1216 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über die Regierungsvorlage (1086 der Beilagen): Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen samt Anlagen und Erklärung der Republik Österreich
Österreich ist dem im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE) erarbeiteten “Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung” (BGBl. Nr. 158/1983), beigetreten, das für Österreich am 16. März 1983 in Kraft getreten ist.
Im Rahmen dieses Übereinkommens wurde bereits das Protokoll betreffend die Verringerung der Schwefelemissionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses (BGBl. Nr. 525/1987) ausgearbeitet und von Österreich auch ratifiziert; da dieses Protokoll jedoch Ende 1993 ausgelaufen ist, wurde der Abschluß eines neuen einschlägigen Protokolls notwendig.
Das gegenständliche Protokoll ist gesetzändernd und bedarf der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Das Protokoll hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen.
Der Umweltausschuß hat das genannte Protokoll in seiner Sitzung am 3. Juni 1998 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Dr. Stefan Salzl, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Dr. Gabriela Moser und Mag. Thomas Barmüller.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Protokolls zu genehmigen.
Der Umweltausschuß hält im vorliegenden Fall die Erlassung eines besonderen Bundesgesetzes gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages für entbehrlich.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluß des Staatsvertrages: Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen samt Anlagen und Erklärung der Republik Österreich (1086 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 1998 06 03
Franz Stampler Mag. Karl Schweitzer
Berichterstatter Obmann