1270 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Entschließungsantrag 536/A(E) der Abgeordneten Klara Motter und Genossen betreffend zeitgemäße Regelungen für alle Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

Die Abgeordneten Klara Motter und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 11. Juli 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Mit der Regierungsvorlage für das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), das am 1. September 1997 in Kraft treten soll, wurden der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Pflegehilfe aus dem Krankenpflegegesetz 1961 ausgegliedert. Eine Novellierung des bisher geltenden Gesetzes wurde für ebenso wenig sinnvoll erachtet wie ein Beibehaltung ,der nicht mehr zeitgemäßen geltenden Rechtslage‘.

Nunmehr müssen auch die übrigen Gesundheitsberufe auf eine neue gesetzliche Basis gestellt werden. Dies betrifft in erster Linie die Sanitätshilfsdienste/Rettungssanitäter sowie den Bereich der Ordinationsgehilf/innen und der zahnärztliche Assistent/innen. Gerade die erhöhten Anforderungen an Medizin und Technik sowie die immer bedeutendere Stellung unterschiedlichster Therapieformen verlangen, daß im gesamten Gesundheitssektor die Ausbildungsordnungen und Bestimmungen über die Berufsausübung reformiert und gesetzlich verankert werden. Vor allem für Rettungssanitäter, die zumeist die medizinische Erstversorgung zu leisten haben, ist eine befriedigende rechtliche Absicherung und eine gesetzlich geregelte Ausbildung vordringlich sicherzustellen.”

Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag 536/A(E) in seiner Sitzung am 10. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Klara Motter.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 10

                         Dr. Elisabeth Pittermann                                                     Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann