1354 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Antrag 772/A(E) der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen betref­fend Neugestaltung des Universitätswesens in Österreich

Die Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen haben am 13. Mai 1998 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die österreichischen Universitäten stehen kurz vor der Jahrtausendwende vor neuen Herausforderungen: Eine zunehmende Identitätskrise der Hochschulen, überlange Studienzeiten und hohe Drop-Out-Quoten der Studierenden, Qualifikationsdefizite bei den Absolventen, mangelnde Infrastrukturen sowie eine ge­stiegene ökonomische Bedeutung von Wissenschaft und Technologie setzen die Universitäten unter Zugzwang. Massive Kritik ist dabei auch von der Professorenschaft zu verzeichnen: Sie beklagen das zu geringe Zeitausmaß für Forschung auf Grund ausufernder Administrationstätigkeiten und eines büro­kratisch und starr organisierten Lehrbetriebes.

Vor diesem Hintergrund scheint es nicht verwunderlich, daß durch OECD-Studien bereits vor Jahren festgestellt wurde, daß unsere Universitäten äußerst bürokratisch strukturiert sind und es ihnen an Praxis bzw. Wirtschaftsnähe fehlt. Österreich bekommt von der OECD eine Akademisierungsquote von nur 7% ausgewiesen, was im internationalen Vergleich eine alarmierende Größe darstellt. Des weiteren wurde auch kritisiert, daß die österreichischen Universitäten in den Bereichen Forschung und Lehre weit hinter dem OECD-Durchschnitt nachhinken. Das bedeutet weiters, daß das österreichische Universitätswesen durch fehlenden Wettbewerb, wenig Effizienzanreize, ein überbordendes Eigenleben der Verwaltung und durch permanente politische Einflußnahme gekennzeichnet ist, obwohl das UOG wie auch das mittler­weile in Kraft befindliche UniStG den Universitäten weitgehende Autonomie einräumen sollten. Bei der Umsetzung des UOG 93 werden nach wie vor enorme Umsetzungsschwierigkeiten an den Universitäten festgestellt, tatsächliche Reformen des offensichtlich nicht mehr zeitgemäßen Hochschul­wesens wurden bis dato weder von den verantwortlichen Organen noch vom zuständigen Bundesminister vorgelegt, so daß es sich bei der vielgepriesenen Autonomie der Universitäten wohl nur um eine ,Schein­autonomie‘ bzw. eher um eine ,Mangelverwaltung‘ des BMWV handelt.

Um der von der OECD aufgezeigten Kritik begegnen zu können und das Abdriften des österreichischen Universitätswesens hintanzuhalten, müssen diesen Defiziten praktikable Lösungen und ein zügiges Vorgehen gegenübergestellt werden, um so rasch als möglich eine Neuorientierung und weitgehende Reformschritte einleiten zu können.”

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 1998 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte der Abgeordnete Dipl.-Ing. Leopold Schöggl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 07 01

                       Dipl.-Ing. Leopold Schöggl                                                    Dr. Michael Krüger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann