1125 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


über den Antrag 688/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen haben diesen Initiativantrag am 25. Februar 1998 eingebracht und wie folgt begründet:

“Soll das Karenzgeld bis zum zweiten Geburtstag des Kindes ausgeschöpft werden, muß der zweite Elternteil mindestens sechs Monate lang Karenzzeit nehmen. Anspruchsvoraussetzung ist in jedem Fall, daß ein Teil der Karenzzeit jedenfalls drei Monate betragen muß und es kann nur einmal ein Wechsel zwischen den Eltern erfolgen. Recht auf Karenzzeit hat der Vater dann, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, die Pflege des Kindes überwiegend selbst übernimmt und die Mutter des Kindes entweder auf ihren gesamten oder auf einen Teil ihres Karenzanspruchs verzichtet bzw. wegen ihrer Erwerbstätigkeit daran gehindert ist, das Kind selbst zu betreuen.

Trotz dieser gesetzlichen Regelung wird die Karenzzeit in Österreich von weniger als einem Prozent der Männer in Anspruch genommen. Um zu erreichen, daß mehr Väter in Karenz gehen, sollte die Meldung bzw. der Antrag nicht innerhalb von nur vier Wochen nach der Geburt bei der Dienstgeberin oder dem Dienstgeber beantragt werden müssen, da insbesondere in dieser ersten Zeit nach der Entbindung sich Väter mit der neuen Situation überfordert fühlen und sich deshalb nicht in der Lage sehen, so schnell eine Karenzzeitanspruch geltend zu machen.

Um Männern zu ermöglichen ihr Rollenverhalten zu reflektieren und sich der neuen Situation zu stellen, sollten sie mehr als nur vier Wochen nach der Entbindung zur Verfügung haben um sich für eine Karenzzeit zu entscheiden. Die Ausweitung der Frist von derzeit vier Wochen nach der Geburt soll als eine Zeit zur Bewußtseinsbildung dienen.”

Der Gleichbehandlungsausschuß hat den vorliegenden Antrag (688/A) in seiner Sitzung am 1. April 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Maria Schaffenrath.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Edith Haller, Mag. Doris Kammerlander, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Maria Schaffenrath, Dr. Gertrude Brinek, Heidrun Silhavy, Edeltraud Gatterer, die Bevollmächtigte des Frauenvolksbegehrens Dr. Gabriele Christa Pölzlbauer, die Obfrau Dr. Elisabeth Hlavac sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 04 01

                                 Heidrun Silhavy                                                             Dr. Elisabeth Hlavac

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau