1366 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (1237 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (26. Novelle zum B-KUVG)


Die gegenständliche Regierungsvorlage enthält zahlreiche Ergänzungen und Änderungen, welche groß­teils der Rechtsbereinigung, der Verbesserung der Praxis bzw. der Anpassung an die Rechtsentwicklung innerhalb der Sozialversicherung dienen sollen.

Im einzelnen sind diesbezüglich folgende Neuformulierungen hervorzuheben:

–   Anpassungen betreffend das Bezügebegrenzungsgesetz, die beabsichtigte Ausgliederung der Bundes­theater aus der Bundesverwaltung sowie die Einrichtung von Landesrechnungshöfen;

–   Wiedereinführung einer Mindestbeitragsgrundlage;

–   Anpassung an das Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland;

–   Modifikation der Gründe für die Enthebung von Versicherungsvertretern;

–   Beseitigung von Redaktionsversehen.

Als Parallelbestimmungen zum ASVG ist auf folgende Neuformulierungen hinzuweisen:

–   Maßnahmen zugunsten der Krankenversicherten im Bereich der zahnärztlichen Versorgung (§§ 69 Abs. 3 und 189 Abs. 4 B-KUVG);

–   Klarstellung, daß Freiberufler von der Angehörigeneigenschaft in der Krankenversicherung ausge­schlossen bleiben;

–   Erweiterung der Berufskrankheitenliste (Anpassungen an die Europäische Liste der Berufskrank­heiten);

–   Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens gemäß § 153 B-KUVG (bei Bestandsänderungen unter einer bestimmten Wertgrenze soll eine bloße Anzeige genügen).

In der Regierungsvorlage ist auch vorgesehen, daß – analog zur Regelung für Verwaltungsbeamte, deren Dienstbezüge wegen einer Übernahme einer politischen Funktion entfallen – für Verwaltungsbeamte, die zu Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes ernannt werden, die Pflichtversicherung als Verwaltungs­beamte dann nicht besteht, wenn die Dienstbezüge infolge ihrer Ernennung zum Mitglied des Verfas­sungsgerichtshofes entfallen. Dadurch wird erreicht, daß die in Rede stehenden Personen nicht als Verwaltungsbeamte, sondern als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes pflichtversichert sind.

Dem Vorblatt der Regierungsvorlage ist zu entnehmen, daß durch den gegenständlichen Gesetzentwurf eine Mehrbelastung von rund 150 000 S pro Jahr sowie eine geringe zusätzliche Beitragsbelastung der Länder in der Krankenversicherung hervorgerufen wird.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war der/die Abgeordnete Heidrun Silhavy. Nachdem ein Antrag des Abgeordneten Dr. Volker Kier auf Einsetzung eines Unterausschusses mit Stimmenmehrheit abgelehnt worden war, wurde einstimmig beschlossen, die Verhandlungen über die gegenständliche Regierungsvorlage zu vertagen.

Die Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden nach Eröffnung der Sitzung vom 2. Juli 1998 unterbrochen.

Am 7. Juli 1998 wurde diese unterbrochene Sitzung wieder aufgenommen. Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Volker Kier, Mag. Herbert Haupt, Annemarie Reitsamer, Mag. Walter Guggenbergern, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Reinhart Gaugg, Franz Hums, Karl Donabauer, Dr. Elisabeth Pittermann und Edith Haller sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch beteiligten, wurde die Ausschußsitzung unterbrochen.


Am 16. Juli 1998 wurde die unterbrochene Sitzung neuerlich aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Karl Öllinger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Volker Kier, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Herbert Haupt, Reinhart Gaugg, Franz Hums, Heidrun Silhavy, Anton Blünegger, Sigisbert Dolinschek, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1237 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 07 16

                         Dr. Elisabeth Pittermann                                                    Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau