1092 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (918 der Beilagen): Bundesgesetz über die Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG

Der Bund hält derzeit zu 100% die Anteilsrechte an der Dorotheum Auktions-, Versatz- und Bank-Gesellschaft m.b.H., Wien.

Im Interesse der Nutzung des bei der ÖIAG bestehenden Know-hows im Beteiligungsmanagement und in der Privatisierung von Unternehmen ist die Übertragung dieser Anteilsrechte in das Eigentum der ÖIAG zum Zweck der Wahrnehmung der Anteilsrechte sowie zum Zweck der Privatisierung vorgesehen; das Gesetz enthält den Auftrag an die ÖIAG, die Dorotheum Gesellschaft m. b. H. nach Möglichkeit vor­rangig über die Börse mit einem möglichst hohen Anteil für österreichische Anleger zu privatisieren, wobei der ÖIAG ein Anteil von zumindest 25% verbleiben soll.

Bei der Privatisierung sind die durch das Privatisierungsgesetz, BGBl. I Nr. 97/1997, novellierten Bestimmungen des ÖIAG-Gesetzes anzuwenden; demnach ist ein von der ÖIAG ausgearbeitetes unter­nehmensbezogenes Privatisierungskonzept der Bundesregierung zur Genehmigung vorzulegen. Der Zuschlag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung, wenn die Privatisierung nicht über die Börse erfolgen sollte.

Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzentwurfes über die Übertragung der Anteilsrechte, die Behandlung der übertragenen Anteilsrechte in der ÖIAG-Bilanz und die Verringerung der Refundierungs­verpflichtung des Bundes durch die Dividenden und Privatisierungserlöse lehnen sich eng an die Formulierungen des Bundesgesetzes vom 11. Juli 1996, BGBl. Nr. 426/1996, an.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. März 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Peter, Dr. Alexander Van der Bellen, Reinhart Gaugg und Hermann Böhacker sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (918 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 1998 03 10

                                    Anna Huber                                                                   Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann