1291 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Familienausschusses


über den Antrag 658/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Erhöhung des Mutter-Kind-Paß-Bonus

Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Dezember 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Durch die Reduktion der Mutter-Kind-Paß-Prämie auf 2 000 S seit Beginn dieses Jahres, für deren Aus­zahlung die Untersuchungen für Schwangere und Kinder gemäß dem im Mutter-Kind-Paß vorgesehenen Untersuchungsprogramm verpflichtend waren, ist es nach Angaben von Kinderärzten und Ärzten für Allgemeinmedizin seit der Absenkung zu einem besorgniserregenden Rückgang der Vorsorgechecks bis zu 30% bei Babies und Kleinkindern gekommen. Dieser einmalige Mutter-Kind-Paß-Bonus stellt für die Eltern keinen ausreichenden Anreiz dar, die vorgeschriebenen Untersuchungen an ihrem Kind durch­führen zu lassen, so daß auf lange Sicht eine Aushöhlung des österreichischen Gesundheitsstandards zu erwarten sein wird. Die Ärzte rechnen mit schlimmen Spätfolgen, wie zB Seh-, Hör-, Sprachproblemen mit möglichen Auswirkungen auf die intellektuelle Entwicklung, Haltungsschäden und Allergien usw., so daß die Behandlung dieser verschleppten Gesundheitsmängel viel teurer wird als die nun kurzfristig lukrierbaren Einsparungen durch den Wegfall der Mutter-Kind-Paß-Prämie. Die Maßnahme der Bundes­regierung gegen das Absinken der Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen, nämlich die Einführung eines ,Recall-Systems‘, wird zu einem enormen bürokratischen Aufwand führen, dessen Kosten als Direkt­auszahlung an die Eltern in Form einer Erhöhung des Mutter-Kind-Paß-Bonus sinnvoller eingesetzt wären. Vor dem Hintergrund dieses Problemfeldes hat auch der Familienpolitische Beirat beschlossen, dahin gehend zu wirken, daß der Mutter-Kind-Paß-Bonus von 2 000 S verdreifacht werde und diese Summe in drei Raten nach Absolvierung des Untersuchungsplanes auszuzahlen sei.”

Der Familienausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete Edith Haller.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ridi Steibl, Dr. Sonja Moser-Starrach sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 658/A(E) nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 23

                                Johann Schuster                                                       Dr. Sonja Moser-Starrach

                                   Berichterstatter                                                                Obfraustellvertreterin