1360 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend Schutz unserer Kinder auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom 19. September 1996, E 20-NR/XX.GP (III-74 der Beilagen)
Der Bundesminister für Justiz hat den vorliegenden Bericht am 21. Jänner 1997 dem Nationalrat zugeleitet. In diesem Bericht wird
1. über die Erfahrungen mit § 207a StGB und die Spruchpraxis der Gerichte zu dieser Bestimmung sowie der Bestimmungen des Pornografiegesatzes in bezug auf Kinderpornografie
2. über die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden im Rahmen der verdeckten Ermittlung
3. über die Möglichkeiten, wie im Internet gegen kinderpornografische Darstellungen vorgegangen werden kann
berichtet.
Der Justizausschuß hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 16. Juli 1998 in Verhandlung genommen.
Vor Eingang in die Debatte beschloß der Justizausschuß einstimmig den Bericht des Bundesministers für Justiz gemäß § 28 b Abs. 4 GOG nicht endzuerledigen.
Berichterstatterin war die Abgeordnete Rosemarie Bauer.
An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Peter Schieder, Wolfgang Jung, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Walter Schwimmer, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Michael Krüger, Mag. Thomas Barmüller, Dr. Irmtraut Karlsson, Dr. Brigitte Povysil, Mag. Helmut Kukacka, Mag. Johann Maier, Dr. Martin Graf und die Ausschußobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichts zu empfehlen.
Der Justizausschuß stellt daher den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend Schutz unserer Kinder auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom 19. September 1996, E 20-NR/XX.GP (III-74 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1998 07 16
Josef Schrefel Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau