1117 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


über den Antrag 545/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgestz, mit dem das B-VG geändert wird


Die Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen haben diesen Initiativantrag am 11. Juli 1997 eingebracht und wie folgt begründet:

“Nach den Grundsätzen der österreichischen Bundesverfassung sind alle Bundesbürger gleich. Die Realität sieht allerdings anders aus. Die Benachteiligung und Diskriminierung der Frauen ist evident, Homosexuelle werden nicht nur von Teilen der Gesellschaft, sondern selbst durch Gesetze diskriminiert. In einigen Politikfeldern wurde daher die Notwendigkeit erkannt, durch materiellgesetzliche Regelungen diese Gleichstellung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, dennoch ist der ungleiche Zugang zum Recht für verschiedene Personengruppen weiter aufrecht. Durch die vorgeschlagene geänderte Verfassungsbestimmung sollen die Grundprinzipien des Staates unterstrichen werden.

Dazu kommt, daß bestehende einfachgesetzliche Bestimmungen, die Frauen bei gleicher Qualifikation vorübergehend bis zur Erreichung der tatsächlichen Geschlechterparität bevorzugen, durch die vorgeschlagene Änderung jedenfalls eindeutig verfassungsrechtlich abgesichert wären, wodurch diesbezügliche – im Lichte der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes nicht ganz unberechtigte – Bedenken gegenstandslos würden.

Darüber hinaus entsprechen die Änderungen hinsichtlich der Frauenförderung sowohl Art. 4 der Konvention der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau, BGBl. Nr. 443/1982, als auch geltendem EU-Recht. Die vorgeschlagene Änderung des Abs. 1 beinhaltet daher eine Erweiterung jener Tatbestände, die einem speziellen Diskriminierungsverbot unterliegen sowie die sprachliche Änderung nicht mehr zeitgemäßer Begriffe.”

Der Gleichbehandlungsausschuß hat den vorliegenden Antrag (545/A) in seiner Sitzung am 30. September 1997 erstmals in Verhandlung genommen.

Gemäß § 41 Abs. 2 GOG wurden die Verhandlungen über den gegenständlichen Initiativantrag, über das Frauen-Volksbegehren (716 der Beilagen) sowie über alle Anträge, die auf der Tagesordnung standen [330/A(E), 370/A, 462/A(E), 463/A(E), 480/A(E), 503/A, 509/A(E), 510/A(E), 511/A(E), 512/A(E), 518/A(E), 531/A(E) und 532/A(E)], zusammengefaßt.

Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Maria Schaffenrath.

Nach den Berichterstattungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen wurde die Einsetzung eines Unterausschusses zur Vorbehandlung aller Verhandlungsgegenstände einstimmig beschlossen.

Hinsichtlich der Mitglieder dieses Unterausschusses sowie hinsichtlich des Verlaufes der Unterausschuß­beratungen wird auf den Ausschußbericht über das Frauen-Volksbegehren in 1113 der Beilagen verwiesen.

In der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses am 1. April 1998 berichtete die Obfrau des Unter­ausschusses, Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac, über das Ergebnis der Unterausschußberatungen.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Edith Haller, Mag. Doris Kammerlander, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Maria Schaffenrath, Dr. Gertrude Brinek, Heidrun Silhavy, Edeltraud Gatterer, die Bevollmächtigte des Frauenvolksbegehrens Dr. Gabriele Christa Pölzlbauer, die Obfrau Dr. Elisabeth Hlavac sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer.

Ein von der Abgeordneten Maria Schaffenrath eingebrachter gesamtändernder Abänderungsantrag wurde abgelehnt.


Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.


Wien, 1998 04 01

                                 Heidrun Silhavy                                                             Dr. Elisabeth Hlavac

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau