1289 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Familienausschusses


über den Antrag 643/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Valorisierung der Familienbeihilfe

Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. November 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die Familienpolitik der Regierungsparteien während der vergangenen Jahre war und ist weiterhin von rigorosen Sparmaßnahmen gekennzeichnet, deren Auswirkungen die österreichischen Familien, insbesondere Familien mit mehreren Kindern, massiv zu spüren bekamen. Traditionelle familienunter­stützende Leistungen wurden entweder ersatzlos gestrichen oder zumindest empfindlich reduziert. Nicht zuletzt bestätigen ernstzunehmende familienpolitische Studien, daß vor allem Familien mit mehreren Kindern oder Alleinerziehende extrem gefährdet sind, unter die Armutsgrenze abzusinken, und diesbezügliche Statistiken sprechen eine eindrucksvolle Sprache: Zur Zeit leben 104 000 Familien mit zirka 217 000 Kindern in Armut. Die Dunkelziffer aller jener, deren Familieneinkommen gerade für das Notwendigste reicht, ist dabei noch gar nicht erfaßt. Gerade aus diesem Grund ist es nicht einzusehen, warum – auch in Zeiten von Einsparungen zur Erreichung der Maastricht-Kriterien – bei vielen staat­lichen Leistungen jährliche Anpassungen vorgenommen werden, familienpolitische Leistungen wie die Familienbeihilfe jedoch, die wesentlich effizienter der Abdeckung finanzieller Mehrerfordernisse von Eltern mit Kindern dienen, nicht valorisiert werden. Für die finanzielle Bedeckung einer zB in zweijähr­lichen Intervallen stattfindenden Valorisierung wäre durch den Überschuß im Reservefonds für Familien­beihilfen gesorgt, der damit, einer jahrelangen freiheitlichen Forderung entsprechend, endlich konkreten familienpolitischen Leistungen zugute käme.”

Der Familienausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete Edith Haller.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Sonja Moser-Starrach und Edith Haller.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 643/A(E) nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 23

                                      Ridi Steibl                                                             Dr. Sonja Moser-Starrach

                                 Berichterstatterin                                                               Obfraustellvertreterin