1095 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (1051 der Beilagen): Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an den Neuen Kreditvereinbarungen (New Arrangements to Borrow, NAB) mit dem Internationalen Währungsfonds

Durch die wachsende Liberalisierung der Kapitalmärkte und die steigende Verflechtung der weltweiten Finanzströme kann zunehmend eine kurzfristige wirtschaftliche Instabilität beziehungsweise Wechsel­kursschwäche in einem Land zu Auswirkungen auf die Stabilität des weltweiten Finanzsystems führen. Oft kann durch eine rasche Überbrückungshilfe das Vertrauen der Kapitalmärkte wiederhergestellt und so Finanzkrisen vermieden werden. Der IWF will daher seine Möglichkeiten, rasch zusätzliche Mittel von Mitgliedstaaten mobilisieren zu können, ausbauen, um rasch intervenieren zu können. Österreich als kleines, stark exportorientiertes Land ist daran interessiert, daß der IMF zur Stabilität der weltweiten Finanzmärkte beiträgt und soll daher zu diesem raschen Interventionsmechanismus durch einen Kredit an den IWF im Krisenfall beitragen.

Mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative soll die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) zur Vergabe eines Kredites von höchstens 412 Millionen SZR (zirka 7,1 Milliarden Schilling) an den IWF ermächtigt werden. Die Verzinsung erfolgt marktmäßig. Der Beschluß über die Kreditvergabe erfolgt im Einzelfall durch den Bundesminister für Finanzen nach Anhörung der Oesterreichischen Nationalbank auf Aufforderung des IWF.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. März 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Mag. Helmut Peter und Mag. Reinhard Firlinger sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1051 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 03 10

                                     Jakob Auer                                                                   Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann