1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Budgetausschusses


über die Regierungsvorlage (1100 und Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen


In der 112. Sitzung des Nationalrates am 25. März 1998 gab der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger die begleitende Erklärung zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1999 (in der Folge “BFG/99”) ab. In der 115. Sitzung am 15. April 1998 wurde die Vorlage in Erste Lesung genommen und sodann dem Budgetausschuß zur Vorberatung zugewiesen.

Die Regierungsvorlage besteht aus dem eigentlichen Bundesfinanzgesetz sowie den einen Bestandteil desselben bildenden Anlagen; es sind dies: Der Bundesvoranschlag (Anlage I) samt den Gesamtüber­sichten (Anlagen Ia bis Ic), der Konjunkturausgleich-Voranschlag (Anlage II) samt dessen summari­scher Aufgliederung (Anlage IIa), der Stellenplan (Anlage III), der Fahrzeugplan (Anlage IV) und der Plan für Datenverarbeitungsanlagen (Anlage V).

Bundesfinanzgesetz

Die Erstellung des Entwurfes des BFG obliegt dem BMF nach Art. 77 Abs. 2 B-VG, in Verbindung mit § 32 BHG und § 2 sowie Teil 2, Abschnitt E, Z 2, der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76.

Der Nationalrat bewilligt das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen. Bei Genehmigung des Bundesfinanz­gesetzes steht dem Bundesrat keine Mitwirkung zu (Art. 42 Abs. 5 B-VG).

Der Text des BFG/99 entspricht im wesentlichen dem Text des BFG/98 (in der Fassung BGBl. I Nr. 1/1998); neben den Ausführungen von grundsätzlicher Art werden daher nur die Abänderungen erläutert.

Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel I:

Der Art. I spricht die Bewilligung des Bundesvoranschlages durch den Nationalrat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG aus und gibt die Schlußsummen der Einnahmen und Ausgaben nach den Gliederungsvorschriften des BHG wieder.

Zu Artikel II:

Im Art. II sind die Vorschriften für die Bedeckung des Abganges enthalten.

Der jeweilige Abgang ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen des allgemeinen Haushaltes, wie sie in der Anlage I zum Bundesfinanzgesetz (Bundesvoranschlag) vom Nationalrat genehmigt worden sind. Gleichzeitig räumt der Bundesfinanzgesetzgeber dem Bundes­minister für Finanzen das Recht ein, durch Ausübung der im Bundesfinanzgesetz enthaltenen Überschrei­tungsermächtigungen diese Struktur zu verändern. Die Struktur bzw. die Höhe des Abganges verändert sich auch, wenn Mindereinnahmen eintreten bzw. Mehreinnahmen oder Ausgabeneinsparungen anfallen, die nicht zur Bedeckung von Überschreitungen herangezogen werden. Die Ermächtigung des Art. II berechtigt zur Schuldaufnahme auch für einen strukturell geänderten Abgang. Sie darf jedoch nur bis zum voraussehbaren tatsächlichen Abgang, höchstens jedoch bis zu der in Art. I, II und in Verbindung mit Art. III und VII ausgewiesenen Höhe ausgenützt werden. Der voraussehbare tatsächliche Abgang wird sich grundsätzlich auf die sich in der zweiten Monatshälfte November abzeichnenden Gebarungs­daten stützen müssen.

Für die Bedeckung von Voranschlagsüberschreitungen nach Art. VII sollen Kreditoperationen nur dann getätigt werden, wenn die Bedeckung dieser Mehrausgaben durch Minderausgaben und/oder Mehrein­nahmen nicht sichergestellt werden kann. Maßgeblich für die Beurteilung der Bedeckungsmöglichkeit ist die Einschätzung der Gebarungsentwicklung zum Zeitpunkt der Genehmigung der Ansatzüberschreitung, auch unter Bedachtnahme auf die Notwendigkeit für Ansatzüberschreitungen gemäß Art. V des Gesetzes.

Die Ermächtigung im Art. II mit den kurzfristigen Verpflichtungen ist erforderlich, weil der Devisen­mittelkurs bei Aufnahmen und Rückzahlungen kurzfristiger Verpflichtungen verschieden ist und deshalb der Bruttoaufnahmebetrag erhöht bzw. vermindert wird.

Die bisherige Erlösverrechnung der Währungstauschverträge wirkte sich verzerrend auf den Limitrahmen gemäß Artikel II des Bundesfinanzgesetzes aus. Durch die Eröffnung neuer Voranschlagsansätze können die Erlöse aus Währungstauschverträgen von den tatsächlichen Tilgungen aus Währungstauschverträgen des jeweiligen Finanzjahres unterschieden werden.

Die Zitierung der neuen Voranschlagsansätze 7/58429 und 7/58439 bzw. 8/58429 und 8/58439 ergibt sich aus der Schaffung des neuen Kapitels 58 anstatt des Kapitels 59.

Die Ermächtigung im Art. II Abs. 2 Z 3 im Zusammenhang mit dem Voranschlagsansatz 1/53297 dient einer allfälligen Finanzierung des Zuschusses des Bundes an die Länder zur Errichtung und zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 des Finanzausgleichsgesetzes 1997.

Zu Artikel III:

Im Abs. 1 wird der BMF ermächtigt, unter den dort normierten Voraussetzungen – wenn es im volkswirtschaftlichen Interesse liegt – der österreichischen Volkswirtschaft zusätzliche Bundesmittel bis zu dem in der Anlage II (Konjunkturausgleich-Voranschlag) ausgewiesenen Gesamtbetrag von rund 5,1 Milliarden Schilling zuzuführen, um dadurch erforderlichenfalls auf die Konjunkturentwicklung stabilisierend oder belebend einzuwirken.

Für das Jahr 1999 wurde der Veranschlagung der Einnahmen im Entwurf für den Bundesvoranschlag ein nominelles Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von +4,5 vH zugrunde gelegt (Dezember-Prognose). Bei der Beurteilung der Entwicklung der nominellen Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft ist von den hiefür maßgeblichen aktuellen Orientierungsdaten unter Berücksichtigung der Beratungen der Arbeitsgruppe beim Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung für voraus­schauende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, der Vertreter der Sozialpartner angehören, auszugehen.

Österreich hat im Rahmen der EU-Mitgliedschaft Mittel zur Finanzierung des Gesamthaushaltes an die EU abzuführen. Grundlage hiefür ist der gemäß Art. 201 EG-Vertrag erlassene, und gemäß Art. 2 des EU-Beitrittsvertrages, BGBl. Nr. 45/1995, verbindliche Beschluß 88/376/EWG, Euratom, des Rates über das System der Eigenmittel vom 24. Juni 1988, ABl. Nr. L 185/24 sowie die Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften, ABl. Nr. L 155/1, zuletzt geändert mit Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2729/94 des Rates vom 31. Oktober 1994, ABl. Nr. L 293/5 vom 12. November 1994, Art. 2 Abs. 1 des Eigenmittelbeschlusses sieht vor, daß folgende Einnahmen als Eigenmittel in den Haushalt der Gemeinschaften einzusetzen sind:

a)  Agrarabschöpfungen, Prämien und andere Abgaben, die von den Gemeinschaftsorganen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeführt worden sind oder noch eingeführt werden, und Abgaben, die im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Zucker vorgesehen sind;

b) Zölle des Gemeinsamen Zolltarifes;

c)  Einnahmen, die sich aus der Anwendung eines für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Satzes auf die nach Gemeinschaftsvorschriften bestimmte einheitliche Mehrwertsteuer-Bemessungsgrund­lage eines jeden Mitgliedstaates ergeben;

d) Einnahmen, die sich ergeben aus der Anwendung eines im Rahmen des Haushaltsverfahrens unter Berücksichtigung aller sonstigen Einnahmen festzulegenden Satzes auf den Gesamtbetrag des Bruttosozialprodukts aller Mitgliedstaaten.

Die in Österreich aus öffentlichen Abgaben aufgebrachten Mittel zur Finanzierung öffentlicher Haushalte sind somit zum Teil für die Finanzierung des EU-Gesamthaushaltes zu verwenden. Diese Eigenmittel der EU sind ausschließlich auf Grund des EU-Rechtes der EU zur Verfügung zu stellen und stehen zur Finanzierung innerstaatlicher Budgets nicht zur Verfügung.

Beim Voranschlagsansatz 2/52904 sind die an den EG-Gesamtshaushalt abzuführenden Eigenmittel veranschlagt. Die im Art. III vorgesehene Bedeckungsermächtigung in Höhe von 20 vH findet seine Begründung in dem möglichen Eintreten mehrerer Umstände, deren Folgen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nur schwer abgeschätzt werden können:

–   Es muß im Laufe des Jahres 1999 mit Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplänen gerechnet werden, welche die EU-Haushaltsordnung gemäß Art. 15(a) ua. für die Verbuchung des Saldos im EU-Haushalt vorsieht. Art. 32(a) bestimmt, daß dieser Saldo aus dem Haushaltsjahr n, je nachdem, ob es sich um einen Haushaltsüberschuß oder um ein -defizit handelt, auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite im Haushaltsjahr n+1 eingesetzt wird.

–   Des weiteren ist auf Grundlage von Art. 10 Abs. 5 VO 1552/89 (Abrechnung der Mehrwert­steuer-Grundlagen des Vorjahres) mit einer Nachzahlungsverpflichtung von Seiten Österreichs an die EU zu rechnen, deren Höhe sich derzeit nur schwer schätzen läßt.

–   Auf Grund von Artikel 10 Abs. 8 VO 1552/89 ist bezüglich der Abrechnung der BSP-Grund­lagen aus Vorjahren ebenfalls mit einer Nachzahlung zu rechnen, die hinsichtlich ihrer Höhe aber noch nicht absehbar ist.

–   Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde der eventuelle Abruf einer BSP-Reserve im laufenden Haushaltsjahr. Zu erwarten ist ein Betrag von rund 460 Millionen Schilling.

Weitere Änderungen können sich insbesondere aufgrund der Anpassung des Haushaltsvolumens 1999 an die Durchführungsbedingungen oder eine allfällige Revision der “Finanziellen Vorschau” ergeben.

Das Auftreten einer oder all dieser oa. Eventualitäten kann zu erhöhten Eigenmittelabfuhren an die EU führen, welche die Einnahmen aus öffentlichen Abgaben vermindern. Mit Abs. 3 wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, diese Einnahmenverminderung durch zusätzliche Kreditoperationen abzudecken.

Zu Artikel IV bis VIII:

Unter Bedachtnahme auf Art. 51b B-VG wird neben den bereits in § 41 BHG und Art. III BFG enthaltenen Ermächtigungen in den Art. IV bis VII die bundesgesetzliche Ermächtigung für die Genehmigung weiterer Voranschlagsansatzüberschreitungen geschaffen.

Die Ermächtigungen basieren auf dem gegebenen Erfordernis, den Ausgabenvollzug der tatsächlichen Entwicklung während des Finanzjahres zweckmäßig und wirtschaftlich anpassen zu können.

Durch die Umschichtungen tritt keine erhebliche Veränderung der Ausgabengliederung des Bundesvoranschlages ein; da die Bedeckung der Mehrausgaben zum überwiegenden Teil durch Ausgabenrückstellungen erfolgt, haben die Überschreitungen auf die Gesamtausgabensumme nur geringfügige Bedeutung.

Die im Art. 51b Abs. 4 B-VG geforderte ,,sachliche” Voraussetzung und die dort in den Z 1 bis 3 genannten Kriterien für die Inanspruchnahme der Überschreitungsermächtigung ergeben sich einerseits aus der bei den einzelnen Bestimmungen enthaltenen Abgrenzung, andererseits aus der generellen Umschreibung des Art. VIII.

,,Ziffernmäßig bestimmt oder errechenbar” im Sinne der obgenannten Verfassungsbestimmung ist eine Überschreitungsermächtigung dadurch, daß die zulässige Höhe der Überschreitung entweder in einem absoluten Betrag oder in Relation zu einer bestimmten Bezugsgröße ausgedrückt wird. Die in Art. IV vorgesehenen Überschreitungsermächtigungen sind durch die tatsächlich belegbare Höhe jener ,,Mehreinnahmen” errechenbar, auf die die betreffenden Überschreitungsermächtigungen abgestellt sind.

Österreich erhält auf Grund diverser Bestimmungen des EU-Rechtes Zahlungen von der EG (vgl. die Erläuterungen zu Kapitel 52). Diese Zahlungen werden bei den Voranschlagsansätzen 2/51314 (EAGFL/Garantie) sowie 2/51305, 2/51306 und 2/51315 (Strukturfonds) verrechnet. Die Verwendung dieser EU-Mittel erfolgt – gemäß den EU-Vorschriften binnen bestimmter Fristen – durch entsprechende Ausgaben in den jeweils fachzuständigen Ressorts. Für die Leistung dieser Ausgaben ist daher in den jeweiligen Fachkapiteln vorgesorgt.

Die EU-Strukturfonds (Europäischer Regionalfonds, Europäischer Sozialfonds, Europäischer Aus­richtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft/Abteilung Ausrichtung) sind das zentrale Instrumentarium zur Gewährleistung des Zieles des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Union (Art. 130a des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) und dienen damit zur Flankierung der Binnenmarktpolitik und der Gemeinschaftlichen Agrarpolitik.

Wesentliche Grundsätze der Vergabe der Mittel der EU-Strukturfonds sind die Konzentration des Mitteleinsatzes auf bestimmte regional-, arbeitsmarkt- und agrarpolitische Ziele, die Vergabe der Mittel in Form einer Kofinanzierung für zielorientierte, mehrjährige Maßnahmenprogramme, das Prinzip der Additionalität und der Partnerschaft.

Der genaue Zeitpunkt der von den EU-Strukturfonds zur Kofinanzierung bereitzustellenden Bundesmittel ist teilweise schwer abschätzbar. Soweit daher Rückflüsse aus den EU-Strukturfonds nicht veranschlagt sind, ist – um die einlangenden EU-Mittel widmungsgemäß verwenden zu können – für die Leistung der korrespondierenden Mehrausgaben im Wege einer Überschreitungsermächtigung im Art. IV Abs. 3 vorgesorgt. Art. IV Abs. 5 dient der größeren Budgetflexibilität.

Durch die Einfügung der Z 5 in Art. V Abs. 1 sollen Ausgabenüberschreitungen auch auf Grund des Forstgesetzes möglich sein. Die Reduzierung des Betrages in Z 14 (von 10 Millionen Schilling auf 3 Millionen Schilling) erfolgt im Hinblick darauf, daß bereits ausreichend Mittel veranschlagt sind; bei der Änderung des Voranschlagsansatzes (1/11146 gegenüber 1/11136) handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Anpassung. Die Bestimmung Z 18 wird für allfällige Erhöhungen des Grund- und Stammkapitals verschiedener Unternehmungen, an denen der Bund beteiligt ist, benötigt. Bei der Z 19 (im BFG/98 Z 16) handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung durch Einfügung der Voranschlagsansätze 1/63003, 1/63008, 1/63158 und 1/65228 für Zwecke der Technologie- und Export­offensive. Z 23 dient notwendigen Umschichtungen zwischen den Förderungen und Aufwendungen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aus Mitteln der EU (ESF). Die neuen Ansätze in Z 26 (im BFG/98 1/15565 und 1/15566) sind lediglich redaktionelle Anpassungen. Gleiches gilt in Z 34 und 35 für die Neubenennung der Voranschlagsansätze 1/58828, 7/58829 und 1/58908, welche durch die Schaffung des Kapitels 58 notwendig wurde. Mit der Ermächtigung der Z 31 soll die Möglichkeit geschaffen werden, 100% der Mehreinnahmen aus Veräußerungen von militärisch genutzten Liegenschaften und Hochbauten für Investitionsausgaben der Landesverteidigung (wieder) zu verwenden. Die Förderungsaktivitäten des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft sind für den notwendigen Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der heimischen Wirtschaft von höchster Bedeutung; durch die Bereitstellung von Budgetmitteln in Höhe von 470 Millionen Schilling in Z 40 kann der Forschungs­förderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft bei gleichzeitiger Neuorientierung seines Instrumenta­riums (vermehrter Anteil von Zuschüssen/Zinszuschüssen gegenüber Darlehen) sein Fördervolumen gegenüber 1998 aufrecht erhalten. Bedingt durch den Konzessionsablauf des GKB-Eisenbahnbetriebes wird für die Abdeckung von Ansprüchen und erworbenen Anwartschaften auf Firmenpensionen bzw. Pensionszusagen durch die Überschreitungsermächtigung in Z 44 vorgesorgt. Die Bereitstellung von Budgetmitteln bis zu einem Betrag von 127 Millionen Schilling in Art. V Abs. 2 Z 6 soll den Einsatz eines Bundesheerkontingentes von bis zu 235 Personen auf Dauer von maximal acht Monaten ermöglichen; der Einsatz dient der Durchführung eines Referendums, das auf Grundlage eines von den Vereinten Nationen vorgeschlagenen Friedensplans in der Westsahara abgehalten werden soll.

Art. VIII bringt zum Ausdruck, daß die hier zusammengefaßten Voraussetzungen für alle Überschrei­tungen Geltung haben. Weiters wird klargestellt, daß unter Mehreinnahmen auch Einnahmen aus zusätzlichen Kreditoperationen zu verstehen sind.

Zu Artikel IX:

In Ausführung des § 66 BHG enthält Art. IX die gesetzliche Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, Haftungen in den angeführten Fällen zu übernehmen. Die teilweise Neufassung des Absatzes 2 ist durch die Novellierung des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. I Nr. xxx/1998, bedingt, welche den Entfall des Eskont- bzw. Diskontsatzes in § 65b Abs. 1 Z 2 und 3 sowie Abs. 2 vorsieht.

Zu Artikel X:

In Artikel X wird zur besseren Übersichtlichkeit eine neue Z 3 für jene Voranschlagsansätze eingefügt, die (teilweise) Ausgaben für die Technologie- und Exportoffensive vorsehen.

Zu Artikel XI und XII:

In den §§ 62 bis 64 BHG sind die Voraussetzungen festgelegt, unter welchen der Bundesminister für Finanzen über Forderungen, über Bestandteile des beweglichen und über Bestandteile des unbeweglichen Bundesvermögens verfügen darf. Dementsprechend werden in den Art. XI und XII die jeweiligen Höchstgrenzen für die Ausnutzung dieses Ermächtigungsrahmens festgelegt.

Zu Artikel XIII, XIV und XV:

Die angeführten Artikel verweisen auf die Rechtsgrundlagen für die Personalbewirtschaftung des Bundes und für die Verwaltung der Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie der Datenverarbeitungsanlagen des Bundes.

Zu Artikel XVI:

Die gegenständliche Bestimmung verpflichtet den BMF, Ausgabenbindungen zu verfügen bzw. ermäch­tigt ihn, diese aufzuheben oder einzuschränken, wenn die wirtschaftliche Entwicklung die Einhaltung des veranschlagten Budgetabganges ermöglicht.

Zu Artikel XVII:

Diese Verweisungsbestimmung entspricht den Legistischen Richtlinien 1990.

Zu Artikel XVIII und XIX:

Diese Artikel betreffen den Wirksamkeitsbeginn und die Vollziehung des BFG.

Bundesvoranschlag

Dem Bundesfinanzgesetz ist als Anlage I der Bundesvoranschlag für das Jahr 1999 angeschlossen. Dieser enthält unter Bedachtnahme auf § 16 BHG sämtliche im Finanzjahr 1999 zu erwartende Einnahmen und voraussichtlich zu leistende Ausgaben des Bundes und zeigt nachstehende Schlußziffern, die gegenüber dem Bundesvoranschlag für das Jahr 1998 bzw. dem vorläufigen Erfolg 1997 folgendes Vergleichsbild ergeben:

 

Bundesvoranschlag 1999

Bundesvoranschlag 1998

vorläufiger Erfolg
1997

 

in Millionen Schilling

Allgemeiner Haushalt:

 

 

 

 Ausgaben.................................................................................

767 656

754 110

832 637

 Einnahmen...............................................................................

697 510

686 800

765 418

Abgang ...

70 146

67 310

67 219

Ausgleichshaushalt:

 

 

 

 Ausgaben.................................................................................

254 077

232 021

167 334

 Einnahmen...............................................................................

324 224

299 331

234 553

Überschuß ...

70 146

67 310

67 219

Bruttoinlandsprodukt (BIP)

 

 

 

in Mrd. S..................................................................................

2 735,4 1)

2 580,8 2)

2 516,9 1)

Abgang des allgemeinen

 

 

 

Haushaltes in vH des BIP........................................................

2,6

2,6

2,7

 

RUNDUNGSDIFFERENZEN

1) Prognose des WIFO vom Dezember 1997 unter Berücksichtigung der Revision zu Beginn des Jahres 1998.

2) Prognose des WIFO zum Zeitpunkt der Budgeterstellung.

1. Budgetpolitische Zielsetzung

Die Bundesregierung hat sich Anfang 1996 mit der Erstellung des bisher größten Konsolidierungspro­grammes einen großen und nachhaltigen Schritt zur Sanierung des Staatshaushaltes gesetzt. Vorrangige politische Ziele dieses zukunftsorientierten Programms sind die Erhaltung der guten Beschäftigungs­situation und der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie die Wiedergewinnung der notwendigen fiskalpolitischen Handlungsspielräume, insbesondere zur langfristigen Finanzierung des Sozialstaates. Auf dieser Basis hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, das für 1997 geplante und auch eingehaltene Nettodefizit des Bundes von 2,7 vH des BIP während dieser Legislaturperiode zu senken bzw. zu stabilisieren.

Auch bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 1999 wurde der begonnene Kurs unter Berücksichti­gung der Stabilität und sozialen Sicherheit für Österreich weiter beschritten. Der Bundesvoranschlag 1999 bietet Grundlage und stabile Rahmenbedingungen dafür, daß einerseits – trotz Dämpfung des Ausgabenwachstums – die wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze – insbesondere durch die Fortsetzung der Offensive im Bereich der Technologie und des Exports – gefördert und andererseits die Einnahmen-Ergiebigkeit durch entsprechende Maßnahmen gesichert wird.

Ab 1. Jänner 1999 tritt die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion ein. Stärke und Stabilität des gemeinsamen europäischen Währungsprogrammes sind eine wichtige Voraussetzung für stabile Rahmenbedingungen für Österreichs Wirtschaft. Die erfolgreiche Finanz- und Budgetpolitik der Bundesregierung wird dazu beitragen, daß der erforderliche budgetpolitische Spielraum erhalten bleibt und die Konvergenzkriterien für die öffentlichen Haushalte nicht nur in den Jahren 1997 und 1998, sondern auch in den folgenden Jahren eingehalten werden können.

Der Entwurf für den Bundesvoranschlag 1999 sieht ein Nettodefizit von rund 70,1 Milliarden Schilling oder 2,6 vH des Bruttoinlandsprodukts vor. Das Nettodefizit liegt damit mit 2,8 Milliarden Schilling über dem des Bundesvoranschlages 1998 und mit rund 2,9 Milliarden Schilling über dem vorläufigen Ergebnis 1997.

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Bundesvoranschlagsentwurf 1999 wurde auf Basis der WIFO-Prognose vom Dezember 1997 erstellt, wobei die Revision der Daten zu Beginn 1998 berücksichtigt wurde.

Im Laufe des Jahres 1997 hat sich die europäische Konjunktur deutlich erholt. Die Wirtschaftsleistung Europas nahm um 2,5 vH zu. In einer Reihe von Ländern, vor allem den west- und nordeuropäischen, aber auch in Spanien und Portugal, ist der Konjunkturzyklus bereits relativ weit fortgeschritten, sodaß der Aufschwung 1997 bereits die inländische Nachfrage erfaßt hatte. Hingegen profitierten Deutschland, Frankreich, aber auch Österreich und eine Reihe anderer kleiner EU-Länder 1997 noch stark von einer Verbesserung ihrer preislichen Wettbewerbsfähigkeit, welche vor allem ihre Exporte stimulierte und so ihr Wachstum trug.

Österreich verzeichnete in dieser Gruppe mit ebenfalls 2,5 vH das relativ stärkste Wachstum und hat somit im vorigen Jahr nach einer Reihe von deutlich unterdurchschnittlicher Wachstumsleistung wieder zum EU-Durchschnitt aufgeschlossen.

Im Frühjahr 1998 befindet sich die österreichische Wirtschaft in einer Phase einer sich beschleunigenden Konjunktur, die weiterhin durch die Exporte angetrieben wird. Auftragseingänge und die Stimmung der Konsumenten und der Unternehmen sind generell gut. Die Krise einiger südostasiatischer Länder sollte zwar die Exportnachfrage etwas beeinträchtigen, Europas Wachstum sollte dadurch aber um nicht mehr als ¼ Prozentpunkt gedämpft werden, sofern die Zahlungsunfähigkeit dieser Länder vermieden werden kann, was aus heutiger Sicht vorerst gesichert erscheint.

Das nominelle Bruttoinlandsprodukt soll 1998 um 4,0 vH und 1999 um 4,5 vH steigen. Im einzelnen zeigt sich folgende Entwicklung:

Die Exporte profitieren von den nochmals verbesserten Lohnstückkosten gegenüber den Handelspartnern sowie der dynamischen Nachfrageentwicklung. Dazu trägt auch die Exportoffensive bei, welche Marktanteilsgewinne bringen sollte. Die Warenexporte sollen 1998 und 1999 um je 9,0 vH bzw. 10,6 vH nominell ansteigen. Die Warenexporte sollten 1999 über 31 vH des nominellen Bruttoinlandsproduktes erreichen, nachdem sie 1996 noch 25,7 vH betragen haben.

Öffentlicher Konsum, privater Konsum und Investitionen dürften sich nach den vorliegenden Prognosen vergleichsweise weniger dynamisch entwickeln. Die Stabilisierung der öffentlichen Haushalte erfordert ein nur mäßiges Wachstum der öffentlichen Nachfrage.

Die real verfügbaren Einkommen sollten um je etwa 2 vH ansteigen, doch wird erwartet, daß die Haushalte mit einem Teil ihres Einkommens wieder ihre Sparquote erhöhen, nachdem diese 1997 auf einen Tiefstand von 8 vH gefallen war. Somit sollte der private Konsum um real 1,5 vH (1998) bzw. 1,8 vH (1999) ansteigen. Während die Ausrüstungsinvestitionen von den Exporten kräftig stimuliert werden, bleiben die Bauinvestitionen gedämpft. Die Investitionen dürften real um 3,6 vH (1998) bzw. 4,6 vH (1999) wachsen.

1997 hat sich der Anstieg der Verbraucherpreise kontinuierlich ermäßigt. Auch für 1998 und 1999 sind keine Beschleunigungstendenzen sichtbar. Die Lohnentwicklung verläuft moderat und wird durch entsprechende Produktivitätszuwächse bestimmt. Auch von internationaler Seite ist kein Inflationsdruck zu erwarten.

Der erfreuliche Wirtschaftsaufschwung übersetzt sich nunmehr auch in steigende Beschäftigungszahlen. Die Beschäftigung wird durch Flexibilisierungsmaßnahmen noch weiter gestützt, wenngleich sich diese auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen niederschlagen. Da die Beschäftigung insbesondere von der inländischen Nachfrage bestimmt wird, werden die Zuwächse 1998 nur etwa 0,2 vH und erst 1999 0,9 vH betragen. Traditionell ist auch das Arbeitsangebot eng mit dem Wirtschaftswachstum verbunden. Die Arbeitslosenrate sollte daher von 4,4 vH 1997 nur auf 4,3 vH bzw. 4,2 vH (EU-Definition) sinken.

3. Konjunkturausgleich-Voranschlag

Um im Jahre 1999 bei Bedarf konjunkturbelebende Maßnahmen setzen zu können, ist dem Bundes­finanzgesetz für das Jahr 1999 ein Konjunkturausgleich-Voranschlag (Anlage II) mit einer Stabili­sierungs- und einer Konjunkturbelebungsquote in Höhe von insgesamt rund 5,1 Milliarden Schilling angeschlossen.

4. Budgetvollzug 1997

Der Bundesvoranschlag 1997 sah ein Defizit von 68,0 Milliarden Schilling oder 2,7 vH des Brutto­inlandsprodukts vor. Der vorläufige Gebarungserfolg weist einen Abgang im Bundeshaushalt von 67,2 Milliarden Schilling oder 2,7 vH des BIP aus. Im Vergleich zum Voranschlag wurden im allgemei­nen Haushalt die Ausgaben um rund 2,5 Milliarden Schilling und die Einnahmen um rund 3,2 Milliarden Schilling überschritten. Diese Unterschiedsbeträge ergeben sich ohne die Berücksichtigung einer Abweichung bei den Sachausgaben und Einnahmen in Höhe von jeweils 83,0 Milliarden Schilling, die auf die voranschlagswirksame Verbuchung der Entgelte aus der Einräumung des Fruchtgenußrechtes an Autobahnen und bestimmten Bundesstraßen und der gleichzeitigen Aufrechnung mit den ASFINAG-Forderungen aus dem Straßenbau und dem Bundeshochbau gemäß Infrastrukturfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 113/1997, zurückzuführen ist.

Seit der Erstellung des Bundesvoranschlages 1997 im Frühjahr 1996 haben sich die Rahmenbedingungen im Laufe des Jahres 1997 ua. durch die Änderung der Ressortzuständigkeiten (Novelle zum Bundesmini­steriengesetz), die Ausgliederung der Bundesforste, des Bundesrechenzentrums und anderer Bereiche, die Reorganisation der ASFINAG (Infrastrukturfinanzierungsgesetz), die Export- und Technologieoffensive der Bundesregierung, die Umstellung der Besteuerung der Leistungen im Gesundheits- und Sozialbereich und die Aufhebung der Mindestkörperschaftsteuerregelung durch den VfGH geändert.

Trotzdem ist es gelungen, den vor zwei Jahren eingeschlagenen Konsolidierungskurs erfolgreich fortzusetzen und den für 1997 präliminierten Budgetabgang sogar noch um rund 0,8 Milliarden Schilling zu unterschreiten.

Der vorgegebene Gesamtrahmen konnte praktisch eingehalten werden, obwohl erhebliche Mehrausga­ben, wie zB für die gesetzliche Pensionsversicherung (+6,6 Milliarden Schilling), für Beihilfen- und Aus­gleichszahlungen gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (+10,2 Milliarden Schilling), für die Aufstockung des Stammkapitals der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-GesmbH (+3,0 Milliar­den Schilling) ua. wirksam geworden sind. Das vorgegebene Budgetziel wurde vor allem durch straffe Haushaltsdisziplin erreicht. Besonders zu erwähnen ist die Tatsache, daß die zu Jahresbeginn verfügten Bindungen bei den Ermessensausgaben von den Ressorts weitgehend eingehalten wurden und somit eine Entlastung des Bundeshaushaltes im Ausmaß von 4,1 Milliarden Schilling gebracht hat.

Stellenplan 1999

Abschnitt I

Dem Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1999 (Bundesvoranschlag 1999) ist als Anlage III der Stellenplan angeschlossen, der seit dem Bundesvoranschlag 1990 eine erweiterte Gliederung enthält, die dem von der Bundesregierung angestrebten Prinzip der Budgetklarheit wesentlich entgegenkommt.

Diese erweiterte Gliederung stellt sich wie folgt dar:

Teil I          Allgemeiner Teil

Teil II         Planstellen für Bundesbedienstete

                       Abschnitt A, Planstellenverzeichnis

                       Abschnitt B, Ernennungsreserve

Teil V         Planstellenverzeichnis der Bundesbediensteten, für die dem Bund die Personalausgaben zur Gänze von einem anderen Rechtsträger ersetzt werden

Teil VI       Planstellenverzeichnis der Bundesbediensteten, die aus zwingenden, erst während des Finanzjahres eintretenden Anlässen aufgenommen oder in unterschiedlichem, vorher nicht bestimmbarem Ausmaß beschäftigt werden

Teil VII      Verzeichnis der Bundesbediensteten, für die eine Gesamtjahresarbeitsleistung in Stunden fest­gelegt ist

Der Teil III wird seit der Ausgliederung der Österreichischen Bundesbahnen aus dem Bundeshaushalt nicht mehr geführt. Der Teil IV, Planstellen für Jugendliche, Anlernkräfte und Lehrlinge, wurde zwecks vereinfachter Darstellung und einer verwaltungstechnisch einfacheren Verrechnung ab dem Stellenplan 1998 in den Teil II.A integriert, wobei aber für Lehrlinge eine gesonderte Kennzeichnung beibehalten wurde.

Zu den einzelnen Teilen des Stellenplanes ist anzumerken:

Der Teil I, Allgemeiner Teil, wurde im Zuge der seinerzeitigen generellen Neustrukturierung des Stellenplanes einem neuen systematischen Aufbau und einer sprachlichen Neufassung unterzogen. Die einzelnen Punkte wurden so gefaßt, daß eine inhaltliche Bereinigung der zu regelnden Themenkreise erreicht werden konnte. Ab dem Budgetjahr 1998 wurde jedoch ein neuer Punkt 2 eingefügt, sodaß der Allgemeine Teil nunmehr insgesamt elf Punkte umfaßt.

Punkt 1 umschreibt die Gliederung des Stellenplanes und beinhaltet grundsätzliche Regeln für die Plan­stellenveranschlagung.

Punkt 2 regelt die Besetzung von Planstellen im Zusammenhang mit den in der UT 0 budgetierten Ausgabenansätzen. Diese Ausgabenansätze dürfen nicht überschritten werden.

Punkt 3 regelt die Besetzung von Planstellen über den im Stellenplan festgesetzten Stand. Hier ist auf die seit dem Bundesvoranschlag 1990 bestehende Neufassung des Absatzes 1 besonders zu verweisen. Diese sieht vor, daß jede Abdeckung eines Personalmehrbedarfes der Bewilligung durch den Bundesfinanz­gesetzgeber bedarf.

Die Bundesregierung setzte im Jahr 1995 ein arbeitsmarktpolitisches Signal für die Beschäftigung von älteren arbeitslosen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Im Stellenplan 1999 stehen hiefür 200 Planstellen zur Verfügung.

Da auch die Integration Behinderter in die Arbeitswelt zu den Schwerpunkten der Bundesregierung zählt, stehen im Jahr 1999 500 Planstellen für die Beschäftigung behinderter Mitmenschen zur Verfügung.

Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit steht seit dem Stellenplan 1998 ein Planstellenpool mit 300 zusätzlichen Lehrlingsplanstellen zur Verfügung.

Punkt 4 legt die Grundsätze für die Bindung von Planstellen fest.

Punkt 5 regelt die Aufnahme von Ersatzkräften. Weiters mußten die Bestimmungen des § 15c des Mutterschutzgesetzes und des § 8 des Eltern-Karenzurlaubsgesetzes für die Inanspruchnahme von Teil­zeitbeschäftigungen berücksichtigt werden.

Im Punkt 6 wird festgelegt, daß bei Ausgliederungsmaßnahmen, im Falle der Inanspruchnahme von Karenzurlauben, keine Ersatzkräfte aufgenommen werden dürfen.

Im Punkt 7 wird das Verfahren für die Umwandlung von Planstellen festgelegt.

Die Bestimmungen des Punktes 8 legen die Grundsätze für die Handhabung der Ernennungsreserve fest.

Der Punkt 9 regelt die Bewirtschaftung des Personalbedarfs für Vertragslehrer, wobei die Rahmenbedin­gungen hiefür durch die Festlegung von Gesamtjahresarbeitsleistungen in Stunden vorgegeben werden.

Der Teil II enthält die Planstellen für Bundesbedienstete, wobei im Abschnitt A, Planstellenverzeichnis, jene Planstellen enthalten sind, die den einzelnen Ressorts für die Vollziehung der ihnen übertragenen Aufgaben zur Verfügung stehen, und zwar in jenem Umfang, der in seiner Gesamtzahl (ausgewiesen in den Spalten “Summe Beamte”, “Summe Vertragsbedienstete”, “Gesamtsumme”) nicht überschritten werden darf.

Im Abschnitt B, Ernennungsreserve, sind die zentral zu verwaltenden Rahmenvorsorgen für die Ernennung von Bundesbeamten bestimmter Besoldungsgruppen festgelegt, soweit die Planstelleninhaber von ihrem Optionsrecht in das neue Besoldungssystem noch keinen Gebrauch gemacht haben. Dadurch tritt aber keine Planstellenvermehrung ein.

Im Teil V, Planstellenverzeichnis der Bundesbediensteten, für die dem Bund die Personalausgaben zur Gänze von einem anderen Rechtsträger ersetzt werden, wird jenes Personal zusammengefaßt, für das dem Bund tatsächlich keine Personalkosten entstehen.

Im Teil VI, Planstellenverzeichnis der Bundesbediensteten, die aus zwingenden, erst während des Finanzjahres eintretenden Anlässen aufgenommen oder in unterschiedlichem, vorher nicht bestimmbarem Ausmaß beschäftigt werden, sind jene Personalkapazitäten ausgewiesen, für die in der Vergangenheit im Wege der Aufnahme von Vertragsbediensteten über den Stand durch Beschluß der Bundesregierung eine entsprechende Bedeckung erreicht werden mußte.

Diese nunmehr gewählte Art der Darstellung dient ebenfalls der Budgetklarheit und soll überdies sicher­stellen, daß vom Bundesfinanzgesetzgeber, über den Teil II.A des Stellenplanes hinaus, jene personellen Rahmenvorgaben festgelegt werden, deren tatsächliches Ausmaß zum Zeitpunkt der Erstellung des Stellenplanes nicht genau festlegbar ist. Im wesentlichen handelt es sich hier um Urlaubsersatzkräfte und solche Personalbedürfnisse, die zur Erprobung neuer Konzepte erforderlich sind.

Der Teil VII, Verzeichnis für Bundesbedienstete, für die eine Gesamtjahresarbeitsleistung in Stunden festgelegt ist, soll gewährleisten, daß für jene Bereiche, in denen auf Grund ressortspezifischer Gegebenheiten keine Deckung mit dem Budgetjahr erreicht werden kann (Studienjahr, Schuljahr), die Personalkapazität so festgelegt wird, daß die Bewirtschaftung auch unter wechselnden Bedingungen möglich ist. Es kann zB während eines Schuljahres ein und dieselbe Leistung (Supplierung einer Unterrichtsstunde) als Mehrleistung zu werten sein (wenn sie von einem vollbeschäftigten Lehrer erbracht wird) oder eine stellenplanpflichtige Leistung ergeben, wenn sie von einem teilbeschäftigten Lehrer als zusätzliche Unterrichtsstunde zu leisten ist.

Die Umrechnung auf die Normplanstelle, unter Zugrundelegung von 20 Werteinheiten für eine volle Lehrverpflichtung, dient nur der budgetären Veranschlagung und sagt nichts über die tatsächliche Beschäftigung physischer Personen aus. Durch das Auseinanderfallen des Schuljahres mit dem Budget­jahr – ein Schuljahr teilt sich auf zwei Budgetjahre auf – kommt es zu einer rechnerisch unterschiedlichen Budgetauswirkung. Jedes Schuljahr belastet rechnerisch ein Budgetjahr nur zu einem Drittel
(1. September bis 31. Dezember) und das darauf folgende Budgetjahr zu zwei Drittel (1. Jänner bis 30. August). Dadurch tritt aber keine Planstellenvermehrung ein. Die Normplanstelle ist daher nur eine dem Budgetvollzug dienende Rechen­größe.

Zusammenfassend wird abermals darauf verwiesen, daß eine Veränderung des Stellenplanes nur mehr im Gesetzeswege erfolgen kann.

2

Abschnitt II

Die Bundesregierung will bei der von ihr verfolgten Budgetkonsolidierung auch auf dem Personalsektor eine restriktive und sparsame Politik weiterverfolgen. Diese Bemühungen sind durch die laufende Überprüfung von Betriebskonzepten auf ihre Gültigkeit und von Verwaltungsabläufen auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gekennzeichnet. Es werden dabei alle sich bietenden Rationalisie­rungsmaßnahmen ausgenützt. Weiters werden diese Bemühungen durch begleitende Maßnahmen des Personalcontrollings unterstützt.

Bei den Einsparungsbemühungen wurden weitere Schritte gesetzt, die eine Effizienzsteigerung der Verwaltung bewirken und den Intentionen der Bundesregierung nach Ausgliederung jener Bereiche entgegenkommen, deren Aufgaben nicht unbedingt im Rahmen der Bundesverwaltung zu besorgen sind.

Der Stellenplan 1998 weist 223 020 Planstellen aus und demgegenüber wird der Stellenplan 1999 nur mehr 220 572 Planstellen ausweisen. Daraus ergibt sich eine Differenz von 2 448 Planstellen. Diese Differenz ergibt sich aus Einsparungen von insgesamt 2 429 Planstellen und aus Ausgliederungen von 19 Planstellen.

Die Verteilung dieser Einsparungen bzw. Ausgliederungen stellen sich wie folgt dar:

Bereich                                                                                                                         Einsparung     Ausgliederung

Verwaltungsgerichtshof                                                                                                  –    2

Bundeskanzleramt                                                                                                             –    3                    –19

BM für Inneres                                                                                                                 –  200

BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten                                                   –  149

BM für Wissenschaft, Forschung und Kunst                                                            –  200

BM für Arbeit, Gesundheit und Soziales                                                                      –   44

BM für auswärtige Angelegenheiten                                                                            –   16

BM für Landesverteidigung                                                                                           –  916

BM für Finanzen                                                                                                              –  100

BM für Land- und Forstwirtschaft                                                                                 –    9

BM für wirtschaftliche Angelegenheiten                                                                     –  128

BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr                                                                  –    3

Österreichischer Bundestheaterverband                                                                      –   23

Post- und Telegraphenverwaltung (Beamte)                                                               –  634

 

SUMME:                                                                                                                           –2 429                   –19

Der Stellenplan für das Jahr 1999 zeigt in der Gegenüberstellung zum Stellenplan für das Jahr 1998 (auf der Basis der einzelnen Teile) im Ergebnis folgendes Bild:

 

 

Stellenplan
1998

Stellenplan
1999

Differenz

 

 

Teil II.A

162 873

161 067

–1 806

 

 

Teil V

47 189

46 547

–  642

 

 

Teil VI

1 338

1 338

0

 

 

Summe

 

 

 

 

 

II.A–VI

211 400

208 952

–2 448

 

 

Teil VII

 

 

 

 

 

(LWStA) *)

11 620

11 620

0

 

 

Gesamtsumme

223 020

220 572

–2 448

 

 

*) LWStA = Lehrerwochenstundenaufwand

 

Zusätzliche Einsparungen könnten noch erfolgen, wenn im Laufe des Jahres 1998 Planstellen durch weitere Pensionierungen frei werden und nicht mehr nachbesetzt werden sollen.

Abschnitt III

Zur Erläuterung der Entwicklung der Stellenpläne und der in Aussicht genommenen Planstellenver­mehrungen bzw. -verminderungen sind nachstehende Übersichten angeschlossen:

Die Anlagen A.G bis A.3 enthalten eine Zusammenstellung der für das Jahr 1999 vorgesehenen Planstellen, getrennt nach Ressorts, und zwar die Anlage A.G die summarische Zusammenfassung der Anlagen A.1 bis A.3, die Anlage A.1 die Planstellen des Teiles II.A, wobei hier der rechnerische Wert der Normplanstellen des Teiles VII als Anmerkung in einer gesonderten Zeile ausgewiesen ist. Die Anlage A.2 enthält die diesbezügliche Zusammenstellung über die im Teil V und die Anlage A.3 jene über die im Teil VI veranschlagten Planstellen.

Die Anlagen B.G, B.1, B.2 und B.3 enthalten eine Gegenüberstellung des Gesamtstellenplanes 1999 zum Gesamtstellenplan 1998, die Anlagen B1.1, B1.2 und B1.3 zusätzlich getrennt nach Planstellenbereichen.

Die Anlage B.2 enthält eine Übersicht über die in den einzelnen Ressorts zum Stichtag 1. August 1995 aus der Ernennungsreserve zugewiesenen höherwertigen Planstellen.

Die Anlage C enthält eine Übersicht über die Entwicklung der Stellenpläne in den einzelnen Besoldungs- und Entlohnungsgruppen (anteilsmäßige Aufgliederungen der Planstellen) in den Jahren 1938, 1959, 1965, 1970, 1980, 1986, 1987 und 1988.

Die Anlage C.1 beginnt mit dem Jahr 1989 und berücksichtigt die der Systematik der Anlage C zugrundeliegende geänderte Gesetzeslage. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Zahlen für das Jahr 1988 auf die geänderten Grundlagen umgerechnet und der Jahresübersicht 1989 vorangestellt.

Die Anlagen C2.G, C2.1, C2.2 und C2.3 geben die Planstellenentwicklung nach Bedienstetenkategorien ab 1990 wieder und folgen der Neustrukturierung des Stellenplanes. Da eine systematische Gegen­überstellung mit dem Jahr 1989 nur ein falsches statistisches Bild ergeben würde, wurde eine fiktive Umrechnung des Stellenplanes 1989 nicht vorgenommen.

Die Anlage D enthält eine Übersicht über die Entwicklung der einzelnen Verwaltungsbereiche in den Jahren 1959, 1965, 1970, 1975, 1978, 1979 und 1980.

Die Anlage D.1 enthält eine Übersicht über die Entwicklung der einzelnen Verwaltungszweige seit dem Jahr 1981 unter Berücksichtigung der in diesem Zeitraum eingetretenen Verschiebungen innerhalb des Stellenplanes, wodurch die tatsächliche Entwicklung der Planstellenanzahl in den einzelnen Verwal­tungszweigen, vor allem in den Zentralstellen, ersichtlich ist.

Die Anlagen D2.G, D2.1, D2.2 und D2.3 beginnen mit der im Jahr 1990 erfolgten systematischen Neugliederung des Stellenplanes und werden künftighin die Entwicklung der Planstellen in den einzelnen Verwaltungszweigen so wie bisher dokumentieren. Zum besseren Verständnis der Anlagen D.1, D2.1, D2.2 und D2.3 ist eine Aufstellung angeschlossen, die eine Zuordnung der einzelnen Planstellenbereiche zu den Verwaltungszweigen enthält.

Die Anlagen E.G, E.1, E.2 und E.3 enthalten der neuen Systematik folgend Übersichten zum Stellenplan 1999 über die nach Verwendungsgruppen aufgegliederten Personalkapazitäten der einzelnen Ressorts.

Die Anlagen F.G, F.1, F.2 und F.3 enthalten der neuen Systematik folgend summarische Übersichten zu den Teilen II.A, V und VI des Stellenplanes, die nach Besoldungsgruppen im Sinne des § 2 des Gehalts­gesetzes gegliedert sind.

Fahrzeugplan für das Jahr 1999

Der I. Abschnitt (Allgemeiner Teil) bleibt gegenüber dem Fahrzeugplan 1998 (in der Fassung BGBl. I Nr. 1/1998) unverändert.

Wie in den Vorjahren kann ein Haltungskostenbeitrag für privateigene Kraftfahrzeuge (Personenkraft­wagen oder Krafträder) von Bundesbediensteten nach Maßgabe der dienstrechtlichen Vorschriften gewährt werden, wenn die Voraussetzungen für die Benützung eines bundeseigenen Kraftfahrzeuges, das dem privateigenen Kraftfahrzeug entspricht, durch den Bundesbediensteten gegeben sind und das privat­eigene Kraftfahrzeug an Stelle eines bundeseigenen benützt wird.

Die Gesamtzahl der im Plan der Kraftfahrzeuge enthaltenen Fahrzeuge erhöht sich gegenüber dem Fahrzeugplan 1998 (in der Fassung BGBl. I Nr. 1/1998) um 50.

Die Anzahl der im Plan für Luftfahrzeuge enthaltenen Luftfahrzeuge verminderte sich um 25 auf 30 und die der Wasserfahrzeuge um 2 auf 169.

Plan für Datenverarbeitungsanlagen für das Jahr 1999

Der Wortlaut des Allgemeinen Teiles des Planes für Datenverarbeitungsanlagen wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Anzahl der Anlagen hat sich gegenüber dem Vorjahr von 2 030 um 57 auf 1 973 vermindert.

Im einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

Type A (Kleinanlagen):

         bundeseigene.................................................................................................................................................... –39

         angemietete.......................................................................................................................................................... ....

Type B (Mittelanlagen):

         bundeseigene.................................................................................................................................................... –20

         angemietete.......................................................................................................................................................... ....

Type C (Großanlagen):

         bundeseigene...................................................................................................................................................... +2

         angemietete.......................................................................................................................................................... ....

Type D (Sonderanlagen):

         bundeseigene...................................................................................................................................................... ....

         angemietete.......................................................................................................................................................... ....

                                                                                                                                                                         –––––

–57

Für die Spezialdebatte wurden der Bundesvoranschlag und der Konjunkturausgleich-Voranschlag in folgende Beratungsgruppen gegliedert:

Beratungsgruppe I

Spezialberichterstatterin: Abg. Dr. Elisabeth Hlavac

Kapitel 01     Präsidentschaftskanzlei

Kapitel 02     Bundesgesetzgebung

Kapitel 03     Verfassungsgerichtshof

Kapitel 04     Verwaltungsgerichtshof

Kapitel 05     Volksanwaltschaft

Kapitel 06     Rechnungshof

Beratungsgruppe II

Spezialberichterstatter: Abg. Mag. Walter Posch

Kapitel 10     Bundeskanzleramt mit Dienststellen

Kapitel 13     Kunst (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Kapitel 71     Bundestheater

Beratungsgruppe III

Spezialberichterstatterin: Abg. Ingrid Tichy-Schreder

Kapitel 20     Äußeres

Beratungsgruppe IV

Spezialberichterstatter: Abg. Helmut Dietachmayr

Kapitel 11     Inneres (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe V

Spezialberichterstatterin: Abg. Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

Kapitel 30     Justiz (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe VI

Spezialberichterstatter: Abg. Johann Schuster

Kapitel 12     Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe VII

Spezialberichterstatterin: Abg. Sophie Bauer

Kapitel 15     Soziales

Kapitel 16     Sozialversicherung

Kapitel 17     Gesundheit

Beratungsgruppe VIII

Spezialberichterstatter: Abg. Johann Kurzbauer

Kapitel 60     Land- und Forstwirtschaft (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe IX

Spezialberichterstatter: Abg. Mag. Franz Steindl

Kapitel 63     Handel, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr

Kapitel 64     Bauten und Technik (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe X

Spezialberichterstatter: Abg. Franz Hums

Kapitel 14     Wissenschaft und Forschung (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Kapitel 65     Verkehr und Telekom (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe XI

Spezialberichterstatter: Abg. Heinz Gradwohl

Kapitel 50     Finanzverwaltung

Kapitel 51     Kassenverwaltung

Kapitel 52     Öffentliche Abgaben

Kapitel 53     Finanzausgleich

Kapitel 54     Bundesvermögen

Kapitel 55     Pensionen (Hoheitsverwaltung)

Kapitel 56     Sonstige Finanzierungen und Veranlagungen

Kapitel 58     Finanzschuld, Währungstauschverträge

Beratungsgruppe XII

Spezialberichterstatter: Abg. Walter Murauer

Kapitel 40     Militärische Angelegenheiten (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Beratungsgruppe XIII

Spezialberichterstatter: Abg. Josef Schrefel

Kapitel 18     Umwelt

Kapitel 19     Jugend und Familie

Bundesfinanzgesetz, Stellenplan, Fahrzeugplan und Plan für Datenverarbeitungsanlagen

Generalberichterstatter: Abg. Ernst Fink

Der Budgetausschuß hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des BFG/99 samt dessen Anlagen in der Zeit vom 21. bis 29. April 1998 in Verhandlung gezogen.

Am 22. April 1998 wurde ein öffentliches Hearing unter Beiziehung folgender Experten abgehalten: Dipl.-Kfm. Dr. Franz Burkert, Wien; Univ.-Prof. Dr. Werner Clement, Industriewissenschaftliches Institut Wien; Prof. Dr. Gerhard Lehner, WIFO; Univ.-Doz. Dr. Karl Pichelmann, Institut für Höhere Studien Wien und Dr. Ewald Walterskirchen, WIFO. Der Debatte wurden nachstehende Schwerpunkt­themen zugrunde gelegt:

Budget und Konvergenzprogramm

Familiensteuerreform

Problematik der Höhe der Abgabenquote

Spielraum für Struktur- und Steuerreform

Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Mag. Erich L. Schreiner, Dr. Ewald Nowotny, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Alexander Van der Bellen, Mag. Gilbert Trattner, Ing. Kurt Gartlehner, Johann Kurzbauer, Mag. Franz Steindl, Hermann Böhacker, Karl Gerfried Müller, Maria Rauch-Kallat, Hermann Mentil und Marianne Hagenhofer sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Im Laufe der Verhandlungen wurden Anträge gestellt, die in einem Unterausschuß vorbehandelt worden sind, dem seitens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Josef Edler, Karl Gerfried Müller, Robert Sigl und Rainer Wimmer, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Ernst Fink, Mag. Cordula Frieser, Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, seitens des Klubs der Freiheitlichen die Abgeordneten Hermann Böhacker, Ing. Mag. Erich L. Schreiner und Mag. Gilbert Trattner, seitens des Klubs Liberales Forum der Abgeordnete Dr. Hans Peter Haselsteiner und seitens des Grünen Klubs der Abgeordnete Dr. Alexander Van der Bellen angehörten.

An der Debatte am 29. April 1998 beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Mag. Erich L. Schreiner, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Herbert Kaufmann, Dr. Alexander Van der Bellen, Mag. Gilbert Trattner, Mag. Dr. Josef Höchtl, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Karl Gerfried Müller, Hermann Böhacker, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Marianne Hagenhofer, Reinhart Gaugg sowie der Staats­sekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer.

Während einer Unterbrechung der Ausschußsitzung wurden die eingebrachten Anträge im oben­erwähnten Unterausschuß am 29. April 1998 vorbehandelt. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen wurde im Rahmen der Schlußbestimmungen dem Budgetausschuß vom Vorsitzenden des Unteraus­schusses Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler mündlich berichtet.

Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl brachten einen Abänderungs­antrag zum Text des Bundesfinanzgesetzes ein, der sich auf die Schlußsummen sowie die Artikel II, IV, V, IX und X bezieht. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

“Zu Z 1:

Die Änderungen von Voranschlagsbeträgen des Bundesvoranschlages bedingen auch Änderungen der Schlußsummen der Einnahmen und Ausgaben.

Zu Z 2:

Die Ergänzung des Artikels II im Abs. 1 Z 2 und Z 3 durch die Einfügung der Voranschlagsansätze 7/56429, 8/56429, 7/56439 und 8/56439 ist redaktionell bedingt sowie im Hinblick auf die Novellierung des Bundeshaushaltsgesetzes in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 1998, BGBl. I Nr. xxx, not­wendig.

Zu Z 3 und 8:

Die Ergänzung der Überschreitungsermächtigung im Artikel IV durch den Voranschlagsansatz 2/51325 und dessen Rücklagefähigkeit ist durch die gesonderte Darstellung der rückfließenden EU-Mittel nur für Zwecke der Arbeitsmarktpolitik einerseits sowie für andere Zwecke andererseits bedingt.

Zu Z 4:

Mit der Erhöhung des Ausgabenbetrages von 100 Millionen Schilling auf 220 Millionen Schilling wird die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Mittel für Liegenschaftsankäufe für das hochrangige Straßennetz gemäß § 11 des ASFINAG-Ermächtigungsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 113, bereitzustellen.

Zu Z 5:

Die Überschreitungsermächtigungen in Z 45 bis 47 werden für die Bereitstellung entsprechender Mittel für die Jugendausbildung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Jugendausbildungs-Sicherungs­gesetz, benötigt. Hinsichtlich des Betrages von 400 Millionen Schilling in Z 46 sind im Jahre 1999 300 Millionen Schilling für den Ausbildungsjahrgang 1998/1999 und 100 Millionen Schilling für den Ausbildungsjahrgang 1999/2000 reserviert.

Mit der Überschreitungsermächtigung in Z 48 sollen zusätzliche Mittel für im Jahre 1999 projektierte Ausstellungen der Bundesmuseen bereitgestellt werden, deren Zustandekommen noch nicht gesichert ist.

Gemäß Art. 11 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und Art. 9 Abs. 4 des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten sollen durch die Überschreitungs­ermächtigung in der Z 49 die Volksgruppenlokalradios aus dem Aspekt der Förderung der Volksgruppen unterstützt werden.

Mit der Z 50 sollen für Förderungsmaßnahmen zum Schwerpunkt “Vereinsförderung” zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Zu Z 6:

Bei der teilweisen Neuformulierung der Absätze 2 und 3 des Artikels IX handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung an die geänderte Bestimmung des § 65b Abs. 1 Z 2 und 3 des Bundeshaushalts­gesetzes in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 1998, BGBl. I Nr. xxx.

Zu Z 7:

Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung von EU-Mitteln (ESF) sowie von Förderungen zur Sicherung der Jugendausbildung in einem späteren Finanzjahr wird die gesetzliche Möglichkeit für eine Rücklagenzuführung von Teilen nicht in Anspruch genommener Ausgabenbeträge der Voranschlags­ansätze 1/12006, 1/12216, 1/12266 sowie 1/15626 geschaffen.”

Weiters brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl einen Abänderungsantrag zur Anlage III, Stellenplan für das Jahr 1999 ein, dem folgende Begründung angeschlossen war:

“Teil II.A

Durch den großen Zeitdruck bei der Erstellung des Stellenplanentwurfes 1999 konnten die Ergebnisse umfangreicher Bewertungsverfahren (insbesondere im Bereich der Kapitel 15 und 30) nicht mehr berücksichtigt werden. Mittlerweile sind diese Verfahren abgeschlossen und deren Umsetzung zwingend notwendig.

Zur Überprüfung der geforderten Kostenneutralität wurden sämtliche Neubewertungen jeweils einem Bewertungs-Controlling unterzogen.

Nach der vom Bundesministerium für Finanzen entwickelten Methode ,Bewertungen im Vergleich‘, auf deren Anwendung sich die Bundesregierung geeinigt hat, wurden dabei die kalkulatorischen Kosten je Arbeitsplatz ermittelt und in ein Punktesystem eingebracht. Die vorgenommenen und nunmehr im Stellenplan zu berücksichtigenden Bewertungsänderungen sind kostenneutral, weil die Höherreihungen durch niedrigere Bewertungen bei anderen Arbeitsplätzen oder durch zusätzliche Einsparung von Planstellen kapitelweise kompensiert werden.

Bei einzelnen Kapiteln sind ausschließlich Zitierfehler bei ausgewiesenen Bindungen zu korrigieren.

Im Bereich des Kapitels 11 sind die im Ministerratsvortrag vorgesehenen Einsparungen (200 Planstellen, und zwar Zentralleitung 4 p5, Bundespolizei 100 p5, Bundesgendarmerie 1 p4, 4 p5, 85 E2b, Flüchtlings­betreuung 1 a, 1 c und 4 p5) wieder zurückzuführen.

Im Bereich des Kapitels 12 sind 30 VB-Planstellen (4 a, 18 b und 8 c) zu streichen (Ausgliederung des Schulrechenzentrums in die BRZ GmbH).

Im Bereich des Kapitels 50 ist im Planstellenbereich ,5072 Hauptpunzierungs- und Probieramt‘ eine irrtümlich gestrichene c-Planstelle wieder rückzuführen.

Zusammenfassend ergeben sich aus den dargestellten Änderungen folgende Auswirkungen auf den Stellenplan 1999:

Ressort                                                            Ausgliederungen                                   Vermehrungen

BMUkA                                                                      –30

BMF                                                                                                                                            +1

Teil V

Die vorgenommenen Änderungen betreffen ausschließlich die Streichung von Beamten-Planstellen im Bereich ausgegliederter Unternehmen, die durch Pensionierungen freigeworden sind (1 000 Planstellen des Amtes der Post und Telekom Austria AG).

Der Stellenplan für das Jahr 1999 zeigt in der Gegenüberstellung zum Stellenplan 1998 (auf Basis der einzelnen Teile) im Ergebnis folgendes Bild:

 

 

Stellenplan
1998

Stellenplan
1999

Differenz

 

 

Teil II.A

162 828

161 225

–1 603

 

 

Teil V

47 044

45 408

–1 636

 

 

Teil VI

1 338

1 338

0

 

 

Summe

 

 

 

 

 

II.A–VI

211 210

207 971

–3 239

 

 

Teil VII

11 620

11 620

0

 

 

Gesamtsumme

223 830

219 591

–3 239

 

Ferner brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Müllbachler und Robert Sigl einen Abänderungsantrag zur Anlage IV, Fahrzeugplan für das Jahr 1999 mit folgender Begründung ein:


“Im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Bereich ,Bundessportheime und Sporteinrichtungen‘ erfolgte keine gesonderte Veranschlagung beim Paragraph 1075. Zum Zeitpunkt des Ministerrats­beschlusses über das Budget 1999 war die Frage der budgetären Darstellung noch nicht endgültig geklärt.”

Schließlich legten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl einen Ab­änderungsantrag zur Anlage V, Plan für Datenverarbeitungsanlagen für das Jahr 1999 vor, dem folgende Ausführungen angeschlossen waren:

“Übertragung des IT-Bereiches des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten an die BRZ GmbH (Titel 120).

Anpassung der Hardwareausstattung an die entsprechenden Anforderungen (Paragraph 6000).”

Bei der Abstimmung wurde das Bundesfinanzgesetz in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl mit wechselnden Mehrheiten angenommen.

Das Ergebnis der Ausschußberatungen bezüglich des Bundesvoranschlages und des Konjunkturausgleich-Voranschlages ist den Berichten der Spezialberichterstatter zu entnehmen.

Die Anlage III, Stellenplan für das Jahr 1999, wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl mehrstimmig angenommen.

Die Anlage IV, Fahrzeugplan für das Jahr 1999, wurde in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl mehrstimmig beschlossen.

Schließlich wurde die Anlage V, Plan für Datenverarbeitungsanlgen für das Jahr 1999, in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1999 mit den angeschlossenen Abänderungen (Anlage 1) sowie dessen

Anlage I – Bundesvoranschlag in der Fassung der Spezialberichte samt

Anlagen I a bis I c – Gesamtübersichten unter Berücksichtigung der sich aus den Spezialberichten ergebenden Abänderungen zu den Beratungsgruppen sowie

Anlage II – Konjunkturausgleich-Voranschlag samt dessen summarischer Aufgliederung in der Anlage II a,

Anlage III – Stellenplan mit angeschlossenen Abänderungen (Anlage 2)

Anlage IV – Fahrzeugplan mit den angeschlossenen Abänderungen (Anlage 3)

Anlage V – Plan für Datenverarbeitungsanlagen mit den angeschlossenen Abänderungen (Anlage 4)

(1100 und Zu 1100 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1998 04 29

                                     Ernst Fink                                                    Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Generalberichterstatter                                                                     Obmann

Anlage 1

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1999 in 1100 der Beilagen

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage ist wie folgt zu ändern:

1. Im Artikel I lauten die Schlußsummen:

 

“Allgemeiner

Haushalt

Ausgleichs-

haushalt

Gesamt-

haushalt

 

 

Millionen Schilling

 

Ausgaben.................................

767 714,913

264 077,311

1 031 792,224

Einnahmen................................

697 568,684

334 223,540

1 031 792,224

Abgang.....................................

 70 146,229

Überschuß................................

 70 146,229

 –”

2. Artikel II Abs. 1 Z 2 und Z 3 lauten:

      “2.   zuzüglich der im Ausgleichshaushalt veranschlagten Ausgaben für die Tilgung von Schulden
und von Kapital aus Währungstauschverträgen (abzüglich 7/56429, 7/56439 7/58429 und 7/58439) sowie der im Ausgleichshaushalt verrechneten Ausgaben für die Tilgung kurzfristiger Verpflichtungen und für Kapitalzahlungen für den Erwerb von Bundestiteln

        3.   abzüglich der im Ausgleichshaushalt veranschlagten Einnahmen aus Kapitalzahlungen aus Währungstauschverträgen (abzüglich 8/56429, 8/56439, 8/58429 und 8/58439) und aus Kapitalrückzahlungen überjähriger sonstiger Finanzierungen und Veranlagungen (8/56509 und 8/56519) sowie der im Ausgleichshaushalt verrechneten Einnahmen aus Aufnahmen kurzfristiger Verpflichtungen und für Kapitalzahlungen aus der Entnahme von Bundestiteln aus dem Bundes­besitz”

3. Artikel IV Abs. 3 lautet:

“(3) Wenn bei den Voranschlagsansätzen 2/51305, 2/51306, 2/51314, 2/51315 und 2/51325 durch Zahlungen der EU Mehreinnahmen anfallen, aus denen gemäß den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft dem Widmungszweck entsprechende Mehrausgaben zu tätigen sind, kann der Bundes­minister für Finanzen beim betreffenden Voranschlagsansatz einer Überschreitung nach Maßgabe der diesbezüglich anfallenden Mehreinnahmen zustimmen. Sind Ausgaben nach Maßgabe der Bereitstellung entsprechender Mittel durch die EU nicht unter einem eigenen Voranschlagsansatz veranschlagt, so kann die Überschreitung auch dann genehmigt werden, wenn nur der auf EU-Mittel bezogene Ausgabanenteil des Voranschlagsansatzes überschritten wird.”

4. Im Artikel V Abs. 1 Z 41 wird der Betrag von “100 Millionen Schilling” durch “220 Millionen Schilling” ersetzt.

5. Im Artikel V Abs. 1 wird nach der Z 44 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und werden als neue Z 45, 46, 47, 48, 49 und 50 angefügt:

       “45. beim Voranschlagsansatz 1/12216 bis zu einem Betrag von 50 Millionen Schilling für Maßnahmen zur Nachholung des Pflichtschulabschlusses für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;

         46. bei den Voranschlagsansätzen 1/12266 und 1/15626 bis zu einem Betrag von insgesamt 400 Millionen Schilling für zusätzliche (nichtschulische) Berufsausbildungslehrgänge, wenn vor Inanspruchnahme dieser Mittel das Einvernehmen zwischen den Bundesministerinnen für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und für Arbeit, Gesundheit und Soziales hergestellt wurde und die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;

         47. beim Voranschlagsansatz 1/15626 bis zu einem Betrag von 500 Millionen Schilling für Zahlungen von Beihilfen gemäß Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, BGBl. I Nr. xxx/1998, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sicher­gestellt werden kann;

         48. beim Voranschlagsansatz 1/12448 bis zu einem Betrag von 10 Millionen Schilling für Ausgaben im Zusammenhang mit Ausstellungserfordernissen der Museen, wenn die Bedeckung durch gleichhohe Ausgabeneinsparungen bei Voranschlagsansätzen des Ermessens des Kapitels 12 sichergestellt werden kann;

         49. beim Voranschlagsansatz 1/10506 bis zu einem Betrag von 15 Millionen Schilling für Förderungen der Volksgruppenlokalradios, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;

         50. beim Voranschlagsansatz 1/13026 bis zu einem Betrag von 30 Millionen Schilling für die Sparte Literatur, wenn die Bedeckung durch gleichhohe Ausgabeneinsparungen bei Voranschlags­ansätzen des Ermessens der Kapitel 10 und/oder 13 sichergestellt werden kann.”

3

6. Artikel IX Abs. 2 und 3 lauten:

“(2) Der Bundesminister für Finanzen darf Haftungen für Kreditoperationen gemäß Abs. 1 nur übernehmen, wenn die prozentuelle Gesamtbelastung bei Kreditoperationen in inländischer oder aus­ländischer Währung unter Berücksichtigung eventueller Währungstauschverträge unter Zugrundelegung der im § 65b Abs. 2 BHG umschriebenen finanzmathematischen Formel das im § 65b Abs. 1 Z 2 und 3 BHG bestimmte jeweilige Höchstausmaß einen Bankarbeitstag vor Festlegung der Konditionen nicht überschreitet.

(3) Auf Haftungen gemäß Abs. 1 Z 1 bis 3 sowie Z 5 bis 7 ist § 66 Abs. 2 Z 3 BHG, auf Haftungen gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 ist darüber hinaus § 66 Abs. 2 Z 2 BHG nicht anzuwenden.”

7. Im Artikel X Abs. 1 Z 2 werden nach dem Voranschlagsansatz 1/10068 die Voranschlagsansätze “1/12006 [für Kofinanzierungen der EU (ESF-Mittel) (geb. Post)], 1/12216 [für Kofinanzierungen der EU (ESF-Mittel) (geb. Post) und für Sicherung der Jugendausbildung], 1/12266 (für Sicherung der Jugendausbildung)” und wird nach dem Voranschlagsansatz 1/15018 der Voranschlagsansatz “1/15626” eingefügt.

8. Artikel X Abs. 2 lautet:

“(2) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, für eine widmungsgemäße Verwendung in einem späteren Finanzjahr die im Finanzjahr 1999 durch Zahlung nicht in Anspruch genommenen Teile der Einnahmen der Voranschlagsansätze 2/51305, 2/51306, 2/51315 und 2/51325 einer Rücklage zuzuführen (besondere Einnahmen-Rücklage).”

Anlage 2

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1999 in 1100 der Beilagen und Zu 1100 der Beilagen

Anlage III – Stellenplan für das Jahr 1999

Die Anlage III (Stellenplan) der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist wie folgt zu ändern:

1. Die Anmerkung im Teil II.A betreffend Bindungen lautet:

“Bindungen gemäß Punkt 4 Abs. 9 des Allgemeinen Teiles:”

2. Die Planstellenverzeichnisse Teil II.A, Kapitel 01, 02, 03, 04, 05, 10, 11, 12, 14, 15, 17, 18, 20, 30, 40, 50, 60, 63, 64 und 65, sowie Teil V, Kapitel 14, 15 und 50, erhalten die in der Anlage ersichtliche Fassung.


Anlage 3

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1999 in 1100 der Beilagen und Zu 1100 der Beilagen

Anlage IV – Fahrzeugplan für das Jahr 1999

Die Anlage IV (Fahrzeugplan) der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist wie folgt zu ändern:

1. In der Anlage IV “Fahrzeugplan für das Jahr 1999” der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Paragraph neu einzufügen bzw. sind folgende Ergänzungen/Änderungen vorzunehmen:

1.1 II./III. Abschnitt TZ 1 “Plan der Kraftfahrzeuge”:

Paragraph

Bezeichnung

von

Fahrzeuge
um Anzahl

auf

1075

Bundessportheime und Sporteinrichtungen:

 

 

 

 

Fahrzeuge für betriebliche Zwecke für:

 

 

 

 

    Faak am See

·

+1

1

 

    Hintermoos

·

+1

1

 

    Kitzsteinhorn

·

+1

1

 

    Schielleiten

·

+1

1

 

Lastkraftwagen (mit einer Nutzlast bis ein­schließlich 1 000 kg) für:

 

 

 

 

    Bundessportzentrum Südstadt

·

+1

1

 

Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke für:

 

 

 

 

    Obertraun

·

+2

2

 

    Schielleiten

·

+1

1

 

    Spitzerberg

·

+8

8

 

    St. Christoph/Arlberg

·

+1

1

 

    Bundessportzentrum Südstadt

·

+2

2

1.2 II./III. Abschnitt TZ 2 “Plan der Luftfahrzeuge”:

Paragraph

Bezeichnung

von

Luftfahrzeuge
um Anzahl

auf

1075

Bundessportheime und Sporteinrichtungen:

 

 

 

 

Motorflugzeuge der Gewichtsklasse A für:

 

 

 

 

    Spitzerberg

·

+11

11

 

Segelflugzeuge der Sitzplatzklasse b für:

 

 

 

 

    Spitzerberg

·

+ 6

 6

 

Segelflugzeuge der Sitzplatzklasse a für:

 

 

 

 

    Spitzerberg

·

+ 8

 8

1.3 II./III. Abschnitt TZ 3 “Plan der Wasserfahrzeuge”:

 

 

Wasserfahrzeuge

Paragraph

Bezeichnung

von

um

auf

 

 

Anzahl der Boote, Zillen uä. mit Außenbordmotor

1075

Bundessportheime und Sporteinrichtungen:

 

 

 

 

Obertraun

·

+2

2

1.4 IV. Abschnitt TZ 1 “Anmerkungen zu 1. Plan der Kraftfahrzeuge”:

“1075

In den ausgewiesenen 14 Kraftfahrzeugen für besondere Zwecke sind 6 Traktoren enthalten, die für die Bundessportheime in Obertraun (1), Schielleiten (1), Spitzerberg (3) und für das Bundessportzentrum Südstadt (1) vorgesehen sind.”

2. Diese Änderung sind auch in allen in der Anlage IV enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Anlage 4

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1999 in 1100 der Beilagen und Zu 1100 der Beilagen

Anlage V – Plan für Datenverarbeitungsanlagen für das Jahr 1999

Die Anlage V (Plan für Datenverarbeitungsanlagen) der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist wie folgt zu ändern:

1. Im Abschnitt II.1:

Titel/
Paragraph

Bezeichnung

von

Datenverarbeitungs­anlagen
um Anzahl

auf

120

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

 

 

 

 

Type C “Großanlagen” bundeseigen

2

–2

0

6000

Zentralleitung

 

 

 

 

Type A “Kleinanlagen” bundeseigen

1

–1

0

 

Type B “Mittelanlagen” angemietet

2

–2

0

 

Type C “Großanlagen” angemietet

1

+7

8

 

Type D “Sonderanlagen” angemietet

1

+3

4

2. Im Abschnitt III.1:

a)   Titel

Bezeichnung

von

Datenverarbeitungs­anlagen
um Anzahl

auf

120

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

 

 

 

 

Österreichisches Schulrechenzentrum

 

 

 

 

    Type C “Großanlagen” bundeseigen

1

–1

0

 

Lehrerpersonalgruppe, Concordiaplatz

 

 

 

 

    Type C “Großanlagen” bundeseigen

1

–1

0

b) Für 1999 entfallen die Zeilen “Österreichische Schulrechenzentrum” und “Lehrerpersonalgruppe, Concordiaplatz”.

c) Die für 1999 in den Zeilen “Text- und Informationssysteme” und “Anlage für hydrographisches Zentralbüro” ausgewiesene Anzahl entfällt.

d) Die Zeile “6000 Zentralleitung” lautet:

Paragraph

Bezeichnung

von

Datenverarbeitungs­anlagen
um Anzahl

auf

6000

Zentralleitung

 

 

 

 

Type A “Kleinanlagen” bundeseigen

1

–1

0

 

Type B “Mittelanlagen” angemietet

2

–2

0

 

Type C “Großanlagen” angemietet

1

+7

8

 

Type D “Sonderanlagen” angemietet

1

+3

4

3. Diese Änderungen sind auch in allen in der Anlage V enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe I

Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei

Kapitel 02: Bundesgesetzgebung

Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof

Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof

Kapitel 05: Volksanwaltschaft

Kapitel 06: Rechnungshof


Der Budgetausschuß hat die in der Beratungsgruppe I zusammengefaßten finanzgesetzlichen Ansätze des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 unter dem Vorsitz des Ausschußobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in seinen Sitzungen am 21. und 29. April 1998 in Verhandlung genommen.

Im Bundesvoranschlag 1999 sind bei den gegenständlichen Budgetkapiteln Gesamtausgaben von 2 219,155 Millionen Schilling veranschlagt. Hievon entfallen 646,795 Millionen Schilling auf personelle und 1 572,360 Millionen Schilling auf Sachausgaben. Gegenüber dem Jahr 1998 ergibt sich eine Senkung der präliminierten Ausgaben um 4,56 Millionen Schilling. An Gesamteinnahmen werden bei dieser Beratungsgruppe wie im Vorjahr 47,584 Millionen Schilling erwartet.

Bei Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei sind Gesamtausgaben von 61,455 Millionen Schilling budgetiert, das sind um 0,3 Millionen Schilling weniger als für das Jahr 1998. An Einnahmen wird mit einer Summe von 1,238 Millionen Schilling gerechnet.

Die Personalausgaben sind mit 36,074 Millionen Schilling wie im Jahr 1998 veranschlagt. Bei den Sachausgaben ist eine Kürzung um 0,3 Millionen Schilling auf 25,381 Millionen Schilling zu verzeichnen.

Bei Kapitel 02: Bundesgesetzgebung sind Gesamtausgaben von 1 587,924 Millionen Schilling veranschlagt, das sind 19,718 Millionen Schilling weniger als für 1998. Die Einnahmen betragen 36,536 Millionen Schilling.

Die gesamten bei den Titeln 021 Nationalrat, 022 Bundesrat, 023 Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des Nationalrates, Bundesrates und des Europäischen Parlaments sowie 024 Parlamentsdirektion veranschlagten Sachausgaben sind für das Jahr 1999 mit 1 389,735 Millionen Schilling angesetzt; das bedeutet eine Kürzung der Aufwendungen um 25,918 Millionen Schilling gegenüber 1998.

Bei Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof sind Gesamtausgaben in der Höhe von 66,640 Millionen Schilling, das sind um 1,520 Millionen Schilling mehr als im Jahr 1998, vorgesehen. An Einnahmen sind 1,000 Millionen Schilling budgetiert.

Der Personalaufwand ist für das Jahr 1999 mit 28,620 Millionen Schilling veranschlagt; das sind um 0,260 Millionen Schilling mehr gegenüber dem Jahr 1998. Die Sachausgaben sind mit 38,020 Millionen Schilling um 1,260 Millionen Schilling höher als für das Jahr 1998 veranschlagt.

Bei Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof sind Gesamtausgaben in der Höhe von 139,378 Millionen Schilling veranschlagt; das sind um 1,616 Millionen Schilling mehr als für das Jahr 1998. An Einnahmen wird mit 5,000 Millionen Schilling gerechnet.

Der Personalaufwand ist mit 117,918 Millionen Schilling gegenüber dem Vorjahr um 1,148 Millionen Schilling höher budgetiert. Mit 21,460 Millionen Schilling liegen die Sachausgaben um 0,468 Millionen Schilling höher als im Vergleich zum Vorjahr.

Bei Kapitel 05: Volksanwaltschaft sind Gesamtausgaben von 53,314 Millionen Schilling, also um 0,825 Millionen Schilling höher als für das Jahr 1998, veranschlagt. Hievon entfallen 29,654 Millionen Schilling auf den Personalaufwand; das sind um 0,725 Millionen Schilling mehr als 1998. Für Sachaus­gaben sind 23,660 Millionen Schilling vorgesehen; das bedeutet eine Erhöhung um 0,100 Millionen Schilling gegenüber dem Jahr 1998. An Einnahmen sind im Voranschlag bei diesem Kapi­tel 1,810 Millionen Schilling budgetiert.


Bei Kapitel 06: Rechnungshof sind für das Jahr 1999 Gesamtausgaben von 310,444 Millionen Schilling präliminiert; das sind um 11,497 Millionen Schilling mehr als 1998. An Einnahmen wird mit 2,000 Millionen Schilling gerechnet.

Der Personalaufwand ist mit 236,540 Millionen Schilling budgetiert und somit um 8,806 Millionen Schilling höher als 1998. Die Sachausgaben sind mit 73,904 Millionen Schilling gegenüber dem Vorjahr um 2,691 Millionen Schilling höher veranschlagt.

In der Debatte, die sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschloß, ergriffen die Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler, Dr. Gottfried Feurstein, Mag. Dr. Heide Schmidt, Dr. Ewald Nowotny, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Gerhard Kurzmann, Mag. Cordula Frieser, Dr. Elisabeth Hlavac, Dr. Michael Krüger, Georg Wurmitzer, Otmar Brix, Erhard Koppler, Karl Donabauer, Dr. Günther Kräuter und der Obmann des Budgetausschusses Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler das Wort.

Der Präsident des Nationalrates Dr. Heinz Fischer sowie der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler und die Volksanwälte Horst Schender und Mag. Evelyn Messner sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Im Zuge der Beratungen brachte die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Robert Sigl, Ing. Mag. Erich L. Schreiner, Dr. Hans Peter Haselsteiner und Dr. Alexander Van der Bellen einen Abänderungsantrag zum Kapitel 02 (Bundesgesetzgebung) ein, der wie folgt begründet war:

“Der Voranschlagsansatz für Bezugsvorschüsse wird seit mehr als zehn Jahren praktisch unverändert dotiert. Die gegenständliche Erhöhung stellt somit lediglich eine Anpassung an die zwischenzeitlich erfolgte Erhöhung der Anzahl der ho. Bediensteten gemäß Stellenplan dar. Zur Bedeckung wird der
VA-Ansatz 1/02408 entsprechend geringer veranschlagt.”

Weiters brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl einen Abänderungsantrag zum Kapitel 04 (Verwaltungsgerichtshof) ein, der mit der budgetären Vorsorge für eine zusätzliche Richterplanstelle im Verwaltungsgerichtshof begründet war.

Bei der Abstimmung am 29. April 1998 wurde der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Robert Sigl, Ing. Mag. Erich L. Schreiner, Dr. Hans Peter Haselsteiner und Dr. Alexander Van der Bellen einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl sowie die restlichen finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe I gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 wurden mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei

 dem Kapitel 02: Bundesgesetzgebung

 dem Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof

 dem Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof

 dem Kapitel 05: Volksanwaltschaft und

 dem Kapitel 06: Rechnungshof

des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderun­gen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

                             Dr. Elisabeth Hlavac                                            Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                   Obmann

Anlage


Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr1999 in 1100 der Beilagen

1. In der Anlage I (Bundesvoranschlag) der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nach­folgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 02

 

Bundesgesetzgebung

 

 

 

1/02405

43

Bundesgesetzgebung:

 

 

 

 

 

Parlamentsdirektion: Bezugsvorschüsse


  0,100


+ 0,350


  0,450

1/02408

43

Bundesgesetzgebung:

 

 

 

 

 

Parlamentsdirektion: Aufwendungen


230,533


– 0,350


230,183

 

 

 

 

 

 

Kapitel 04

 

Verwaltungsgerichtshof

 

 

 

1/04000

42

Verwaltungsgerichtshof; Personalausgaben


117,918


+ 1,200


119,118

2. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe II

Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen

Kapitel 13: Kunst

Kapitel 71: Bundestheater


Der Budgetausschuß hat die in der Beratungsgruppe II zusammengefaßten Kapitel 10 “Bundeskanzleramt mit Dienststellen”, Kapitel 13 “Kunst” und Kapitel 71 “Bundestheater” des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 am 21. und 29. April 1998 unter dem Vorsitz des Ausschußobmannes in Verhandlung genommen.


Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen

Im vorliegenden Budgetentwurf für Kapitel 10 “Bundeskanzleramt mit Dienststellen”, sind Ausgaben von 5 236 539 000 S vorgesehen.

Die Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr um 185 313 000 S erhöht, was im wesentlichen auf den Wahlwerbungskosten-Beitrag für die Nationalratswahl und die Wahl zum Europäischen Parlament zurückzuführen ist.

Die Ausgaben des Bundeskanzleramtes-Zentralleitung, der Verwaltungsakademie, der Bedarf für den Konsumentenschutz, für die regional- und strukturpolitischen Maßnahmen, für den Innovations- und Technologiefonds, die Erfordernisse für Osthilfeangelegenheiten, den Unabhängigen Bundesasylsenat, des Staatsarchivs und die Volksgruppenförderung sind gegenüber 1998 nahezu unverändert veranschlagt.

Unter Paragraph 1009 “EU-Ratspräsidentschaft” sind Nachlaufkosten von 5 880 000 S, das sind um 38 982 000 S weniger als 1998, veranschlagt.

Die Kredite des Statistischen Zentralamtes sind unter Titel 102 mit insgesamt 673 707 000 S, das sind um 24 571 000 S mehr als 1998, veranschlagt. Das Mehrerfordernis resultiert im wesentlichen aus den Kosten für die Konsum- und Agrarstrukturerhebung.

Die Kredite für die Presse- und Parteienförderung des Titels 104 sind mit insgesamt 888 346 000 S veranschlagt. Das Mehrerfordernis gegenüber 1998 von 280 763 000 S resultiert ausschließlich aus den Wahlwerbungskosten-Beiträgen für die Nationalratswahl und die Wahlen zum Europäischen Parlament.

Unter Titel 107 ist mit 750 789 000 S für die Förderung und Unterstützung des Sports auf gesamtösterrei­chischer und internationaler Ebene vorgesorgt. Von diesem Betrag entfallen 617 409 000 S auf die Sportförderung und 133 380 000 S auf den Betrieb der Bundessporteinrichtungen.

Unter Titel 108 sind für die Angelegenheiten des Strahlenschutzes, Veterinärwesen, Lebensmittelangele­genheiten, sowie für die Gentechnologie ein Betrag in Höhe von 177 583 000 S, das sind um 11 611 000 S weniger als 1998, vorgesehen.

Unter Titel 109 sind die Ausgaben für die Lebensmitteluntersuchungsanstalten, die Veterinärmedizini­schen Anstalten und den Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst mit insgesamt 368 237 000 S nahe­zu unverändert gegenüber 1998 veranschlagt.

An Einnahmen werden bei Kapitel 10 “Bundeskanzleramt mit Dienststellen” im Jahre 1999 714 058 000 S erwartet. Gegenüber 1998 bedeutet dies eine Verminderung um 54 547 000 S.

Kapitel 13: Kunst

Im Bundesvoranschlag (BVA) für das Kapitel 13 “Kunst” stehen seit vier Jahren die gleichen Budget­mittel zur Verfügung. Die Ausgaben belaufen sich auf 1 150 000 000 S und die Einnahmen auf 208 000 S.

Innerhalb der einzelnen Kunstsparten ergibt sich gegenüber dem Vorjahr nur eine gravierende Verän­derung, und zwar die kulturpolitische Schwerpunktbildung beim “Filmwesen” in der Höhe von 20 000 000 S und bei der “Architektur” in der Höhe von 10 000 000 S zu Lasten der “Literatur”.

Da es im Bereich des Kapitels 13 “Kunst” keine Personalausgaben gibt, stehen bei den Sachausgaben für die Anlagen 10 351 000 S, den

Förderungen (Darlehen) 51 000 S, den

Förderungen 1 012 086 000 S und bei den

Aufwendungen 127 563 000 S zur Disposition.

In Prozenten ausgedrückt sind dies

88,01% für die Förderungen,

11,09% für die Aufwendungen und

0,90% für die Anlagen.

Innerhalb der einzelnen Kunstsparten bei den Förderungen bzw. den Subventionen verhält sich die prozentuale Aufteilung wie folgt:

Bildende Künste und Ausstellungen: 7,93%;

Musik und darstellende Kunst: 43,48%;

Literatur: 14,61%;

Kunstförderungsbeitrag: 6,96%;

Filmwesen: 18,53%;

Künstlerhilfe Fonds: 3,48%;

Innerst. Durchführung kultureller Auslandsangelegenheiten: 0,58%;

Kulturentwicklung-Kulturinitiativen: 4,43%.

Beim Konjunkturausgleich-Voranschlag 1999 wurden bei der Musik und darstellenden Kunst, Förderun­gen von 25 019 000 S budgetiert.

Kapitel 71: Bundestheater

Die Gesamtausgaben des Kapitels 71 “Bundestheater” sind in Höhe von 3 024 640 000 S veranschlagt. Das bedeutet gegenüber dem Jahr 1998 keine Veränderung. Der Erfolg des Jahres 1997 beträgt 3 009 641 000 S. Die Gesamteinnahmen des Kapitels 71 “Bundestheater” sind in Höhe von 673 000 000 S veranschlagt. Das bedeutet gegenüber dem Jahr 1998 keine Veränderung. Der Erfolg des Jahres 1997 beträgt 730 684 000 S.

In der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, ergriffen die Abgeord­neten Mag. Ewald Stadler, Georg Wurmitzer, Klara Motter, Dr. Elisabeth Hlavac, Mag. Therezija Stoisits, Dr. Gerhard Kurzmann, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Irmtraut Karlsson, Ing. Walter Meischberger, Mag. Gisela Wurm, Dr. Michael Krüger, Mag. Walter Posch, Ing. Leopold Schöggl, Franz Morak, Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Elfriede Madl, Rosemarie Bauer, Maria Schaffenrath, Anna Elisabeth Aumayr, Katharina Horngacher, Sophie Bauer, Dr. Gertrude Brinek, Mag. Gabriela Moser, Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Mag, Herbert Kaufmann, Hannelore Buder und Mag. Johann Maier das Wort.

Der Bundeskanzler Mag. Viktor Klima und die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl einen Abänderungsantrag zum Kapitel 10 (Bundeskanzleramt und Dienststellen) ein, der wie folgt begründet war:

“Korrektur einer unrichtigen Zuordnung im Bereich des ÖSTAT.

Im vorliegenden Bundesvoranschlag ist die Ausgliederung der Bundessportheime und Sporteinrichtungen vorgesehen. Da diese Reorganisationsmaßnahmen voraussichtlich mit Sondergesetz erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen werden, sind die gegenständlichen Abänderungen erforderlich.”

Weiters brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl einen Abänderungsantrag zum Kapitel 13 (Kunst) ein, der folgendermaßen begründet war:

“Zur Setzung kulturpolitischer Schwerpunkte in der Sparte “Architektur” im Bereich der bildenden Künste und Ausstellungen sollen, wie bereits im Budgetüberschreitungsgesetz 1998, auch im Jahre 1999 zusätzliche Mittel von 10 Millionen Schilling vorgesehen werden.”


Bei der Abstimmung am 29. April 1998 hat der Budgetausschuß die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe II gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 unter Berücksichtigung der oberwähnten Abänderungsanträge mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein von den Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Genossen eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen,

 dem Kapitel 13: Kunst und

 dem Kapitel 71: Bundestheater

– samt dem zum Kapitel 13 gehörenden Teil des Konjukturausgleich-Voranschlages – des Bundesvoran­schlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1998 04 29

                              Mag. Walter Posch                                            Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

Anlage


Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 in 1100 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Paragraphen und Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 10

 

Bundeskanzleramt mit Dienststellen

 

 

1/102

 

Statistisches Zentralamt:

 

 

 

1/10200

43

Personalausgaben

457,831

+ 10,000

467,831

1/10208

43

Aufwendungen

188,584

– 10,000

178,584

1070

 

Sportförderung:

 

 

 

1/10706

11

Förderungen

203,534

–  9,906

193,628

1075

 

Bundessportheime und Sporteinrichtungen:

 

 

 

1/10750

11

Personalausgaben

  7,700

+ 70,819

 78,519

1/10753

11

Anlagen

  0,301

+ 45,609

 45,910

1/10756

11

Förderungen

  0,000

+  6,510

  6,510

1/10757

11

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)


  0,575


+  2,907


  3,482

1/10758

11

Aufwendungen

  4,577

+ 63,225

 67,802

2/10754

11

Erfolgswirksame Einnahmen


  3,747


+ 69,438


 73,185

2/10757

11

Bestandswirksame Einnahmen


  0,003


+  0,001


  0,004

2. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage entfallen folgende Paragraphen und Voranschlagsansätze:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 10

 

Bundeskanzleramt mit Dienststellen

 

 

1076

 

Amt der Bundessporteinrichtungen:

 

 

 

1/10760

11

Personalausgaben

11,894

– 11,894

0,000

1/10768

11

Aufwendungen

 0,230

–  0,230

0,000

2/10764

11

Erfolgswirksame Einnahmen


10,501


– 10,501


0,000

1077

 

Bundessporteinrichtungen Gesellschaft m. b. H.:

 

 

 

1/10776

11

Förderungen

37,500

–37,500

0,000

1/10777

11

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)


 0,003


–  0,003


0,000

1/10778

11

Aufwendungen

70,600

– 70,600

0,000

2/10774

11

Erfolgswirksame Einnahmen


 0,001


–  0,001


0,000

3. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsan­sätze wie folgt einzufügen:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 13

 

Kunst

 

 

1/1300

 

Bildende Künste und Ausstellungen:

 

 

 

1/13006

13

Förderungen

 66,560

+ 10,000

 76,560

1/1304

 

Filmwesen:

 

 

 

1/13046

13

Förderungen

200,879

– 10,000

190,879

4. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe III

Kapitel 20: Äußeres


Der Budgetausschuß hat das in der Beratungsgruppe III enthaltene Kapitel 20 “Äußeres” des Bundesvor­anschlages für das Jahr 1999 am 28. April 1998 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner und am 29. April 1998 unter dem Vorsitz des Ausschußobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.


Im vorliegenden Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 1999 sind beim Kapitel 20 “Äußeres” Gesamtausgaben von 4 090,000 Millionen Schilling und Einnahmen von 125,525 Millionen Schilling präliminiert. Dies bedeutet gegenüber 1998 eine Reduzierung der Ausgaben um 240,000 Millionen Schilling oder 5,54 Prozent. Einerseits sind Budgetmittel in Höhe von 250,000 Millionen Schilling, die 1998 zur Bedeckung der Kosten im Zusammenhang mit der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft veranschlagt worden waren, weggefallen, andererseits wurde das operative Budget des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zur teilweisen Abdeckung der Kosten im Zuge der Neueröffnung einer Botschaft in Hanoi und der Wiedereröffnung der zeitweise geschlossenen Botschaft in Beirut um 10,000 Millionen Schilling angehoben. Die Summe der Einnahmen ist gleich geblieben.

Ausgaben

Bei den einzelnen Gebarungsgruppen des Bereiches “Ausgaben” ergeben sich gegenüber 1998 folgende Unterschiede:

Millionen Schilling

 1. Beim Personalaufwand wurden um +  7,400

oder 0,87 Prozent mehr veranschlagt. Einerseits wurden die 1998 für die Vergütung der zusätzlich erforderlichen Überstunden der Bediensteten des Bundesministe­riums für auswärtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft durch Österreich im zweiten Halbjahr 1998 vorgesehenen 9,500 Millionen Schilling auf 2,000 Millionen Schilling für Rest- bzw. Nach­zahlungen reduziert, andererseits wurde für die generelle Bezugserhöhung von 1,7 Prozent per 1. Jänner 1998 sowie die Kosten von Optierungen in das neue Besoldungsschema und Strukturänderungen Vorsorge getroffen.

 2. Zur Bedeckung bzw. Verrechnung der noch 1999 im Zusammenhang mit der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs im zweiten Halbjahr 1998 anfallenden Restkosten wurden bei Kapitel 20 “Äußeres” folgende Veranlassungen getroffen:

        a) Einrichtung eines zentralen EU-Präsidentschaftsbudgets (kurz Zentralbudget), das vom Exekutivsekretariat für die EU-Präsidentschaft im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten geriert wird, bei den Voranschlagsansätzen 1/20053 “Anlagen” und 1/20058 “Aufwendungen” des Para­graphen 2005, mit einem Betrag von 50,000 Millionen Schilling, also um –250,000

             niedriger als im Jahr 1998.

        b) Im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden hiezu neben den bereits unter Punkt 1 genannten Mehrkosten von 2,000 Mil­lionen Schilling beim Personalaufwand noch 4,504 Millionen Schilling, also um – 58,496

Millionen Schilling

             weniger als 1998 bei den Voranschlagsansätzen 1/20063 “Anlagen”, 1/20067 “Aufwendungen (Gesetzliche Verpflichtungen)” und 1/20068 “Aufwendungen” des Paragraphen 2006 bereitgestellt.

Alle im Budgetjahr 1998 bei den Paragraphen 2005 und 2006 (mit Ausnahme des VA-Ansatzes 1/20067) nicht verbrauchten Beträge können der Haushaltsrücklage zugeführt werden und stehen so zur Bedeckung allfälliger Rest- oder Mehrkosten auch 1999 zur Verfügung.

 3. Die übrigen gesetzlichen Verpflichtungen wurden in gleicher Höhe wie 1998 veranschlagt, da keine Veränderungen vorhersehbar waren und noch sind. +/–0

 4. Die Beitragszahlungen an internationale Organisationen konnten um – 34,457

oder 5,34 Prozent reduziert werden. Die Verringerung ergab sich bei den gesetzlichen Beiträgen wegen des Wegfalls oder der Reduzierung von friedenserhaltenden Operationen der Vereinten Nationen. Die freiwilligen Beiträge wurden in gleicher Höhe belassen, um den vorgegebenen Richtlinien zur Budgeterstellung nachzukommen.

 5. Die Aufwendungen der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und der Vertretungen im Ausland wurden im Verhältnis zu 1998 um + 24,804

oder 2,09 Prozent erhöht.

Der Voranschlagsbetrag der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten konnte wegen Umstellungen im Kurierwesen und Kostenreduktionen im ADV-Betrieb heruntergesetzt werden. Bei den Vertretungen im Ausland muß auch 1999 auf die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes inklusive Instandhaltung der Amtsräume, des Amtsinventars und der ADV-Einrichtungen Bedacht genommen und eine entsprechende budgetäre Vorsorge hiefür getroffen werden. Für die Bedeckung der Mieten für Wohn- und Amtsobjekte wurden ausreichende Mittel bereitgestellt, hiebei wurde auch auf die vorgesehene Errichtung einer Botschaft in Hanoi und die Wiedereröffnung der zeitweise geschlossenen Botschaft in Beirut geachtet. Eine Anhebung der beiden Auslandsansätze war daher nicht zu vermeiden.

 6. Die Voranschlagsbeträge für Anlagen wurden im Vergleich zum Vorjahr um + 53,599

oder 32,11 Prozent angehoben. Die Erhöhung erfolgte beim Ansatz der Vertretungsbehörden im Ausland und war vordringlich, um den notwendigen Ankauf von Amtsobjekten sicherzustellen (Agram und Wilna) und die zügige Durchführung bereits mehrfach verzögerter Bauvorhaben zu garantieren (ua. Abuja, Belgrad, Riyadh und Warschau). Daneben wurden ausreichende Mittel für die Anschaffung von Amtseinrichtung (Hanoi, Beirut) und den Austausch bzw. die Ergänzung von ADV-Gerätschaften bereitgestellt. In der Zentrale und bei den Kulturinstituten kann mit den gleichen Beträgen wie 1998 das Auslangen gefunden werden.

 7. Die Bezugsvorschüsse wurden in der Höhe des Bundesvoranschlages 1998 belassen. +/–0

 8. Die eigentlichen Förderungsbeträge (Voranschlagsansätze 1/20006 und 1/20106) wurden ebenfalls in der Höhe des Bundesvoranschlages 1998 belassen. +/–0

 9. Beim Voranschlagsansatz 1/20048 “Internationale Konferenzen in Österreich” wurden unter Bedachtnahme auf die derzeit bekannten Tagungen im Jahre 1999 um + 17,150

oder 43,69 Prozent mehr veranschlagt.

An größeren Konferenzen sind neben den laufenden oder alljährlich stattfindenden Tagungen (IAEO, OSZE, CTBTO, UN-Suchtgiftkonferenz) zu erwähnen: UNIDO-Generalkonferenz, UN-Weltraumkonferenz (UNISPACE III).

10. Die Voranschlagsansätze 1/20018 “Internationales Diplomatenseminar Hellbrunn” (früher Klessheim) und 1/20028 “Presse und Information” wurden gleichfalls in Höhe der Voranschläge 1998 belassen. +/–0

11. Um den vorgegebenen Budgetrahmen zu erreichen, wurden auch beim Titel 204 “Kulturelle Veranstaltungen” keine Änderungen vorgenommen. +/–0

Millionen Schilling


Angestrebt wird die Vermittlung eines zeitgemäßen Österreichbildes durch wissenschaftliche und künstlerische Veranstaltungen sowie Österreichbibliotheken. Die Intensivierung der kulturellen Beziehungen zu Staaten außerhalb Europas wird wegen der Globalisierungstendenzen besonders zu beachten sein. Veranstaltungen in Zentral-, Ost- und Südosteuropa sind im Hinblick auf einen baldigen Beitritt dieser Länder zur Europäischen Union von aktueller Bedeutung.

12. Auch beim Titel 205 “Entwicklungshilfe” wurden keine Veränderungen vorgenommen. +/–0

Zum Voranschlagsbetrag von insgesamt 850,000 Millionen Schilling kommt noch eine im Bundesfinanzgesetz 1999 unter Artikel VII Abs. 12 vorgesehene Ausga- benermächtigung in Höhe von 100,000 Millionen Schilling.

Der Voranschlag umfaßt Vorhaben, die der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Entwicklungsländer dienen. Hiezu sind insbesondere auch Vorhaben für Bildung und Ausbildung in Entwicklungsländern sowie die entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit in Österreich zu zählen.

Einnahmen

Die Einnahmenansätze wurden in gleicher Höhe wie 1998 belassen, da keine nennenswerten Änderungen vorhersehbar sind. Neue Einnahmen sind nicht realisierbar. +/–0

An der Debatte beteiligten sich nach den Ausführungen der Spezialberichterstatterin die Abgeordneten Dr. Jörg Haider, Peter Schieder, Mag. Doris Kammerlander, Dr. Michael Spindelegger, Dr. Martina Gredler, Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Dr. Josef Cap, Mag. Dr. Josef Höchtl, Herbert Scheibner, Dr. Alfred Gusenbauer, Dr. Alois Mock, Ing. Walter Meischberger, Dr. Irmtraut Karlsson, Dr. Walter Schwimmer, Dr. Harald Ofner sowie die Spezialberichterstatterin.

Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 29. April 1998 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe III gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 20: Äußeres des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1998 04 29

                           Ingrid Tichy-Schreder                                         Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                   Obmann

 

 

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe IV

Kapitel 11: Inneres


Der Budgetausschuß hat das Kapitel 11 “Inneres” (Beratungsgruppe IV) des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 in seinen Sitzungen am 23. April und 29. April 1998 unter dem Vorsitz des Ausschußobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler bzw. des Obmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner in Verhandlung genommen.


Im Bundesvoranschlag 1999 sind bei Kapitel 11 für das Bundesministerium für Inneres insgesamt

Ausgaben von................................................................................................................................. 23 196 362 000 S

veranschlagt, wovon auf

Personalausgaben........................................................................................................................... 15 857 000 000 S,

somit 68,4%

und auf Sachausgaben................................................................................................................... 7 339 362 000 S,

somit 31,6%,

entfallen.

Die bei den Personalausgaben gegenüber dem Jahre 1998 eingetretene Erhöhung um 391 Millionen Schilling ist vor allem auf die Auswirkungen von besoldungsrechtlichen Maßnahmen zurückzuführen.

Bei den Sachausgaben stehen dem Bundesministerium für Inneres um insgesamt 182,5 Millionen Schilling mehr als im Jahre 1998 zur Verfügung.

Die Sachausgaben gliedern sich wie folgt:

Bei Titel 110 sind 1 241 249 000 S  für den Aufwand der Zentralleitung veranschlagt. Hierin sind rund 574,2 Millionen Schilling für die automationsunterstützte Datenverarbeitung, 143,1 Millionen Schilling für die zentral für das gesamte Ressort veranschlagten Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft, 105,8 Millionen Schilling für Wahlkosten, 28,6 Millionen Schilling für Bezugsvorschüsse an alle Bedienstete des Innenressorts sowie 26 Millionen Schilling für Ausgaben der Sicherheitsakademie enthalten.

Bei Titel 111 sind für den Zweckaufwand des Bundesministeriums für Inneres 1 548 574 000 S  vorgesehen, die im einzelnen auf folgende Bereiche entfallen:

Flugpolizei und Flugrettungsdienst.................................................................................. 123,9 Millionen Schilling

Zivilschutz............................................................................................................................... 75,5 Millionen Schilling

Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen......................... 12,5 Millionen Schilling

Auslandseinsätze gem. BGBl. I Nr. 38/1997........................................................................ 20,2 Millionen Schilling

Zivildienst.............................................................................................................................. 946,5 Millionen Schilling

Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung.......................................................................... 70,0 Millionen Schilling

Angelegenheiten gem. Anlage zu § 2, Teil 2, Abschn. F, Z 13 BMG

(Ersatzvornahmen)............................................................................................................... 300,0 Millionen Schilling

Bei Titel 112 sind die Aufwendungen für die Kriegsgräberfürsorge in der Höhe von 6 427 000 S sowie die Ausgaben für das Fremdenwesen in Höhe von 12 150 000 S präliminiert.

Bei Titel 113 sind die Sachausgaben der Bundespolizei mit einem Gesamtbetrag von 1 883 930 000 S veranschlagt.

Die Budgetmittel werden zur Fortführung der zur Bekämpfung der Kriminalität notwendigen weiteren Verbesserung und Modernisierung der technischen Ausstattung und zur Bestreitung des laufenden Aufwandes verwendet. Bei den Investitionen liegt das Schwergewicht neben dem notwendigen Austausch von Kraftfahrzeugen auf dem Kommunikations-, Funk- und Fernsprechsektor sowie beim weiteren Ausbau der Datennetze. Außerdem sind für die Durchfühung von Sicherheitskontrollen auf Flughäfen durch private Firmen namhafte Beträge präliminiert.


Bei Titel 114 sind für Sachausgaben der Bundesgendarmerie insgesamt 2 288 701 000 S vorgesehen. Die gegenüber dem Vorjahr bedeutend erhöhten Mittel sind im wesentlichen auf den Beginn des Ausbaus des Funknetzprojektes ADONIS sowie auf die der Bundesgendarmerie im Rahmen der Überwachung der EU-Außengrenze übertragenen Aufgabenstellung zurückzuführen. Neben dem erforderlichen Austausch nicht mehr einsatzfähiger Kraftfahrzeuge wird auch die Neuanschaffung von 60 Fahrzeugen für den Grenzdienst vorgenommen.

Bei Titel 115 ist der Aufwand für die Flüchtlingsbetreuung und Integration, für das Öffentliche Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen sowie für das Bundesasylamt veranschlagt.

Bei Paragraph 1150 werden für Maßnahmen der Flüchlingsbetreuung und Integration insgesamt 321 056 000 S benötigt. Neben den laufenden Aufwendungen für die in der Bundesbetreuung stehenden Asylwerber sowie für Integrationsmaßnahmen werden auch Ausgaben für Kriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina bestritten.

Bei Paragraph 1151 stehen für das Öffentliche Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen 7 698 000 S zur Verfügung. Aus diesen Mitteln werden der Betrieb des Museums und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen sowie in den ehemaligen Nebenlagern Melk und Ebensee bestritten.

Bei Paragraph 1152 wurde für das Bundesasylamt ein Betrag von 29 577 000 S vorgesehen.

Im Konjunkturausgleich-Voranschlag sind Mittel von insgesamt 56,8 Millionen Schilling enthalten. Diese Ausgaben betreffen hauptsächlich den Ausstattungs-, Fernmelde- und Kraftfahrzeugsektor.

Die Einnahmen bei Kapitel 11 sind mit insgesamt 1 360 285 000 S präliminiert.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé,  Paul Kiss, Hans Helmut Moser, Anton Leikam, Mag. Terezija Stoisits, Franz Lafer, Günther Platter, Emmerich Schwemlein, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann,
Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Matthias Achs, Dr. Elisabeth Hlavac, Hermann Mentil, Anton Gaal, Edith Haller, Karl Freund, Helmut Dietachmayr, Günter Kiermaier, Ludmilla Parfuss.

Der Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl einen Abänderungsantrag ein, der redaktionelle Berichtigungen vorsieht.

Bei der Abstimmung am 29. April 1998 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe IV gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 unter Berücksichtigung des obenerwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 11: Inneres – samt dem dazugehörenden Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1998 04 29

                            Helmut Dietachmayr                                           Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

Anlage


Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 in 1100 der Beilagen

In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage lautet die Bezeichnung der nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt:

1/11143 Anlagen
1/11146 Förderungen
1/11148 Aufwendungen
2/11147 Bestandswirksame Einnahmen

 

 

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe IV

Kapitel 11: Inneres


Der Budgetausschuß hat das Kapitel 11 “Inneres” (Beratungsgruppe IV) des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 in seinen Sitzungen am 23. April und 29. April 1998 unter dem Vorsitz des Ausschußobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler bzw. des Obmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner in Verhandlung genommen.


Im Bundesvoranschlag 1999 sind bei Kapitel 11 für das Bundesministerium für Inneres insgesamt

Ausgaben von................................................................................................................................. 23 196 362 000 S

veranschlagt, wovon auf

Personalausgaben........................................................................................................................... 15 857 000 000 S,

somit 68,4%

und auf Sachausgaben................................................................................................................... 7 339 362 000 S,

somit 31,6%,

entfallen.

Die bei den Personalausgaben gegenüber dem Jahre 1998 eingetretene Erhöhung um 391 Millionen Schilling ist vor allem auf die Auswirkungen von besoldungsrechtlichen Maßnahmen zurückzuführen.

Bei den Sachausgaben stehen dem Bundesministerium für Inneres um insgesamt 182,5 Millionen Schilling mehr als im Jahre 1998 zur Verfügung.

Die Sachausgaben gliedern sich wie folgt:

Bei Titel 110 sind 1 241 249 000 S  für den Aufwand der Zentralleitung veranschlagt. Hierin sind rund 574,2 Millionen Schilling für die automationsunterstützte Datenverarbeitung, 143,1 Millionen Schilling für die zentral für das gesamte Ressort veranschlagten Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft, 105,8 Millionen Schilling für Wahlkosten, 28,6 Millionen Schilling für Bezugsvorschüsse an alle Bedienstete des Innenressorts sowie 26 Millionen Schilling für Ausgaben der Sicherheitsakademie enthalten.

Bei Titel 111 sind für den Zweckaufwand des Bundesministeriums für Inneres 1 548 574 000 S  vorgesehen, die im einzelnen auf folgende Bereiche entfallen:

Flugpolizei und Flugrettungsdienst.................................................................................. 123,9 Millionen Schilling

Zivilschutz............................................................................................................................... 75,5 Millionen Schilling

Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen......................... 12,5 Millionen Schilling

Auslandseinsätze gem. BGBl. I Nr. 38/1997........................................................................ 20,2 Millionen Schilling

Zivildienst.............................................................................................................................. 946,5 Millionen Schilling

Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung.......................................................................... 70,0 Millionen Schilling

Angelegenheiten gem. Anlage zu § 2, Teil 2, Abschn. F, Z 13 BMG

(Ersatzvornahmen)............................................................................................................... 300,0 Millionen Schilling

Bei Titel 112 sind die Aufwendungen für die Kriegsgräberfürsorge in der Höhe von 6 427 000 S sowie die Ausgaben für das Fremdenwesen in Höhe von 12 150 000 S präliminiert.

Bei Titel 113 sind die Sachausgaben der Bundespolizei mit einem Gesamtbetrag von 1 883 930 000 S veranschlagt.

Die Budgetmittel werden zur Fortführung der zur Bekämpfung der Kriminalität notwendigen weiteren Verbesserung und Modernisierung der technischen Ausstattung und zur Bestreitung des laufenden Aufwandes verwendet. Bei den Investitionen liegt das Schwergewicht neben dem notwendigen Austausch von Kraftfahrzeugen auf dem Kommunikations-, Funk- und Fernsprechsektor sowie beim weiteren Ausbau der Datennetze. Außerdem sind für die Durchfühung von Sicherheitskontrollen auf Flughäfen durch private Firmen namhafte Beträge präliminiert.


Bei Titel 114 sind für Sachausgaben der Bundesgendarmerie insgesamt 2 288 701 000 S vorgesehen. Die gegenüber dem Vorjahr bedeutend erhöhten Mittel sind im wesentlichen auf den Beginn des Ausbaus des Funknetzprojektes ADONIS sowie auf die der Bundesgendarmerie im Rahmen der Überwachung der EU-Außengrenze übertragenen Aufgabenstellung zurückzuführen. Neben dem erforderlichen Austausch nicht mehr einsatzfähiger Kraftfahrzeuge wird auch die Neuanschaffung von 60 Fahrzeugen für den Grenzdienst vorgenommen.

Bei Titel 115 ist der Aufwand für die Flüchtlingsbetreuung und Integration, für das Öffentliche Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen sowie für das Bundesasylamt veranschlagt.

Bei Paragraph 1150 werden für Maßnahmen der Flüchlingsbetreuung und Integration insgesamt 321 056 000 S benötigt. Neben den laufenden Aufwendungen für die in der Bundesbetreuung stehenden Asylwerber sowie für Integrationsmaßnahmen werden auch Ausgaben für Kriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina bestritten.

Bei Paragraph 1151 stehen für das Öffentliche Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen 7 698 000 S zur Verfügung. Aus diesen Mitteln werden der Betrieb des Museums und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen sowie in den ehemaligen Nebenlagern Melk und Ebensee bestritten.

Bei Paragraph 1152 wurde für das Bundesasylamt ein Betrag von 29 577 000 S vorgesehen.

Im Konjunkturausgleich-Voranschlag sind Mittel von insgesamt 56,8 Millionen Schilling enthalten. Diese Ausgaben betreffen hauptsächlich den Ausstattungs-, Fernmelde- und Kraftfahrzeugsektor.

Die Einnahmen bei Kapitel 11 sind mit insgesamt 1 360 285 000 S präliminiert.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé,  Paul Kiss, Hans Helmut Moser, Anton Leikam, Mag. Terezija Stoisits, Franz Lafer, Günther Platter, Emmerich Schwemlein, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann,
Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Matthias Achs, Dr. Elisabeth Hlavac, Hermann Mentil, Anton Gaal, Edith Haller, Karl Freund, Helmut Dietachmayr, Günter Kiermaier, Ludmilla Parfuss.

Der Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl einen Abänderungsantrag ein, der redaktionelle Berichtigungen vorsieht.

Bei der Abstimmung am 29. April 1998 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe IV gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 unter Berücksichtigung des obenerwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 11: Inneres – samt dem dazugehörenden Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1998 04 29

                            Helmut Dietachmayr                                           Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

Anlage


Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 in 1100 der Beilagen

In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage lautet die Bezeichnung der nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt:

1/11143 Anlagen
1/11146 Förderungen
1/11148 Aufwendungen
2/11147 Bestandswirksame Einnahmen

 

 

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe V

Kapitel 30: Justiz


Der Bugetausschuß hat das in der Beratungsgruppe V enthaltene Kapitel 30 “Justiz” des Bundesvoran­schlages für das Jahr 1999 in seinen Sitzungen am 28. und 29. April 1998 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner bzw. des Obmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.


Die Gesamtausgaben im Bereich des Justizressorts werden für das Jahr 1999 mit 10,902 Millionen Schilling veranschlagt. Das bedeutet gegenüber dem Bundesvoranschlag 1998 eine Erhöhung der Ausgaben um 376 Millionen Schilling, das sind 3,6%. Im Konjunkturausgleich-Voranschlag für das Jahr 1999 sind 36 Millionen Schilling vorgesehen. Davon entfallen 24 Millionen Schilling auf die Stabili­sierungsquote und 12 Millionen Schilling auf die Konjunkturbelebungsquote.

Für Personalausgaben sind 5,822 Millionen Schilling vorgesehen; im Bundesvoranschlag 1998 waren es 5,679 Millionen Schilling. Die Erhöhung der Personalausgaben um 143 Millionen Schilling gegenüber dem Bundesvoranschlag 1998 ist auf die allgemeine Bezugserhöhung und auf Struktureffekte, wie zB Vorrückungen, zurückzuführen.

Auf Sachausgaben entfallen im Bundesvoranschlag 1999 5,080 Millionen Schilling gegenüber 4,847 Millionen Schilling im Vorjahr. Das Verhältnis von Personal- zu Sachausgaben beträgt 53,4% zu 46,6%.

Die Erhöhung der Sachausgaben gegenüber dem Bundesvoranschlag 1998 beträgt 232 Millionen Schilling. Von diesem Betrag entfallen 88 Millionen Schilling auf gesetzliche Verpflichtungen und 144 Millionen Schilling auf Ermessensausgaben. Die Erhöhung bei den gesetzlichen Verpflichtungen entfällt vor allem auf “Ersatzpflichtige Entschädigungen nach dem ASGG” und Rechtspraktikanten. Bei den Ermessensausgaben sind Erhöhungen bei Zahlungen an die BIG, bei Vollzugs- und Wegegebühren, bei Post- und Telefongebühren, bei ADV-Ausgaben, bei Vergütungen für Gefangenenarbeit, für die ärztliche Betreuung in Justizanstalten und bei den Entgelten an Bewährungshilfevereinigungen hervor­zuheben.

An Einnahmen erwartet das Justizressort im Jahr 1999 7,671 Millionen Schilling, womit der Aufwand der Justiz eine Bedeckung von 70,4% finden würde. Von den veranschlagten Einnahmen entfallen 6,378 Millionen Schilling auf Gebühren und Ersätze in Rechtssachen, 355 Millionen Schilling auf Ersätze der Sozialversicherungsträger in Sozialrechtssachen, 313 Millionen Schilling auf Strafgelder, 129 Mil­lionen Schilling auf Vollzugs- und Wegegebühren und rund 434 Millionen Schilling auf Einnahmen der Justizanstalten. Der Rest entfällt auf sonstige Einnahmen.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Harald Ofner, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Thomas Barmüller, Dr. Johannes Jarolim, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Michael Krüger, Mag. Helmut Kukacka, Dr. Elisabeth Hlavac, Rosemarie Bauer, Dr. Ilse Mertel, Doris Bures, Josef Schrefel, Mag. Johann Maier, Dr. Walter Schwimmer, Anna Huber und Mag. Gisela Wurm.

Zu den aufgeworfenen Fragen nahm der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek Stellung.

Bei der Abstimmung am 29. April 1998 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe V gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 mit Stimmenmehrheit ange­nommen.


Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 30: Justiz – samt dem dazugehörenden Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1998 04 29

                  Mag. Dr. Maria Theresia Fekter                                 Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                   Obmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe VI

Kapitel 12: Unterricht und kulturelle Angelegenheiten


Der Budgetausschuß hat das in der Beratungsgruppe VI enthaltene Kapitel 12 “Unterricht und kulturelle Angelegenheiten” des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 unter dem Vorsitz des Obmannes
Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler bzw. des Obmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner in seinen Sitzungen am 24. und 29. April 1998 in Verhandlung genommen.

In dem von der Bundesregierung vorgelegten Bundesvoranschlagsentwurf (BVAE) 1999 ist für das Kapitel 12 – Unterricht und kulturelle Angelegenheiten ein Ausgabenrahmen von 72 706 852 000 S vorgesehen.

Hievon entfallen auf die Personalausgaben 27 351 500 000 S und auf die Sachausgaben 45 355 352 000 S.

Dies ergibt gegenüber dem BVA 1998 bei den Personalausgaben eine Erhöhung von 1 363 000 000 S und bei den Sachausgaben eine solche von 1 856 810 000 S.

Personalausgaben

Die gegenüber dem BVA 1998 um 1 363 000 000 S höheren Personalausgaben ergeben sich hauptsächlich aus dem Struktureffekt (Vorrückungen, Beförderungen) und der Berücksichtigung einer Bezugserhöhung im Ausmaß von 1%.

Die Erhöhungen ergeben sich im wesentlichen bei den drei großen Bereichen:

Titel 127   Allgemeinbildende Schulen von

                    11 556 329 000 S auf

                    12 206 050 000 S ergibt

                    + 649 721 000 S,

Titel 128   Berufsbildende Schulen von

                    10 895 089 000 S auf

                    11 435 283 000 S ergibt

                    + 540 194 000 S,

Titel 129   Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung von

                    1 687 596 000 S auf

                    1 782 799 000 S ergibt

                    + 95 203 000 S.

Sachausgaben

Für die Sachausgaben sind 1999 um 1 856 810 000 S mehr veranschlagt als im BVA 1998.

Die wesentlichste Erhöhung bei den Sachausgaben ergibt sich bei den Aufwendungen (Gesetzliche Verpflichtungen) der Paragraphen I/1275 – Allgemeinbildende Pflichtschulen und I/1285 Berufsbildende Pflichtschulen von 33 928 776 000 S auf 35 357 536 000 S ergibt + 1 428 760 000 S.

Der Grund dafür liegt – wie bei den Personalausgaben – beim Struktureffekt und der Berücksichtigung einer Bezugserhöhung im Ausmaß von 1%.

Die Sachausgaben für die “kulturellen Angelegenheiten” (Hofmusikkapelle, Museen, National­bibliothek/Phonothek und Denkmalwesen) betragen insgesamt 1 189 229 000 S und sind damit um 38 015 000 S höher veranschlagt als im BVA 1998.


Die Sachausgaben für die drei großen Bereiche im Kapitel 12 wurden für 1999 wie folgt festgesetzt:

Titel 127   Allgemeinbildende Schulen

                    (ohne VA-Ansatz 1/12757 – Allgemeinbildende Pflichtschulen) mit 1 272 058 000 S,

Titel 128   Berufsbildende Schulen

                    (ohne VA-Ansatz 1/12857 – Berufsbildende Pflichtschulen) mit 1 539 966 000 S,

Titel 129   Anstalten der Lehrer und Erzieherbildung mit 627 777 000 S.

Einnahmen

Die Einnahmen betragen 850 051 000 S.

Konjunkturausgleichsbudget

Abschließend wird noch erwähnt, daß im BVAE 1999 ein Betrag von 163 080 000  S im Konjunkturbelebungsprogramm des Konjunkturausgleich-Voranschlages vorgesehen ist.

An der sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Dr. Dieter Antoni, Karl Öllinger, Mag. Dr. Josef Höchtl, Maria Schaffenrath, Dr. Susanne Preisinger, Emmerich Schwemlein, Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Brunhilde Fuchs, Franz Stampler, Franz Riepl, Dr. Christa Krammer, Dr. Robert Rada, Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Michael Krüger, Franz Morak und Dr. Josef Cap.

Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl brachten einen Abänderungs­antrag ein, der wie folgt begründet war:

“Übertragung des IT-Bereiches des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten an die BRZ-GesmbH.”

Bei der Abstimmung am 29. April 1998 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe VI gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 unter Berücksichtigung des oberwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Bundgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 12: Unterricht und kulturelle Angelegenheiten – samt dem dazugehörenden Teil des Kojunkturausgleich-Voranschlages – des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1998 04 29

                                Johann Schuster                                              Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

Anlage


Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 in 1100 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlags­ansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

1/120

 

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

 

 

 

1/12000

43

Personalausgaben

381,855

– 17,250

364,605

1/12003

 

Anlagen

 70,923

–  4,000

 66,923

 

43

 

 24,540

–  4,000

 20,540

1/12008

 

Aufwendungen

846,626

+ 21,250

867,876

 

43

 

272,746

+ 21,250

293,996

2. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe VII

Kapitel 15: Soziales

Kapitel 16: Sozialversicherung

Kapitel 17: Gesundheit

Der Budgetausschuß hat das Kapitel 15 “Soziales”, das Kapitel 16 “Sozialversicherung” und das Kapitel 17 “Gesundheit” des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 in seiner Sitzung am 24. April 1998 unter Vorsitz des Obmanns Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.


Kapitel 15 “Soziales”, Kapitel 16 “Sozialversicherung”

Der Voranschlag für 1999 sieht bei diesen Kapiteln folgende Ausgaben und Einnahmen vor:

 

Kapitel 15

Kapitel 16

insgesamt

 

 

Schilling

 

Ausgaben

86 664 295 000

71 152 900 000

157 817 195 000

Einnahmen

57 111 625 000

139 004 000

57 250 629 000

 

 

Anteil am allgemeinen Haushalt in %

 

Ausgaben

11,3

9,3

20,6

Einnahmen

 8,2

0,0

 8,2

Ausgaben

Von diesen Ausgaben entfallen

auf Personalausgaben                          1 656 294 000 S oder  1,0%,

und auf Sachausgaben                      156 160 901 000 S oder 99,0%,

(davon gesetzliche Verpflichtung    145 579 281 000 S oder 92,3%).

Die zweckgebundene Gebarung (Arbeitsmarktpolitik) beträgt 56 987 492 000 S.

Die Ausgaben im Kapitel 15 und 16 verteilen sich im einzelnen wie folgt:

                                                                                                                                                                                                                                 Milliarden                          %

                                                                                                                                                                                                                                  Schilling

Sozialversicherung.............................................................................................................          71,1                  45,1

Arbeitsmarktpolitik.............................................................................................................          59,1                  37,4

Pflegevorsorge und Impfschadengesetz........................................................................          17,2                  10,9

Kriegsopfer- und Heeresversorgung..............................................................................           6,4                   4,1

Sonstiges.............................................................................................................................           4,0                   2,5

Kapitel 15 “Soziales”

Personalausgaben

Die richtliniengemäße Budgetierung konnte durch organisatorische Maßnahmen erreicht werden.

Sachausgaben

Im einzelnen ist zu bemerken:

Bei Titel 150 “Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales” sind rund 88% der veran­schlagten Ausgaben auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen (im wesentlichen der Beitrag des Bundes zur Arbeitsmarktpolitik – 2 500,0 Millionen Schilling – der Beitrag zur Internationalen Arbeitsorganisation, sowie zur Weltgesundheitsorganisation) zu leisten. Neben den laufenden Verwaltungsaufwendungen sind ua. die Kosten von sozial innovativen Projekten, Arbeitsloseninitiativen, von Vorhaben im Interesse der Verbesserung der sozialen und beruflichen Stellung der Frau, Restzahlungen aus dem EU-Ratsvorsitz, für den Problemkreis Arbeit und Arbeitsbeziehungen, für sozial- und gesundheitspolitische Forschung und Grundlagenarbeit als Entscheidungshilfe im Hinblick auf die Themenschwerpunkte EU-Integration, Pflegewesen und Harmonisierung der Pensionsversicherungssysteme, Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, Gesundheitswesen sowie für Frauenfragen des Ressorts berücksichtigt.

Bei Titel 151 “Opferfürsorge” sind Mittel zur Fürsorge für die Opfer des Kampfes für ein freies demokratisches Österreich und für die Opfer politischer Verfolgung veranschlagt.

Bei Titel 153 “Bundesministerium; Sonstige Leistungen” ist für Entschädigungen nach dem Impfschadengesetz (Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie Geldleistungen) und für Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz vorgesorgt.

Bei Titel 154 “Allgemeine Fürsorge” sind für die Unterstützung der Wohlfahrtsorganisationen, die sich insbesondere auch der Betreuung alter Menschen widmen, rund 17,0 Millionen Schilling veranschlagt.

Weitere Förderungsmittel in Höhe von rund 43,0 Millionen Schilling sind für den Nationalfonds zur besonderen Hilfe für Behinderte bestimmt, und zwar zur Abgeltung der den Behinderten bei Ankauf eines Behindertenkraftfahrzeuges durch die Normverbrauchsabgabe entstehenden Mehrkosten. Zwecks Aufstockung der Fondsmittel werden dem Nationalfonds zusätzlich 15,0 Millionen Schilling für Maßnahmen der medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation zur Vermeidung von Härten zur Verfügung gestellt.

Bei Titel 155 “Arbeitsmarktpolitik (I)” ist vor allem für Unterstützungsleistungen einschließlich Krankenversicherung vorgesorgt. Der Veranschlagung liegt die Annahme von 119 000 Beziehern bzw. Bezieherinnen von Arbeitslosengeld, 86 000 Beziehern bzw. Bezieherinnen von Notstandshilfe, 6 500 Beziehern bzw. Bezieherinnen von Sondernotstandshilfe, 88 000 Beziehern bzw. Bezieherinnen von Karenzurlaubsgeld im Jahresdurchschnitt zugrunde.

Außerdem refundiert der Familienlastenausgleichsfonds nach den gesetzlichen Bestimmungen – im nachhinein – 70% des Gesamtaufwandes an Karenzurlaubsgeld sowie 100% des Aufwandes für die Wiedereinstellungsbeihilfe und die Ausgaben für die Teilzeitbeihilfe.

Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind rund 5 160,0 Millionen Schilling vorgesehen.

Zusätzlich stehen Mittel im Rahmen des “Europäischen Sozialfonds” in Höhe von 1 289,0 Millionen Schilling zur Verfügung.

Bei Titel 157 “Einrichtungen der Kriegsopfer- und Heeresversorgung” sind für die Versorgungs­gebühren rund 5 278,0 Millionen Schilling und für die Sachausgaben der Bundessozialämter rund 278,3 Millionen Schilling vorgesehen.

Bei Titel 159 “Verschiedene Dienststellen” sind die laufenden Aufwendungen der Arbeitsinspektion und der Heimarbeitskommissionen veranschlagt.

Kapitel 16 “Sozialversicherung”

Die Gesamtausgaben bei Kapitel 16 steigen von 1998 auf 1999 im Vergleich der Bundesvoranschläge um rund 159,1 Millionen Schilling, das sind rund 0,2%. Der relative Anteil der Gesamtausgaben des Kapitels 16 an den Ausgaben des Allgemeinen Haushaltes wird von rund 9,4% im Jahre 1998 auf rund 9,3% im Jahre 1999 zurückgehen.

Maßgebend für die geringe Steigerungsrate gegenüber dem Bundesvoranschlag 1998 ist – neben den im Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 1997 enthaltenen Maßnahmen – die Konjunkturentwicklung, die von den Wirtschaftsforschungsinstituten deutlich günstiger als zuletzt eingeschätzt wird.

Kapitel 17 “Gesundheit”

Der Voranschlag für 1999 sieht bei diesem Kapitel Ausgaben von 12 619,7 Millionen Schilling vor.

Bei den Personalausgaben ist der voraussichtliche Bedarf mit 157,9 Millionen Schilling veranschlagt.

Sachausgaben

Der Sachaufwand scheint mit 12 461,8 Millionen Schilling in diesem Voranschlag auf.

Bei Titel 172 “Gesundeitsvorsorge” sind insgesamt 5 735,7 Millionen Schilling veranschlagt.

Von den im Bereich der Gesundheitsvorsorge vorgesehenen Mitteln entfallen auf die Ausgaben für Vorsorgemedizin und Epidemiologische Maßnahmen 272,2 Millionen Schilling, das sind um 0,5 Mil­lionen Schilling weniger als im vorangegangenen Jahr.

Für die anteiligen Bundesbeiträge für den klinischen Aufwand und für Neu-, Zu- und Umbauten an den Universitätskliniken in Wien, Graz und Innsbruck sind 4 816,2 Millionen Schilling veranschlagt.

Für die Bekämpfung des Suchtgiftmißbrauches wurden in diesen Voranschlag 28,4 Millionen Schilling aufgenommen. Von diesem Betrag sollen 23,1 Millionen Schilling für Förderungen verwendet werden.

Für den Fonds “Gesundes Österreich” sind zur Durchführung kohärenter praktischer Aktivitäten und flankierender wissenschaftlicher Studien in der Gesundheitsförderung 100,0 Millionen Schilling veranschlagt.

Für den “Mutter-Kind-Paß” sind 519,0 Millionen Schilling vorgesehen, das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Vermehrung um 2,0 Millionen Schilling.

Bei Titel 174 “Rechtsangelegenheiten” sind 6 576,2 Millionen Schilling veranschlagt:

6 459,4       Bundeszuschüsse für die Krankenanstaltenfinanzierung;

     40,0       zur Bestreitung des Aufwandes nach dem Tuberkulosegesetz;

     21,0       für Entschädigungen nach Sanitätsgesetzen und

     55,8       für Studienförderungen und Schülerbeihilfen für Absolventen von medizinisch-technischen Fachschulen und Hebammenakademien und Sonstiges.

Bei Titel 179 “Dienststellen” wird im Jahre 1999 ein Sachaufwand von 149,9 Millionen Schilling veranschlagt.

Auf die einzelnen Dienststellenbereiche entfallen:

130,4          auf die bakteriologisch-serologische und sonstige Untersuchungsanstalten;

 19,5           auf die Bundes-Hebammenakademmien.

Zusammengefaßt ergeben sich für das Ressort Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Kapiteln 15, 16 und 17) folgende Ausgaben und Einnahmen:

 

Kapitel 15

Kapitel 16

Kapitel 17

insgesamt

 

Schilling

Ausgaben

86 664 295 000

71 152 900 000

12 619 738 000

170 436 933 000

Einnahmen

57 111 625 000

139 004 000

890 800 000

58 141 429 000

 

 

Anteil am allgemeinen Haushalt in %

Ausgaben

11,3

9,3

1,6

22,2

Einnahmen

 8,2

0,0

0,1

 8,3

Ausgaben

Von den Gesamtausgaben des Ressorts entfallen

auf Personalausgaben                          1 814 240 000 S oder  1,0%

und auf Sachausgaben                      168 622 693 000 S oder 99,0%

(davon gesetzliche Verpflichtung    152 638 547 000 S oder 89,6%).

Die Gesamtausgaben des Ressorts verteilen sich im einzelnen wie folgt:

                                                                                                                                                                                                                                 Milliarden                          %

                                                                                                                                                                                                                                  Schilling

Sozialversicherung.............................................................................................................          71,1                  41,8

Arbeitsmarktpolitik.............................................................................................................          59,1                  34,7

Pflegevorsorge und Impfschadengesetz........................................................................          17,2                  10,1

Kriegsopfer- und Heeresversorgung..............................................................................           6,4                   3,8

Sonstiges (Kapitel 15)........................................................................................................           4,0                   2,2

Krankenanstaltenfinanzierung.........................................................................................           6,5                   3,8

Klinischer Mehraufwand...................................................................................................           4,8                   2,8

Gesundheitsvorsorge (Rest).............................................................................................           1,3                   0,8

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Reinhart Gaugg, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Volker Kier, Annemarie Reitsamer, Karl Öllinger, Edith Haller, Karl Donabauer, Winfried Seidinger, Mag. Herbert Haupt, Mag. Dr. Josef Trinkl, Sophie Bauer, Sigisbert Dolinschek, Ridi Steibl, Heidrun Silhavy, Dr. Alois Pumberger, Dr. Günther Leiner, Klara Motter, Mag. Walter Guggenberger, Theresia Haidlmayr, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Stefan Salzl, Johann Schuster, Hannelore Buder, Mag. Johann Maier, Dr. Erwin Rasinger.


Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Elonora Hostasch nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Robert Sigl und Genossen brachten einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

“Der neue Voranschlagsansatz 1/15626 dient der ordnungsgemäßen Verrechnung von Zahlungen nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und sonstigen Förderungen für die Jugendausbildung.”

Weiters brachte der Abgeordnete Karl Öllinger einen Abänderungsantrag betreffend den VA-Ansatz 1/15567 ein.

Bei der Abstimmung am 29. April 1998 hat der Budgetausschuß die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe VII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 unter Berücksichti­gung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Robert Sigl und Genossen mit Mehrheit angenommen.

Der Antrag des Abgeordneten Karl Öllinger fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 15 “Soziales”,

 dem Kapitel 16 “Sozialversicherung” und

 dem Kapitel 17 “Gesundheit”

des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1998 04 29

                                   Sophie Bauer                                                  Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                            Spezialberichterstatterin                                                                   Obmann

Anlage


Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 in 1100 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlags­ansätze wie folgt zu ändern:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 15

 

Soziales

 

 

 

1/156 

 

Arbeitsmarktpolitik (II):

 

 

 

1/15626

22

Sicherung der Jugend­ausbildung


– 


+0,001


0,001

1/15647

22

Ersatz der Sonder­unterstützung nach dem Mutterschutzgesetz



0,035



–0,001



0,034

2. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe VIII

Kapitel 60: Land- und Forstwirtschaft


Der Budgetausschuß hat das zur Beratungsgruppe VIII gehörende Kapitel 60 “Land- und Forstwirtschaft” des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 in seinen Sitzungen am 24. April 1998 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner und am 29. April 1998 unter dem Vorsitz des Obmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

Im Bundesvoranschlag 1999 sind für die Land- und Forstwirtschaft 23 447,2 Millionen Schilling veranschlagt, wovon 1 686,6 Millionen Schilling auf den Personalaufwand und 21 761,6 Millionen Schilling auf den Sachaufwand entfallen.

Diese Ausgaben gliedern sich wie folgt:

 3 695,0 Millionen Schilling                für den Personal- und Sachaufwand des Bundesministeriums (Titel 600), der nachgeordneten Dienststellen (Titel 605 und 609) sowie der sonstigen Einrichtungen des Schul- und Ausbildungswesens (Titel 607)

 1 893,4 Millionen Schilling                für die nationale Förderung der Land- und Forstwirtschaft und des Ernährungswesens (Titel 601)

 3 642,1 Millionen Schilling                für die kofinanzierte agrarische Strukturförderung (Titel 602)

12 426,2 Millionen Schilling               für die Marktordnungsausgaben (Titel 603)

 1 790,5 Millionen Schilling                für die Einrichtungen des Schutzwasserbaues und der Lawinenverbauung im gesamtvolkswirtschaftlichen Interesse

Die Verwendungszwecke der einzelnen Ausgaben sind im Amtsbehelf zum Bundesfinanzgesetz eingehend erläutert.

–   Im Titel 600 mit einer Ausgabensumme von 1 568,9 Millionen Schilling sind neben dem Verwaltungsaufwand des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft 65,9 Millionen Schilling für die internationale Nahrungsmittelhilfe und für internationale Maßnahmen veranschlagt.

–   Weiters ist für den Verwaltungsaufwand der Agrarmarkt Austria und für das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS), das auf Grund der EU-Verordnungen für den Marktordnungsbereich zwingend einzuführen ist, vorgesorgt.

–   Unter dem Titel 601 mit einer Ausgabensumme von 1 893,4 Millionen Schilling sind die nationalen land- und forstwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen – soweit sie nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union weitergeführt werden – veranschlagt.

–   Im Titel 602 mit einer Ausgabensumme von 3 642,1 Millionen Schilling sind die kofinanzierten Förderungsmaßnahmen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, gegliedert nach Ziel 1-, Ziel 5a- und Ziel 5b-Gebieten, veranschlagt.

–   Unter dem Titel 603 “Marktordnungsausgaben” mit einer Ausgabensumme von 12 426,2 Millionen Schilling sind jene Beträge veranschlagt, die seitens der Europäischen Union aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, in Form von Marktordnungsprämien an die Bauern geleistet werden. Darüber hinaus gewährt die Europäische Union weitere Förderungen (zB Flankierende Maßnahmen), für die unter diesem Titel vorgesorgt ist.

–   Für die Bestreitung des Personal- und Sachaufwandes der Lehr- und Versuchsanstalten, der Forstlichen Ausbildungsstätten, der sonstigen nachgeordneten Dienststellen sowie für den Ersatz der Besoldungskosten für die Landeslehrer an den Land- und Forstwirtschaftlichen Berufs- und landwirtschaftlichen Fachschulen gemäß FAG sind unter den Titeln 605, 607 und 609 insgesamt 2 126 Millionen Schilling veranschlagt.


–   Unter dem Titel 608 sind die Ausgaben für den Schutzwasserbau und die Lawinenverbauung im gesamtvolkswirtschaftlichen Interesse in der Höhe von 1 790,5 Millionen Schilling präliminiert. In dieser Ausgabensumme sind die Beiträge Österreichs zur Erfüllung der internationalen wasserwirtschaftlichen Vereinbarungen und der Personal- und Sachaufwand für die einzelnen Sektionen der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie für das öffentliche Wassergut enthalten.

Von den im Kapitel 60 veranschlagten Einnahmen in Höhe von 2 735,1 Millionen Schilling entfallen 1 700,4 Millionen Schilling  auf die aus dem Katastrophenfonds zufließenden Mittel.

Die übrigen Einnahmen ergeben sich vor allem aus den Interessentenbeiträgen zu Maßnahmen an Bundesflüssen, aus dem Verkauf von Anstaltserzeugnissen sowie den Internatsbeiträgen an den land- und forstwirtschaftlichen Schulen und forstlichen Ausbildungsstätten.

Darüber hinaus sind im Konjunkturausgleich-Voranschlag für das Jahr 1999 bei Kapitel 60 in der Stabilisierungsquote 152 Millionen Schilling  und in der Konjunkturbelebungsquote 164 Millionen Schilling vorgesehen.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Mathias Richhold, Rainer Wimmer, Andreas Wabl, Georg Schwarzenberger, Mag. Thomas Barmüller, Robert Wenitsch, Sophie Bauer, Katharina Horngacher, Franz Koller, Matthias Achs, Mag. Dr. Josef Trinkl, Dr. Stefan Salzl, Arnold Grabner, Jakob Auer, Marianne Hagenhofer, Franz Kampichler, Otmar Brix und Josef Schrefel.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Mag. Wilhelm Molterer, nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 29. April 1998 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe VIII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 60: Land- und Forstwirtschaft – samt dem dazugehörenden Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1998 04 29

                              Johann Kurzbauer                                             Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

 

 

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe IX

Kapitel 63: Handel, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr

Kapitel 64: Bauten und Technik


Der Budgetausschuß hat die in der Beratungsgruppe IX zusammengefaßten Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 am 23. April 1998 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner und am 29. April 1998 unter dem Vorsitz des Ausschußobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

Im Grundbudget für das Jahr 1999 sind vorgesehen:

Kapitel 63........................................................................................................................................       2 934 143 000 S

Kapitel 64........................................................................................................................................     18 465 795 000 S

hievon beträgt der Personalaufwand

bei Kapitel 63..................................................................................................................................          733 005 000 S

bei Kapitel 64..................................................................................................................................       1 803 477 000 S

Er ist gegenüber 1998 bei Kapitel 63 um 18,781 Millionen Schilling und bei Kapitel 64 um 20,821 Millionen Schilling höher veranschlagt.

Der Sachaufwand beträgt

bei Kapitel 63..................................................................................................................................       2 201 138 000 S

bei Kapitel 64..................................................................................................................................     16 662 318 000 S

Dies ergibt gegenüber 1998 bei Kapitel 63 eine Verminderung um 1,220 Millionen Schilling und bei Kapitel 64 um 29,073 Millionen Schilling.

Die Einnahmen sind

bei Kapitel 63 mit............................................................................................................................          834 186 000 S

und beim Kapitel 64 mit.................................................................................................................       3 178 040 000 S

vorgeschätzt und somit gegenüber 1998 bei Kapitel 63 um 12,780 Millionen Schilling und bei Kapitel 64 um 138,816 Millionen Schilling höher veranschlagt.

Außer diesen Krediten im Grundbudget sind für den Fall, daß die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 1999 es erfordert, in der Stabilisierungsquote des Konjunkturausgleich-Voranschlages für das Kapitel 64 zusätzliche Kredite in Höhe von insgesamt 800 Millionen Schilling vorgesehen. Für den Fall einer notwendigen Konjunkturbelebung enthält die Konjunkturbelebungsquote des Konjunkturausgleich-Voranschlages für das Kapitel 64 noch weitere Kredite in der Gesamthöhe von 600 Millionen Schilling. Bei Kapitel 63 sind im Konjunkturausgleich-Voranschlag 1999 keine Kredite vorgesehen.

Der Veranschlagung des Personalaufwandes, der bei Kapitel 63 25,0% und bei Kapitel 64 9,8% des Grundbudgets in Anspruch nimmt, sind im Jahr 1999 beim Kapitel 63 insgesamt 1 439 und beim Kapitel 64 insgesamt 4 493 Planstellen zugrunde gelegt, das sind – beide Kapitel zusammen – um 132 Plan­stellen weniger als im Vorjahr.

Diese Einsparung von Planstellen ergibt sich durch eine Verminderung des Personalstandes beim Österreichischen Patentamt, dem Schönbrunner Tiergartenamt und dem Amt der Wasserstraßendirektion (je 2), bei den Beschußämtern (1), den Dienststellen der Bundesgebäudeverwaltung (37), der Bundesbaudirektion Wien (25), den Hausmeistern (20) und dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (51).

Dagegen ergibt sich bei der Zentralleitung eine Erhöhung von acht Planstellen.

Die Verminderung des Sachaufwandes ergibt sich bei den Kapiteln 63 und 64 im wesentlichen durch Einsparungen bei Förderungsmaßnahmen.


Der Konjunkturausgleich-Voranschlag 1999 enthält für das Kapitel 64 darüber hinaus in der Stabilisierungsquote Anlagenkredite in Höhe von 420,0 Millionen Schilling und Aufwandskredite von 380,0 Mil­lionen Schilling für den Bundeshochbau.

Die Konjunkturbelebungsquote sieht Anlagenkredite in Höhe von 356,0 Millionen Schilling und Aufwandskredite von 244,0 Millionen Schilling vor, die ausschließlich für den Bundeshochbau bestimmt sind.

Die Veränderungen bei den Einnahmen der Kapitel 63 und 64 ergeben sich durch die zu erwartende Steigerung der erfolgswirksamen Einnahmen.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kurt Eder,  Ing. Monika Langthaler, Ingrid Tichy-Schreder, Mag. Helmut Peter, Helmut Haigermoser, Rudolf Parnigoni, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Mag. Rinhard Firlinger, Mag. Herbert Kaufmann, Mag. Franz Steindl, Ing. Wolfgang Nußbaumer, Georg Oberhaidinger, Günter Kiermaier, Matthias Ellmauer, Peter Marizzi, Johann Kurzbauer, Mag. Johann Maier und Karl Gerfried Müller.

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 29. April 1998 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe IX zusammengefaßten Kapitel mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 63: Handel, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr und

dem Kapitel 64: Bauten und Technik

samt dem zum Kapitel 64 gehörenden Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1998 04 29

                              Mag. Franz Steindl                                             Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

 

 

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe X

Kapitel 14: Wissenschaft und Forschung

Kapitel 65: Verkehr und Telekom


Der Budgetausschuß hat die in der Beratungsgruppe X zusammengefaßten Kapitel des Bundesvoran­schlages für das Jahr 1999 in seiner Sitzung am 29. April 1998 in Verhandlung genommen.


Der von der Bundesregierung für den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr eingebrachte Bundesvoranschlag für 1999 umfaßt die Kapitel 14 und 65  mit einem Gesamt­ausgabenrahmen von 53 236 090 000 S.

Für das Kapitel 14 “Wissenschaft und Forschung” sieht der Bundesvoranschlagsentwurf einen Gesamt­ausgabenrahmen von 28 318 290 000 S vor.

In diesem Betrag ist für die Personalausgaben ein Betrag in der Höhe von 12 650 986 000 S veranschlagt, für Sachausgaben ist der noch verbleibende Restbetrag von 15 667 304 000 S vorgesehen.

Personalausgaben

Der Betrag für die Personalausgaben des Wissenschaftsressorts ist – wie bereits oben erwähnt – mit einem Gesamtausgabenrahmen von 12 650 986 000 S fixiert, wobei der größte Anteil auf die Universitäten mit 10 788 684 000 S und die Kunsthochschulen mit 1 213 916 000 S entfällt.

Sachausgaben

Im Jahr 1999 sind 1 893 806 000 S für Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft vorgesehen.

Den Hochschulischen Einrichtungen steht ein Ausgabenrahmen von 2 888 450 000 S zur Verfügung. Darin sind Förderungen in der Höhe von 330 000 000 S für Mensen und Studentenheime vorgesehen. Weiters entfällt ein Betrag von 1 567 450 000 S auf die Studienförderung.

Für den Forschungsblock – das sind die Paragraphen 1413 bis 1419 – sind insgesamt Mittel in der Höhe von 3 068 492 000 S veranschlagt.

Im einzelnen entfallen davon auf den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung 600 000 000 S, auf die Anwendungsorientierte Forschung 473 197 000 S, auf die Forschungs­einrichtungen 268 467 000 S, auf die Österreichische Akademie der Wissenschaften und deren Forschungsinstitute 489 000 000 S, auf Forschungsvorhaben in internationaler Kooperation 437 222 000 S sowie auf die Forschungsunternehmungen 568 507 000 S.

Des weiteren steht den Universitäten ein Kreditvolumen von 5 768 881 000 S für den Sachaufwand zur Verfügung. Darin ist ein Betrag von 3 698 025 000 S enthalten, der für den Betriebs- und Verwaltungs­aufwand sowie für die Unterrichts- und Forschungserfordernisse vorgesehen ist.

Im Bereich der Wissenschaftlichen Anstalten betragen die Budgetmittel für die Sachaufwendungen 129 900 000 S.

Für die Kunsthochschulen ist ein Sachaufwandsbudget von 603 000 000 S vorgesehen. Darin ist vor allem für den Betriebs- und Verwaltungsaufwand, die Unterrichts- und Forschungserfordernisse sowie Ersteinrichtungsvorhaben Vorsorge getroffen.

Schließlich ist für die Fachhochschulen ein Betrag von 753 890 000 S veranschlagt.

An Einnahmen sieht der BVAE 1999 für das Kapitel 14 insgesamt 910 998 000 S vor.

Im Rahmen des Konjunkturausgleich-Voranschlages ist für das Kapitel 14 eine Konjunkturbelebungs­quote in Höhe von 1 536 176 000 S budgetiert.

Im Kapitel 65 sind die Ausgaben und Einnahmen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, Verwaltungsbereich Verkehr, sowie die der nachgeordneten Dienststellen veranschlagt.

In die Zuständigkeit dieses Verwaltungsbereiches fallen unter anderem die Angelegenheiten:

–   der ÖBB und bestimmter staatseigener Unternehmen;

–   des ERP-Fonds und bestimmter Regionalförderungen;

–   der Verkehrsförderung;

–   der Verkehrspolitik;

–   des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schiffahrt und der Luftfahrt;

–   des Kraftfahrwesens und der Straßenpolizei inklusive Unfallforschung und Verkehrssicherheitsfonds;

–   der Regulierung des Post- und Fernmeldewesens.

Die Regierungsvorlage enthält im Kapitel 65 “Verkehr und Telekom” Ausgaben in der Größenordnung von 24 917 800 000 S, denen Einnahmen in der Höhe von 856 400 000 S gegenüberstehen.

Die wesentlichsten Ausgaben beziehen sich beim Kapitel 65 auf

Kosten für die Eisenbahninfrastruktur........................................................... rund   11   Milliarden Schilling,

Gemeinwirtschaftliche Leistungen an die ÖBB und Privatbahnen............. rund   8,8  Milliarden Schilling,

Gemeinwirtschaftliche Leistungen an die Post und

 Telekom Austria AG (PTA).............................................................................            1,4  Milliarden Schilling,

Zuschüsse zu den Durchtarifierungsverlusten bei den

 Verkehrsverbünden.......................................................................................... rund   650 Millionen Schilling.

An Förderungen sind vorgesehen:

für den Bundesbeitrag zum Wiener U-Bahnbau (Schienenverbund)........            1,5  Milliarden Schilling,

für die Verkehrsförderung................................................................................. rund   72   Millionen Schilling,

für die Regionalförderung................................................................................. rund   100 Millionen Schilling und

für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit nicht bundeseigener

 Haupt- und Nebenbahnen............................................................................... rund   425 Millionen Schilling.

Für Zwecke der ITF-Förderung werden rund 72,8 Millionen Schilling an Einnahmen und Ausgaben erwartet.

Für das Budgetkapitel 65 sind im Konjunkturausgleich-Voranschlag 1 031 760 000 S eingesetzt:

–   für Investitionen im Aufgabenbereich der fernmeldebehördlichen Tätigkeiten, an nicht bundeseigene Haupt- und Nebenbahnen sowie für Projekte im Bereich der Verkehrsförderung 31 760 000 S und

–   für die Bereitstellung der erforderlichen Eisenbahninfrastruktur eine Stabilisierungsquote in Höhe von 1 000 000 000 S.

An der sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Dr. Martina Gredler, DDr. Erwin Niederwieser, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Dr. Gertrude Brinek, Mag. Walter Posch, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Franz Morak, Dr. Irmtraut Karlsson, Mag. Herbert Haupt, Dr. Michael Spindelegger, Dr. Elisabeth Pittermann, Werner Amon, Sonja Ablinger, Dr. Johann Stippel, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Mag. Helmut Kukacka, Mag. Thomas Barmüller, Rudolf Parnigoni, Dr. Gabriela Moser, Ernst Fink, Josef Edler, Dr. Susanne Preisinger, Johann Kurzbauer, Gabriele Binder, Hermann Mentil, Winfried Seidinger, Kurt Wallner  und Franz Hums.

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung hat der Budgetausschuß die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe X gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 in der Fassung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 14: Wissenschaft und Forschung sowie

 dem Kapitel 65: Verkehr und öffentliche Wirtschaft

– samt dem zu den Kapiteln 14 und 65 gehörenden Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1998 04 29

                                    Franz Hums                                                   Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

Anlage


Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 in 1100 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Paragraphen und Voranschlagsansätze wie folgt einzufügen:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

2/1400

 

Verwaltungsbereich Wissenschaft:

 

 

 

2/14004

 

Erfolgswirksame Einnahmen


2 590


– 0,002


2 588

 

12

 

2 580

– 0,002

2 578

2/1416

 

Forschungseinrichtungen:

 

 

 

2/14164

12

Erfolgswirksame Einnahmen



+ 0,001


0,001

2/1418

 

Forschungsvorhaben in internationaler Kooperation:

 

 

 

2/14184

43

Erfolgswirksame Einnahmen



+ 0,001


0,001

2. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe XI

Kapitel 50: Finanzverwaltung

Kapitel 51: Kassenverwaltung

Kapitel 52: Öffentliche Abgaben

Kapitel 53: Finanzausgleich

Kapitel 54: Bundesvermögen

Kapitel 55: Pensionen (Hoheitsverwaltung)

Kapitel 56: Sonstige Finanzierungen und Veranlagungen

Kapitel 58: Finanzschuld, Währungstauschverträge


Der Budgetausschuß hat die in der Beratungsgruppe XI zusammengefaßten finanzgesetzlichen An-
sätze des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 am 29. April 1998 unter dem Vorsitz des Obmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.


Die Gruppe “Finanzen” umfaßt:

 

 

BVA 1999

Kap.

Bezeichnung

Ausgaben

Einnahmen

 

 

Millionen Schilling

Allgemeiner Haushalt

 

 

50

Finanzverwaltung

43 359

19 112

51

Kassenverwaltung

4 321

19 367

52

Öffentliche Abgaben

162

456 892

53

Finanzausgleich

44 497

5 537

54

Bundesvermögen

16 287

27 950

55

Pensionen (Hoheitsverwaltung)

76 792

18 738

56

Sonstige Finanzierungen und Veranlagungen

196

196

58

Finanzschuld, Währungstauschverträge

107 278

8 687

 

 

292 892

556 479

Ausgleichshaushalt

 

 

51

Kassenverwaltung

75 000

75 000

54

Bundesvermögen

56

Sonstige Finanzierungen und Veranlagungen

58

Finanzschuld, Währungstauschverträge

179 077

249 224

 

 

294 077

324 224

Der BVA wird gemäß Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr. 213/1986 in der geltenden Fassung in einen allgemeinen Haushalt und in einen Ausgleichshaushalt gegliedert.


Der Ausgleichshaushalt umfaßt die Einnahmen aus der Aufnahme und die Ausgaben für die Rückzahlung von Finanzschulden und zur vorübergehenden Kassenstärkung eingegangenen Geldverbindlichkeiten bzw. die Tilgungszahlungen auf Grund von ÖIAG-Finanzierungsgesetzen, der allgemeine Haushalt die übrigen Einnahmen und Ausgaben.

Zu den einzelnen Kapiteln wäre zu bemerken:

1. Kapitel 50 “Finanzverwaltung”

Kapitel 50 beinhaltet den Personal- und Sachaufwand und die Verwaltungseinnahmen des Bundesmini­steriums für Finanzen, der Finanzlandesdirektionen einschließlich der Finanz- und Zollämter, des Bundes­pensionsamtes, der Finanzprokuratur, des Hauptpunzierungs- und Probieramtes sowie die Kosten für Personal des österreichischen Postsparkassenamtes, der Österreichischen Salinen AG, des Amtes der Münze Österreich und des Amtes der Post und Telekom AG und deren Refundierung.

2. Kapitel 51 “Kassenverwaltung”

Bei diesem Kapitel sind im allgemeinen Haushalt Ausgaben in Höhe von 4 321 Millionen Schilling und Einnahmen in Höhe von 19 367 Millionen Schilling vorgesehen.

Im Ausgleichshaushalt sind für Kassenstärkungsmaßnahmen ausgaben- und einnahmenseitig je 75 Mil­liarden Schilling vorgesehen.

An Zahlungen von der EU sind 13,4 Milliarden Schilling veranschlagt.

3. Kapitel 52 “Öffentliche Abgaben”

Die Bruttoeinnahmen an Öffentlichen Abgaben werden mit 681,1 Milliarden Schilling veranschlagt.

Durch Überweisungen an Länder, Gemeinden und Fonds (192,7 Milliarden Schilling) sowie an die EU (31,5 Milliarden Schilling) verbleiben dem Bund 456,9 Milliarden Schilling.

4. Kapitel 53 “Finanzausgleich”

Auf Grund der für 1999 geltenden finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen sind hier die Leistungen und Zuschüsse an Länder und Gemeinden und die damit zusammenhängenden Einnahmen veranschlagt. Weiters ist die Gebarung des Katastrophenfonds veranschlagt.

Es sind Ausgaben in Höhe von 44,5 Milliarden Schilling und Einnahmen in Höhe von 5,5 Milliarden Schilling veranschlagt.

5. Kapitel 54 “Bundesvermögen”

Bei diesem Kapitel werden die Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Zusammenhang mit Kapitelbeteiligungen und Darlehen an Unternehmungen, an denen der Bund beteiligt ist, sowie Haftungsübernahmen und besonderen Zahlungsverpflichtungen veranschlagt.

Ausgaben für das Jahr 1999 sind in Höhe von 16,3 Milliarden Schilling und Einnahmen in Höhe von 28,0 Milliarden Schilling vorgesehen.

Erlöse aus der Veräußerung von Anteilsrechten des Bundes sind mit 3,0 Milliarden Schilling budgetiert.

6. Kapitel 55 “Pensionen (Hoheitsverwaltung)”

Beim gegenständlichen Kapitel werden die Pensionen für Bedienstete der Hoheitsverwaltung, die Ersätze für Pensionen der Landeslehrer und der Österreichischen Bundesbahnen sowie der Post- und Telekom Austria AG, die Pensionen für sonstige Bedienstete, Geldaushilfen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Einnahmen des Bundes veranschlagt.

Der Bundesvoranschlag 1999 sieht Ausgaben in Höhe von 76,8 Milliarden Schilling und Einnahmen in Höhe von 18,2 Milliarden Schilling vor.

7. Kapitel 56 “Sonstige Finanzierungen und Veranlagungen”

Bei diesem Kapitel werden die Aufnahme und die Rückzahlung von Schulden, der Abschluß von Währungstauschverträgen und die Veranlagungen für sonstige Rechtsträger und Sonderkonten des Bundes durchgeführt.

8. Kapitel 58 “Finanzschuld, Währungstauschverträge”

Für Zinsen und Aufgeld sind im allgemeinen Haushalt brutto mit 103,3 Milliarden Schilling veranschlagt, für sonstigen Aufwand 4,0 Milliarden Schilling. Im Ausgleichshaushalt sind für Tilgungen brutto 179,1 Milliarden Schilling bereitgestellt. Die wirtschaftliche Belastung des Bundes beträgt jedoch netto bei den Zinsen 94,6 Millionen Schilling und bei den Tilgungen 156,3 Millionen Schilling. Einnahmen­seitig sind für Schuldaufnahmen gemäß Art. II BFG 235,1 Milliarden Schilling veranschlagt.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Mag. Erich L. Schreiner, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Herbert Kauf­mann, Dr. Alexander Van der Bellen, Mag. Gilbert Trattner, Mag. Dr. Josef Höchtl, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Karl Gerfried Müller, Hermann Böhacker, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Marianne Hagenhofer und Reinhart Gaugg.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.


Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl einen Abänderungsantrag zum Kapitel 51 (Kassenverwaltung) ein, der wie folgt begründet war:

“Die Verminderung der Pauschalvorsorge steht im Zusammenhang mit Mehrausgaben für eine zusätzliche Richterplanstelle beim Verwaltungsgerichtshof.

Die Einfügung des neuen Einnahmen-Voranschlagsansatzes 2/51325 sowie der (teilweise) neuen Bezeich­nung des Einnahmen-Voranschlagsansatzes 2/51305 ist zur gesonderten Darstellung der rückfließenden EU-Mittel für Zwecke der Arbeitsmarktpolitik einerseits und anderer Zwecke andererseits notwendig.”

Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbacher und Robert Sigl brachten einen Abänderungs­antrag zum Kapitel 58 (Finanzschuld, Währungstauschverträge) ein, der folgendermaßen begründet war:

“Bei der Umstruktuierung des Kapitels 59 – Finanzschuld, Währungstauschverträge auf das Kapitel 58 – Finanzschuld, Währungstauschverträge wurden Zinszahlungen aus Finanzschulden unrichtig zugeordnet.”

Schließlich brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Robert Sigl einen weiteren Abänderungsantrag zum Kapitel 58 (Finanzschuld, Währungstauschverträge) ein. Diesem war folgende Begründung beigedruckt:

“Die Erhöhung der Ausgaben- und Einnahmensummen der genannten Voranschlagsansätze des Ausgleichshaushalts sind im Hinblick auf die Novellierung des Bundeshaushaltsgesetzes idF des Budgetbegleitgesetzes 1998, BGBl. I Nr. xxx/xxxx, notwendig.”

Bei der Abstimmung am 29. April 1998 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungs­gruppe XI gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 unter Berücksichtigung der oben erwähnten Abänderungsanträge mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 50: Finanzverwaltung

 dem Kapitel 51: Kassenverwaltung

 dem Kapitel 52: Öffentliche Abgaben

 dem Kapitel 53: Finanzausgleich

 dem Kapitel 54: Bundesvermögen

 dem Kapitel 55: Pensionen (Hoheitsverwaltung)

 dem Kapitel 56: Sonstige Finanzierungen und Veranlagungen sowie

 dem Kapitel 58: Finanzschuld, Währungstauschverträge

des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abände­rungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1998 04 29

                                 Heinz Gradwohl                                               Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

Anlage


Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 in 1100 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlags­ansätze wie folgt zu ändern bzw. einzufügen:

VA-
Ansatz

Aufgabenbereich

Bezeichnung

von

abzuändern um
Millionen Schilling

auf

 

 

 

 

 

 

Kapitel 51

 

Kassenverwaltung

 

 

 

1/5181

 

Pauschalvorsorge für Sachausgaben:

 

 

 

1/51818

 

Aufwendungen

1 128,425

– 1,200

1 127,225

 

43

 

1 128,125

– 1,200

1 126,925

2/51315

43

EAGFL/Ausrichtung und FLAF (EU)


1 748,140


– 0,001


1 748,139

2/51325

43

Europ. Sozialfonds (EU/Übrige)



+ 0,001


    0,001

 

 

 

 

 

 

Kapitel 58

 

Finanzschuld, Währungstauschverträge

 

5800

 

Anleihen:

 

 

 

7/58009

43

Tilgung

102 189,268

10 000,000

112 189,268

8/58009

43

Erlöse-Anleihen

0,002

10 000,000

10 000,002

5821

 

Bundesobligationen und Schuldverschreibungen:

 

 

 

1/58218

43

Verzinsung und Aufgeld

130,701

+ 120,475

251,176

5830

 

Kredite und Darlehen:

 

 

 

1/58308

43

Verzinsung und Aufgeld

689,933

+  54,696

744,629

5841

 

Ausgaben aus Währungstauschverträgen; in fremder Währung:

 

 

 

1/58418

43

Verzinsung und Aufgeld

3 930,313

– 175,171

3 755,142

2. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage lautet die Bezeichnung des Voranschlag­ansatzes 2/51305 “Europ. Sozialfonds (EU/Arbeitsmarktpolitik)”.

3. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in den Anlagen I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe XII

Kapitel 40: Militärische Angelegenheiten


Der Budgetausschuß hat das Kapitel 40 “Militärische Angelegenheiten” (Beratungsgruppe XII) des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 in seiner Sitzung am 29. April 1998 unter dem Vorsitz des Ausschußobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

In der Regierungsvorlage zum Bundesfinanzgesetz 1999 sind im Bundesvoranschlag 1999 beim Kapitel 40 “Militärische Angelegenheiten” Ausgabenbeträge in der Höhe von 21 529 933 000 S vorgesehen. Gegenüber der Voranschlagsziffer des Jahres 1998 von insgesamt 21 407 933 000 S hat sich der Gesamtaufwand beim Kapitel 40 um 122 000 000 S erhöht.

An Einnahmen sind im Jahre 1999 552 000 000 S veranschlagt, womit sie sich gegenüber dem Voranschlag des Jahres 1998 um 14 000 000 S erhöhen.

Der Konjunkturausgleich-Voranschlag für das Jahr 1999 sieht in der Stabilisierungsquote Ausgaben in Höhe von 400 000 000 S, in der Konjunkturbelebungsquote 100 000 000 S vor. Der Konjunkturausgleich-Voranschlag des Jahres 1998 war in der gleichen Höhe veranschlagt.

Der Voranschlag gliedert sich in:

Titel 400

Bundesministerium für Landesverteidigung

Beim Titel 400 ist der Aufwand für das Bundesministerium für Landesverteidigung (Zentralstelle) veranschlagt:

Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40000)............................................................................................. 703 878 000 S

Anlagen (VA-Ansatz 1/40003)................................................................................................................ 17 000 000 S

Bezugsvorschüsse (VA-Ansatz 1/40005).............................................................................................. 45 350 000 S

Förderungen (VA-Ansatz 1/40006).......................................................................................................... 3 650 000 S

Aufwendungen; Gesetzl. Verpfl. (VA-Ansatz 1/40007)....................................................................... 13 520 000 S

Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40008)................................................................................................... 89 000 000 S

Zahlungen an die BIG (VA-Ansatz 1/40018)......................................................................................... 49 933 000 S

Die Personalausgaben wurden entsprechend dem Personalstand unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen budgetiert.

Der Aufwand bei den Anlagen des VA-Ansatzes 1/40003 wurde so dotiert, daß die Kosten für die Anschaffung von EDV-Geräten, Kraftfahrzeugen und Amtsausstattung der Zentralstelle gedeckt sind.

An Bezugsvorschüssen werden für aktive Bedienstete im Jahre 1999 45 350 000 S bereitgestellt. Hievon sind 14 000 000 S für Wohnzwecke vorgesehen, wobei im Einzelfall Vorschüsse bis zum Betrag von 100 000 S gewährt werden.

Die Geldmittel für Förderungen werden beim VA-Ansatz 1/40006 bereitgestellt. Die mit 2 000 000 S dotierte zweckgebundene VA-Post für die “Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen” darf nur nach Maßgabe der korrespondierenden Einnahmeposten beim VA-Ansatz 2/40000 “Zweckgebundene erfolgswirksame Einnahmen” (Geldbußen und Geldstrafen) verausgabt werden.

Die Ausgaben beim VA-Ansatz 1/40007 enthalten neben den Familienbeihilfen und den Zahlungen für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für die Angehörigen der Zentralstelle auch Kosten für Leistungen nach § 58 B-KUVG und § 130 ASVG sowie § 6 Abs. 6 WG.

Mit den Ausgaben beim VA-Ansatz 1/40008 ist der unbedingt erforderliche Betriebsaufwand der Zentralstelle sicherzustellen.

Die beim VA-Ansatz 1/40018 veranschlagten Beträge dienen für Mietenzahlungen der Zentralstelle und der nachgeordneten Dienststellen an die Bundesimmobiliengesellschaft.

Titel 401

Heer und Heeresverwaltung

Der Titel 401 beinhaltet den Aufwand für das Heer und die Heeresverwaltung:

Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40100)......................................................................................     9 650 207 000 S

Liegenschaftsankäufe (VA-Ansatz 1/40103)................................................................................          29 000 000 S

Aufwendungen; Gesetzl. Verpfl. (VA-Ansatz 1/40107)..............................................................     2 343 048 000 S

Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40108)...........................................................................................     8 387 586 000 S

Die Personalausgaben wurden entsprechend dem Personalstand unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen budgetiert.

VA-Ansatz 1/40103

Liegenschaftsankäufe

Die Ausgaben dieses VA-Ansatzes in der Höhe von 29 000 000 S sind zum Erwerb von Schieß- und Übungsplätzen sowie zur Arrondierung und Erweiterung bestehender Übungsplätze vorgesehen. Von diesem Voranschlagsbetrag dürfen jedoch 1 001 000 S nur nach Maßgabe zweckgewidmeter Einnahmen in Anspruch genommen werden.

VA-Ansatz 1/40107

Aufwendungen (Gesetzliche Verpflichtungen)

Der VA-Ansatz 1/40107 in der Höhe von 2 343 048 000 S wurde um 155 985 000 S niedriger veranschlagt als 1998. Die Verringerung ergibt sich vor allem aus der fallenden Anzahl an Zeitsoldaten.

VA-Ansatz 1/40108

Aufwendungen

Bei diesem VA-Ansatz stehen im Jahre 1999 8 387 586 000 S zur Verfügung. Neben der Instandhaltung bzw. Instandsetzung von vorhandenem Gerät wird auch im Jahre 1999 das Schwergewicht auf die Weiterführung der Modernisierung der Ausrüstung gelegt. Die im Budgetjahr möglichen Beschaffungen erfolgen im Planungsrahmen des Budgetprogrammes, wobei insbesondere der bereits vertraglich gebundene Lieferumfang zulaufen kann. Dabei ist vor allem die Beschaffung von Fernmeldegerät, Radargerät, Abwehrlenkwaffen, Informationstechnologiegerät, Wärmebildgeräte für gepanzerte Kampf- und Gefechtsfahrzeuge (GKGF), Ausbildungssimulatoren, Mittel zur Feuerunterstützung, Pioniergerät sowie Ausrüstung für internationale Einsätze zu erwähnen.

Im Bereich der Infrastruktur werden die vordringlichsten Baumaßnahmen für Munitionslager und für die Schieß- und Übungsplätze unter Bedachtnahme auf die Sicherheitserfordernisse fortgesetzt. Im Rahmen des Hallenbauprogrammes werden auch 1999 weitere Fertigteilhallen beschafft werden.

Im Bereich der Heeresmotorisierung sind außer der Beschaffung von Trägerfahrzeugen für Zielzuweisungsradargeräte und Tieffliegererfassungsradargeräte beinahe ausschließlich Beschaffungen für den Ersatz auszuscheidenden Gerätes bzw. Modifikationen vorgesehen.

Beim Sanitätsgerät ist vor allem die Beschaffung von Ausstattung für das Heeresspital und die territorialen Sanitätseinrichtungen hervorzuheben.

Bei den für die Beschaffung von Waffen veranschlagten Krediten ist der Ankauf von Kampfpanzer LEOPARD 2 und Jagdpanzer JAGUAR, von Gefechtsfeldlenkwaffen für die Panzerabwehr sowie die Vornahme von Modifikationen an vorhandenen Panzerhaubitzen M 109 besonders zu erwähnen. Eine Verbesserung wird bei den schweren Waffen durch die Beschaffung von Wärmebildgeräten für Panzerfahrzeuge erreicht. Mit der Beschaffung von Zielzuweisungs- und Tieffliegererfassungsradargeräten kann eine wesentliche Kampfwertsteigerung erzielt werden.

Durch die Beschaffung von modernem Ausbildungsgerät wie Schieß- und Gefechtssimulatoren sowie von Geräten für Schieß- und Übungsplätze kann die Ausbildung gefechtsnäher gestaltet und das Einsatzgerät mit dazugehöriger Munition geschont werden, wodurch längerfristig Einsparungen sowie eine geringere Umweltbelastung erreicht werden können.

Im Bereich des Fernmeldewesens ist vor allem die Erneuerung der Handfunksprechgeräte sowie der Bordsprechanlagen für gepanzerte Kampf- und Gefechtsfahrzeuge zu erwähnen.

Der weitere Ausbau der Datenverarbeitung dient vor allem der Büroautomation sowie der sparsamen Bewirtschaftung der Versorgungsgüter durch bessere Erfassung des betrieblichen Geschehens.

Im Rahmen des Konjunkturausgleich-Voranschlages für das Jahr 1999 wurde mit einem Betrag von 400 000 000 S in der Stabilisierungsquote und 100 000 000 S in der Konjunkturbelebungsquote Vorsorge getroffen, um vor allem die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Fernmeldegeräten sowie von Bekleidung und Ausrüstung kurzfristig realisieren zu können.

Titel 402

Heer und Heeresverwaltung (zweckgebundene Gebarung)

Soldatenheime

Die bei diesem VA-Ansatz für die Soldatenheime veranschlagten Beträge können nur nach Maßgabe der korrespondierenden Einnahmeposten beim VA-Ansatz 2/40200 “Soldatenheime (zweckgebundene Einnahmen)” verausgabt werden. Für 1999 wurden 106 200 000 S veranschlagt.

Titel 404

Heeresgeschichtliches Museum, Militärhistorisches Institut

Beim Titel 404 wird der Bedarf des Heeresgeschichtlichen Museums, Militärhistorisches Institut sowie die zweckgebundene Gebarung des Heeresgeschichtlichen Museums veranschlagt:

Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40400)...........................................................................................     35 667 000 S

Anlagen (VA-Ansatz 1/40403)............................................................................................................       2 802 000 S

Aufwendungen; Gesetzl. Verpfl. (VA-Ansatz 1/40407)...................................................................              5 000 S

Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40408)................................................................................................       7 533 000 S

Anlagen zweckgeb. (VA-Ansatz 1/40413).........................................................................................          700 000 S

Aufwendungen zweckgeb. (VA-Ansatz 1/40418)............................................................................       1 100 000 S

Beim VA-Ansatz 1/40403 sind die Ausgaben für die Anschaffung von Museumseinrichtungen sowie Ausgaben für den Erwerb von musealen Objekten für die Sammlung des Heeresgeschichtlichen Museums veranschlagt.

Beim VA-Ansatz 1/40408 werden die Aufwendungen, die zur Aufrechterhaltung des Museumsbetriebes sowie zur Erhaltung der Sammlungsobjekte erforderlich sind, budgetiert.

Für die VA-Ansätze der zweckgebundenen Gebarung des Heeresgeschichtlichen Museums sind für 1999 1 800 000 S vorgesehen. Die veranschlagten Beträge dürfen nur nach Maßgabe der korrespondierenden Einnahmeposten beim VA-Ansatz 2/40410 verausgabt werden.

Titel 405

Heeres-Land- und Forstwirtschaftsbetriebe

Beim Titel 405 wird der Bedarf der Heeres-Forstverwaltung ALLENTSTEIG veranschlagt:

Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40500)...........................................................................................     31 791 000 S

Anlagen (VA-Ansatz 1/40503)............................................................................................................       1 800 000 S

Aufwendungen; Gesetzl. Verpfl. (VA-Ansatz 1/40507)...................................................................       1 140 000 S

Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40508)................................................................................................       9 023 000 S

Die Ausgaben wurden für das Jahr 1999 mit 43 754 000 S veranschlagt, das sind um 1 274 000 S mehr als Voranschlagsziffern 1998. Der Mehrbetrag ergibt sich aus der geringfügigen Anhebung verschiedener Ansatzsummen.

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Herbert Scheibner, Anton Gaál, Dr. Karl Maitz, Hans Helmut Moser, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Ing. Gerald Tychtl, Andreas Wabl, Walter Murauer, Mag. Herbert Haupt, Marianne Hagenhofer, Werner Amon, Dr. Harald Ofner, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Willi Sauer, Anton Leikam und Arnold Grabner.

Der Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.


Bei der Abstimmung hat der Budgetausschuß die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe XII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Kapitel 40: Militärische Angelegenheiten – samt dem dazugehörenden Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages – des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 1998 04 29

                                Walter Murauer                                               Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann

 

 

 

 

1160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und
Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe XIII

Kapitel 18: Umwelt

Kapitel 19: Jugend und Familie


Der Budgetausschuß hat die in der Beratungsgruppe XIII enthaltenen Kapitel 18 “Umwelt” und 19 “Jugend und Familie” des Bundesvoranschalges für das Jahr 1999 in seinen Sitzungen am 23. April 1998 unter dem Vorsitz des Obmann-Stellvertreters Ing. Kurt Gartlehner und am 29. April 1998 unter dem Vorsitz des Obmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.

Im Bundesvoranschlag 1999 sind beim Kapitel 18 “Umwelt” an Ausgaben 4 590 514 000 S und an Einnahmen 532 994 000 S veranschlagt.

Auf die Personalausgaben entfallen insgesamt 282 047 000 S, hievon sind für das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (Zentrale) 186 288 000 S und für das Umweltbundesamt 95 759 000 S vorgesehen.

Für den Bereich des Umweltschutzes (ausgenommen Umweltbundesamt) sind insgesamt 4 044 070 000 S vorgesehen, dieser Betrag setzt sich im wesentlichen wie folgt zusammen:

Förderungen                                                127 000 000 S

Aufwendungen                                           252 910 000 S

Altlastensanierung                                     760 002 000 S

Siedlungswasserwirtschaft                     2 349 000 000 S

Sonstige Umweltmaßnahmen                    554 358 000 S

Die Sachausgaben für das Umweltbundesamt sind mit 124 236 000 S veranschlagt.

Im Bundesvoranschlag 1999 sind beim Kapitel 19 “Jugend und Familie” an Ausgaben 57 598 396 000 S und an Einnahmen 61 847 233 000 S veranschlagt.

Die beitragsmäßig bedeutendsten Ausgaben entfallen auf den Familienlastenausgleich.

Die Gebarung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sieht 57 428 007 000 S an Ausgaben vor. Von diesen entfallen auf die Familienbeihilfen 34 541 000 000 S, auf den Mutter-Kind-Paß-Bonus und die Kleinkindbeihilfe 208 401 000 S und auf die Schulfahrtbeihilfen und Lehrlingsfahrtbeihilfen 47 000 000 S. Für die Schülerfreifahrten sind 3 858 870 000 S, für die Lehrlingsfreifahrten 185 698 000 S und für die Schulbücher 1 200 000 000 S vorgesehen.

Beitragsleistungen an Sozialversicherungsträger sind in folgender Höhe vorgesehen:

für die Schülerunfallversicherung                                       60 000 000 S

für Pensionsbeiträge vom Karenzurlaubsgeld              1 764 131 000 S

für Teilzeitbeihilfenersatz                                                    239 541 000 S

für Pensionsbeiträge für Pflegepersonen                           95 998 000 S

für das Wochengeld                                                         2 864 499 000 S

für die Betriebshilfe                                                                70 000 000 S

 

insgesamt daher                                                                5 094 169 000 S

Weiters ist ein Beitrag zum Karenzurlaubsgeld sowie ein Ersatz an Teilzeitbeihilfe (einschl. Krankenver­sicherung) in Höhe von 5 988 500 000 S und für die Wiedereinstellungsbeihilfe ein Betrag von 10 500 000 S für Überweisungen an das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veranschlagt. Für Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Paß sind Kosten in Höhe von 519 000 000 S und für die Unterhaltsvorschüsse 995 000 000 S veranschlagt. Für den Familienhärteausgleich ist ein Betrag von 15 000 000 S und für die Familienberatungsstellen ein Betrag von 110 000 000 S vorgesehen.


Als Überschuß des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sind 4 651 867 000 S veranschlagt. Dieser ist an den Reservefonds für Familienbeihilfen zu überweisen.

Für die Jugendförderung sind 99 654 000 S veranschlagt; hievon entfallen auf den Bundesjugendplan 38 400 000 S.

Von den Einnahmen entfallen auf den Ausgleichgsfonds für Familienbeihilfen 57 428 007 000 S, davon insbesondere Dienstgeberbeiträge in Höhe von 41 516 986 000 S.

An der sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Dr. Robert Rada, Ing. Monika Langthaler, Karlheinz Kopf,    Mag. Thomas Barmüller, Dr. Stefan Salzl, Otmar Brix, Georg Wurmitzer, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Brigitte Tegischer, Ing. Erwin Kaipel, Reinhart Gaugg, Matthias Ellmauer, Franz Stampler, Edith Haller, Dr. Ilse Mertel, Karl Öllinger, Dr. Sonja Moser, Klara Motter, Elfriede Madl, Manfred Lackner, Johann Schuster, Sigisbert Dolinschek, Ludmilla Parfuss, Katharina Horngacher, Franz Koller, Franz Riepl, Franz Kampichler, Karl Gerfried Müller und Hannelore Buder.

Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 29. April 1998 hat der Budgetausschuß die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe XIII zusammengefaßten Kapitel 18 “Umwelt” und 19 “Jugend und Familie” des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 mehrheitlich angenommen.

Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle

dem Kapitel 18: Umwelt sowie

dem Kapitel 19: Jugend und Familie

des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999 (1100 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 04 29

                                  Josef Schrefel                                                 Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                             Spezialberichterstatter                                                                     Obmann