1287 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Familienausschusses


über die Regierungsvorlage (1158 der Beilagen): Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen (Bundesstelle für Sektenfragen)


Der Informationsvermittlung über Aktivitäten von Sekten kommt in der heutigen Gesellschaft eine steigende Bedeutung zu. Es gilt als Anliegen und Pflicht des Staates, im öffentlichen Interesse sachlich und objektiv tätig zu werden.

Die Wahrnehmung dieser Aufgabe mit den Mitteln der staatlichen Verwaltung stellt sich hier jedoch in vieler Hinsicht als unzureichend und ungeeignet dar.

Da staatliche Aufklärungsarbeit in diesem besonders sensiblen Bereich zu Eingriffen in die Grund­rechtssphäre von Betroffenen (insbesondere in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens, das Grund­recht auf Datenschutz und die Gewissens-, Glaubens- und Religionsausübungsfreiheit) führen kann, ist für die Wahrnehmung dieser Aufgabe jedenfalls eine gesetzliche Regelung, und zwar innerhalb der zu­lässigen Grundrechtseinschränkungen, erforderlich.

Mit dem vorliegenden Bundesgesetz wird eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die Bundesstelle für Sektenfragen, eingerichtet. Aufgabe der Bundesstelle ist die Dokumentation und die Information über Gefährdungen, die von Sekten oder sektenähnlichen Aktivitäten ausgehen können. Die Bundesstelle ist mit keinen Zwangsbefugnissen ausgestattet. Sie darf die für ihre Arbeit erforderlichen Daten nur aus öffentlich zugänglichen Quellen oder aus freiwilligen Mitteilungen erheben. Grundlage für die Tätigkeit der Bundesstelle bildet der im vorliegenden Bundesgesetz, unter Bedachtnahme auf die grundrechtlichen – insbesondere auch datenschutzrechtlichen – Schranken, geschaffene Rahmen.

Weiters werden gesetzliche Regelungen über den Geschäftsführer der Bundesstelle sowie die Grundsätze der Aufgabenplanung und die Art der Finanzierung durch das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie vorgesehen.

Der Familienausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Matthias Ellmauer.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Klara Motter, Brigitte Tegischer, Karl Öllinger, Edith Haller, Elfriede Madl, Dr. Martin Graf, Katharina Horngacher, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Sonja Moser-Starrach, Karl Gerfried Müller sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde die gegenständliche Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Klara Motter fand nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Weiters wurde mit Stimmenmehrheit folgende Ausschußfeststellung getroffen:

“Der Familienausschuß stellt fest:

Dem Familienausschuß wird von Herrn Bundesminister Dr. Martin Bartenstein zugesichert, daß, sollten im Rahmen der Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen Gefährdungen im Sinne des § 4 dieses Gesetzes innerhalb der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften und ihren Einrichtun­gen bekannt werden, die leitenden kirchlichen Organe der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religions­gesellschaften und ihre Einrichtungen hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Den von den Gefährdungen betroffenen Personen sind seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie bzw. der Bundesstelle für Sektenfragen entsprechende Hilfestellungen anzubieten.”


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1158 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 06 23

                               Matthias Ellmauer                                                      Dr. Sonja Moser-Starrach

                                   Berichterstatter                                                                Obfraustellvertreterin