1176 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Außenpolitischen Ausschusses
über den Antrag 544/A(E) der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend Errichtung einer atomwaffenfreien Zone in Europa
Die Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Juli 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“In Mittel- und Osteuropa gibt es heute eine de facto kernwaffenfreie Zone. 1990 legte Art. 5 Abs. 3 des deutschen Wiedervereinigungsvertrages die Atomwaffenfreiheit des Territoriums der früheren DDR fest. Am 27. September 1991 haben die USA den Abzug aller taktischen Kernwaffen aus Europa beschlossen. Eine Woche später erklärte Gorbatschow für die UdSSR einen Abzug aller sub-strategischen Kernwaffen aus Osteuropa. Anfang 1992 übernahm Jelzin diese Politik für Rußland als Rechtsnachfolger der Sowjetunion. Alle ehemaligen sowjetischen Republiken außer Rußland sind dem Atomwaffensperrvertrag als Nichtatomwaffenstaaten vor 1995 beigetreten. Die Ukraine hat die letzten strategischen sowjetischen Sprengköpfe auf ihrem Gebiet am 31. Mai 1996 nach Rußland geschickt. Weißrußland folgte im Februar 1997. Damt ist das Gebiet der Visegrad-Staaten, der baltischen Republiken, der Ukraine, der Staaten des ehemaligen Jugoslawien und des Gebietes der ehemaligen DDR de facto kernwaffenfrei. Jedoch ist die Nicht-Stationierung von Atomwaffen nur auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vertraglich geregelt. In den letzten beiden Jahren haben Weißrußland, die Ukraine, die Schweiz, Schweden und Finnland mit verschiedenen Initiativen auf eine atomwaffenfreie Zone in Mittel- und Osteuropa gedrängt.
Gegen diese Bestrebungen besteht die NATO auf der prinzipiellen Bereitschaft zur Atomwaffenstationierung als Vorbedingung zu einem NATO-Beitritt. Angesichts der dieser Tage beim NATO-Gipfel in Madrid bevorstehenden Beschlußfassung einer Osterweiterung des atombewaffneten Militärbündnisses, ist eine gleichzeitige Erfassung der Neumitglieder unter dem Nuklearschirm, mittels luftgestützter nuklearbewaffneter Bomber, zu befürchten. Dieses Vorrücken nuklearer Waffen Richtung Osten ist geeignet, in Rußland neue Bedrohungsgefühle zu wecken. Eine neue Spaltung Europas droht. Dieses nukleare Element der NATO-Osterweiterung hilft weder der Stabilität noch bringt es mehr Sicherheit in Europa.
Außenminister Schüssel hat in einem Schreiben vom 3. Jänner 1997 betont: ,Die Österreichische Bundesregierung tritt, wie Sie wissen, für die Reduzierung und letztlich die weltweite Abschaffung von Atomwaffen ein. Was die Errichtung nuklearwaffenfreier Zonen betrifft, so können derartige Maßnahmen über Wunsch und Initiative jener Staaten, die einer solchen Zone angehören sollen, zur Eliminierung von Atomwaffen einen wertvollen Beitrag leisten.”
Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 8. Mai 1998 in Verhandlung genommen.
In der anschließenden Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Wolfgang Jung, Mag. Doris Kammerlander und Mag. Dr. Josef Höchtl und der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel das Wort.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1998 05 08
Dr. Kurt Heindl Peter Schieder
Berichterstatter Obmann