1069 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Rechnungshofausschusses


betreffend den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Bank Austria AG (III-100 der Beilagen)


Der gegenständliche Wahrnehmungsbericht wurde im Nationalrat am 9. Oktober 1997 eingebracht und im Rechnungshofausschuß erstmalig am 6. November und am 11. Dezember 1997 behandelt. Die Gebarungs­überprüfung im Sinne des Art. 126d Abs. 1 B-VG umfaßt die Wahrnehmungen anläßlich der Überprüfung der (nunmehrigen) Bank Austria AG seit dem Zeitpunkt der Fusion der (damaligen) Zentralsparkasse und Kommerzialbank AG mit der Österreichischen Länderbank AG im Jahr 1991.

Dieser Prüfung war eine längere Auseinandersetzung zur Frage der Prüfungszuständigkeit vorange­gangen, die nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes und einer Novellierung des Bundesver­fassungsgesetzes und des Verfassungsgerichtshofgesetzes die Teilnahme der betroffenen Unter­nehmungen an Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof vorsah.

Auf Grund eines neuerlichen Verfahrens bestätigte der Verfassungsgerichtshof im März 1995 die Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes sowohl für die Bank Austria als auch die Anteilsverwaltung Zentralsparkasse, wobei entsprechend der Neuregelung des Verfahrens zur Entscheidung bei Meinungs­verschiedenheiten über die Zuständigkeit des Rechnungshofes sowohl die Bank Austria AG als auch die Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse am zweiten Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof teilnehme und ihren Rechtsanspruch darlegen konnten.

Daraufhin fand die Gebarungsüberprüfung zwischen Oktober 1995 und März 1996 am Sitz der Bank in Wien statt.

In der Kurzfassung des Wahrnehmungsberichtes führt der Rechnungshof unter anderem aus:

Auf Grund der Verschmelzung der Österreichischen Länderbank AG mit der Zentralsparkasse und Kommerzialbank AG ergaben sich durch unterschiedliche Geschäftstätigkeit und verschiedene Kunden­struktur geschäftspolitisch sinnvolle Ergänzungen. Organisatorisch wurde die Fusion bereits weitgehend bewältigt.

Probleme traten und treten im personellen Bereich durch die unterschiedlichen „Kulturen“ der beiden Vorläuferbanken auf.

Nach der Fusion war die Bank bestrebt, vor allem im Wege einer Aktienverflechtung, strategische Partner zur Zusammenarbeit zu gewinnen. Durch Beteiligungs- und Kooperationsverträge war sie schließlich mit einer großen österreichischen Versicherungsgesellschaft und mit je einer bedeutenden oberitalienischen und deutschen Sparkasse verbunden.

Die Bank Austria AG ist bestrebt, als größte österreichische Bank den Schwerpunkt ihrer Geschäfts­tätigkeit im Inland durch weitere Expansion des Kerngeschäftes und den gezielten Ausbau für sie interessanter Kundensegmente zu festigen. Was die Auslandsaktivitäten betrifft, will sie in ausgewählten Märkten ihre Position halten sowie in Osteuropa und Fernost kontrolliert ausbauen.

Der Rechnungshof wertete die geschäftspolitischen Ziele der Bank Austria AG im wesentlichen als positiv, hielt aber eine gewisse Zurückhaltung bei Großkrediten für angebracht und machte zu einigen Kreditfällen kritische Anmerkungen.

Im Beteiligungsbereich hielt der Rechnungshof fest, daß die Bankleitung nach dem außerordentlichen günstigen Erwerb der Wiener Holding AG ihre Bemühungen fortsetzen sollte, sich von Beteiligungen und Unternehmungen, die nicht dem Kerngeschäftsbereich zuzuordnen sind, zu trennen.


Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Giro Credit AG bemängelte der Rechnungshof das Fehlen gemeinsamer geschäftspolitischer Zielsetzungen und Aktivitäten.

Die Gemeinde Wien ist der größte Kunde der Bank Austria AG. Durch die Gemeindehaftung konnte die Bank ihr ausgezeichnetes internationales Rating halten, was Kostenersparnisse im Refinanzierungsbereich brachte und bringen wird. Durch Verträge war bis Mitte 1996 eine besondere Gestaltung der Einflußnahme gegeben.

Da die Gemeinde Wien keinen unmittelbaren Nutzen aus dieser Verbindung ziehen kann, wären nach Meinung des Rechnungshofes sowohl von den Vertretern der Gemeinde Wien als auch von den Organen der Bank Austria AG Vorstellungen über Art und Umfang der gegenseitigen Positionen zu erarbeiten, wobei die Bank in Hinkunft nicht umhin kommen wird, finanzielle Leistungen, allenfalls als Haftungs­provision, an die Stadt Wien zu erbringen. Eine bundesgesetzliche Regelung wäre hiefür allerdings zweckmäßig.

Was das Standortkonzept betrifft, kritisierte der Rechnungshof, daß sich die zentralen Aktivitäten der Bank trotz Neubaues eines Verwaltungszentrums Ende 1995 wieder auf zwölf Standorte erstreckten. Beim Umbau des Zentralgebäudes und beim Neubau des Verwaltungszentrums vermißte der Rechnungs­hof öffentliche Ausschreibungen und bemängelte die freihändige Vergabe von Projekten.

Wirtschaftlich gesehen bewegte sich die Bank Austria AG im vergleichbaren Rahmen mit anderen Großbanken. So mußte auch sie vor allem in den Jahren 1991 und 1992 auf Grund der ungünstigen Ertragslage zu bilanzpolitischen Maßnahmen greifen, um einen positiven Jahresabschluß ausweisen zu können. Durch konsequente Ausnutzung von Synergiemöglichkeiten sollte es der Bank gelingen, vor allem ihre Kostenstruktur weiter zu verbessern und vergleichsweise günstige wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen.

Der Rechnungshofausschuß hat den gegenständlichen Bericht am 28. Jänner 1998 unter Beiziehung von Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG aus dem überprüften Bereich in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Erhard Koppler, Mag. Gilbert Trattner, Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Thomas Barmüller, Otmar Brix, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Herbert Haupt, der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger, der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler sowie der Ausschußobmann Abgeordneter Andreas Wabl.

Bei der Abstimmung wurde der Wahrnehmungsbericht mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Bank Austria AG (III-100 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 1998 01 28

                               Georg Wurmitzer                                                                 Andreas Wabl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann