/A3/c |
D/A4/d |
3/94 - Frauen |
- |
- |
- |
1 |
3/94 - Männer |
- |
- |
- |
- |
3/99 - Frauen |
3 |
1 |
17 |
- |
3/99 - Männer |
- |
- |
5 |
- |
ad 5:
Im Zuge der Bemühungen um eine Budgetkonsolidierung ist auch die Parlamentsdirektion
Bemüht, Überstunden zu reduzieren. Dabei muß allerdings darauf Bedacht genommen
werden, daß die Leistungen der Parlamentsdirektion im erforderlichen - auch von den
parlamentarischen Fraktionen gewünschten - Umfang erbracht werden können. Überdies ist
darauf hinzuweisen, daß Überstunden vor allem im Zusammenhang mit dem Sitzungsbetrieb
der parlamentarischen Gremien zu erbringen sind, deren Ausmaß im vorhinein nicht immer
absehbar ist. Würde man zusätzliches Personal einstellen, um Überstunden zu reduzieren,
wäre davon auszugehen, daß dieses Personal zeitweise unter bzw. nicht beschäftigt wäre.
Aus diesen Gründen erscheint es nicht möglich, generell durch Überstundenreduktion
zusätzliche Stellen zu schaffen.
ad 6.
Derzeit sind im Bereich der Parlamentsdirektion keine Stellen ausgeschneben. Daher sind
auch keine Stellen für Teilzeitbeschäftigte zu besetzen.
ad 7.
Gwndsätzlich darf ich auf meine Ausführungen zu Frage 5 verweisen. Im Hinblick auf die
dort angeführten Argumente, insbesondere vor dem Hintergrund der sitzungsbedingten
Notwendigkeit der Erbringung von zeitlichen Mehrleistungen in nicht vorhersehbarem
Ausmaß erscheint es wenig sinnvoll, Planstellen in größerem Umfang mit
teilzeitbeschäftigten Bediensteten zu besetzen.
Es werden jedoch vor allem Im Bereich der Stenographischen Protokolle zur Bewältigung der
Arbeitsspitzen Insbesondere an Plenarsitzungstagen Mitabeiter/innen beschäftigt, deren
durchschnittliches Beschäftigungsausmaß unter dem Ausmaß der Vollbeschäftigung liegt.
ad 8.
Abgesehen von einem erhöhten Aufwand im Bereich der Personalverwaltung besteht auch
das Problem der Koordinierung der Arbeitszeiten von teilzeitbeschäftigten Bediensteten, da
die Nachfrage nach Beschäftigungen zwischen 8 und 12 Uhr ungleich höher ist als nach
Beschäftigungen am Nachmittag. Darüberhinaus ist zu bedenken, daß die Bezugsansätze
für Teilzeitbeschäftigungen sich In eIner Höhe bewegen, die zur Bestreitung des
Lebensunterhaltes nur bedingt ausreicht. Wie Erfahrungen Im Bereich der
Parlamentsdirektion gezeigt haben, besteht bei
teilzeitbeschäftigten Bediensteten nach
kurzer Zeit das Bestreben, im Ausmaß der Vollbeschäftigung verwendet zu werden. In
diesem Zusammenhang halte ich es überdies nicht für sinnvoll, daß auch der Arbeitgeber
Bund die bereits zu beobachtende Tendenz zu sogenannten ,,Mc - Jobs“ unterstützt.
ad 9. und 10.
Bei einer theoretischen Umrechnung einer 12,5 % igen Arbeitszeitverkürzung in zusätzliche
Beschäftigung würde sich - unter Berücksichtigung des Mehrbedarfes an interner
Verwaltung - ein zusätzlicher Personalbedarf im Ausmaß von etwa 15 % ergeben. Dem
stünde ein zusätzlicher Betriebsaufwand (Personal - und Arbeitsplatzkosten) in Höhe von
mindestens 20 % gegenüber. Dies würde den vor einiger Zeit eingeschlagenen Weg der
Budgetkonsolidierung konterkarieren und hätte somit nachhaltige negative Auswirkungen auf
die Entwicklung der Österreichischen Volkswirtschaft. Zu bedenken möchte ich auch geben,
daß die Dienstzeiten in der Parlamentsdirektion wesentlich durch den Sitzungsbetrieb beider
Kammern beeinflußt werden. Eine Arbeitszeitverkürzung würde daher zu einer noch
größeren Anzahl von - sitzungsbedingt erforderlichen - Überstunden führen.