1343 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Justizausschusses


über die Regierungsvorlage (1083 und Zu 1083 der Beilagen): Auslieferungsvertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika

Der Auslieferungsverkehr zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika findet zur Zeit auf der Grundlage des Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 31. Jänner 1930, BGBl. Nr. 287/1930, in der Fassung des Zusatzabkommens vom 19. Mai 1934, BGBl. II Nr. 257/1934, statt.

Die Anwendung dieses Auslieferungsvertrages hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten geführt, da vom ersuchenden Staat die im ersuchten Staat geltenden Form- und Beweisvorschriften einzuhalten waren. Insbesondere mußten alle Beweise vorgelegt werden, die die Versetzung in den Anklagestand rechtfertigen würden (“prima facie evidence”).

Der nunmehr sichtvermerksfreie Reiseverkehr zwischen beiden Staaten sowie das niedrige Preisniveau für Transatlantikflüge haben zu einer beträchtlichen Zunahme der möglichen Auslieferungsfälle geführt.

Durch vereinfachte verfahrensrechtliche Bestimmungen und einfachere Auslieferungsvoraussetzungen kann den gestiegenen Erfordernissen im Auslieferungsverkehr Rechnung getragen werden; Verzicht auf besondere Beweiserfordernisse, keine taxative Aufzählung der auslieferungsfähigen Delikte, sondern Beurteilung nach der Höhe der Strafdrohung.

Der vorliegende Auslieferungsvertrag zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika ist zum Teil gesetzesergänzend und zum Teil gesetzändernd und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 des B-VG der Genehmigung des Nationalrats. Der Vertrag enthält keine Bestimmungen ver­fassungsändernden oder verfassungsergänzenden Charakters.

Der Justizausschuß hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 1. Juli 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Harald Ofner, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Walter Schwimmer, Dr. Volker Kier, Mag. Dr. Josef Trinkl, Dr. Willi Fuhrmann und der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.

Bei der Abstimmung wurde der vorliegende Staatsvertrag mehrstimmig angenommen. Weiters ist der Justizausschuß der Meinung, daß sein Inhalt im innerstaatlichen Bereich unmittelbar anwendbar und die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG daher nicht erforderlich ist.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Auslieferungsvertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (1083 und Zu 1083 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1998 07 01

                          Dr. Walter Schwimmer                                            Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau