1251 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


über das Volksbegehren “Schilling-Volksabstimmung” (1065 der Beilagen)


Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren
“Schilling-Volksabstimmung”

Durch gesetzliche Maßnahmen muß sichergestellt werden, daß vor einer Währungsreform, welche die Abschaffung des Schillings bewirkt und eine Euro-Währung einführt, zwingend eine Volksabstimmung durchzuführen ist.

Begründung:

Die Abschaffung der Schilling-Währung und die Einführung der neuen Euro-Währung würde durch gesetzgeberische Akte die Aufhebung einer Vielzahl von Bundesgesetzen wie ua. das Gesetz vom 30. November 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete der Währung (Schillinggesetz) StGBl. Nr. 231/1945, erforderlich machen.

Durch die Abschaffung der eigenen nationalen Währung, deren historische Stabilität auch für die österreichische Bevölkerung und ihr staatliches  Gemeinwesen identitätsstiftend war und ist, würde Österreich seine währungs- und finanzpolitische Unabhängigkeit und Souveränität aufgeben und so die wichtigsten wirtschaftspolitischen Gestaltungsmittel verlieren.

Ein derartig nachhaltiger Verlust an staatlicher Unabhängigkeit und Souveränität hat im Ergebnis gesamt­ändernden Charakter des Realverfassungsgefüges und bedarf daher zwingend der Durchführung einer Volksabstimmung.

Dieses Erfordernis einer Volksabstimmung besteht unabhängig davon, ob die Einführung der neuen Euro-Währung positiv oder negativ bewertet wird.

Überdies haben sich die im Vertrag von Maastricht festgelegten Bedingungen und Kriterien für die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung seit 1994 grundlegend geändert, sodaß die Einhaltung des Vertrages nicht mehr gegeben ist.

Jeder österreichische Staatsbürger hat für die Folgen einer Abschaffung des Schillings und damit Einführung des Euros das Risiko zu tragen. Deshalb sollen die Bürger das Recht der Mitbestimmung über die Änderung des Währungssystems – ähnlich wie in England und Dänemark – bekommen.

Der Verfassungsausschuß nahm das gegenständliche Volksbegehren in seiner Sitzung am 28. Jänner 1998 in Verhandlung.

Nach Berichterstattung zum Verhandlungsgegenstand wurde die Einsetzung eines Unterausschusses zur Vorbehandlung der Materie einstimmig beschlossen.

Diesem Unterausschuß gehörten von der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Dr. Kurt Heindl, Dr. Elisabeth Hlavac, Dr. Peter Kostelka (Obmann), Dr. Ewald Nowotny, Mag. Walter Posch, vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Karl Donabauer, Mag. Cordula Frieser, Maria Rauch-Kallat, Dr. Michael Spindelegger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll (Obmann-Stellvertreter), vom Klub der Freiheitlichen Partei Öster­reichs Hermann Böhacker, Ing. Wolfgang Nußbaumer (Schriftführer), Ing. Mag. Erich Schreiner, Mag. Gilbert Trattner, vom Parlamentsklub Liberales Forum der Abgeordnete Dr. Volker Kier und vom Grünen Klub die Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander an.


Am 7. Mai 1998 nahm der Unterausschuß seine Verhandlungen auf. In der Debatte ergriffen die Abgeord­neten Ing. Wolfgang Nußbaumer, Dr. Volker Kier, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Ing. Mag. Erich Schreiner, Dr. Elisabeth Hlavac, Mag. Doris Kammerlander und Hermann Böhacker sowie Staats­sekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer das Wort.

Ein Einvernehmen über den Verhandlungsgegenstand konnte nicht erzielt werden.

In der Sitzung des Verfassungsausschusses am 10. Juni 1998 berichtete der Obmann des Verfassungs­ausschusses, Abgeordneter Dr. Peter Kostelka, über das Ergebnis der Unterausschußberatungen.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler,
Dipl.-Kfm. DDr. Friedrich König, Dr. Michael Krüger, Mag. Walter Posch sowie Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer.

Bei der Abstimmung fand das gegenständliche Volksbegehren keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 10

                          Dr. Gerhard Kurzmann                                                        Dr. Peter Kostelka

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann