1371 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend faire Pensionsanpassung – verfassungsrechtlicher Schutz der Pensionen [682/A(E)]


Die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Elfriede Madl, Reinhard Gaugg und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Jänner 1998 im Nationalrat ein­gebracht und wie folgt begründet:

“Derzeit bewirkt die Pensionsanpassung eine stetige Auseinanderentwicklung der Pensionshöhen, weil durch die prozentuelle Erhöhung den Beziehern niedriger Ruhestandsleistungen ein wesentlich kleinerer Betrag zugutekommt als denen höherer Leistungen. Da sich die Preiserhöhung für die Grundbedürfnisse der älteren Menschen zwischen den verschiedenen Einkommensgruppen aber wesentlich schwächer unterscheidet, bewirkt die prozentuelle Anpassung tendenziell ein Verarmen der Bezieher niedriger Pensionen und eine Überversorgung im Bereich der Höchstpensionen.

Durch die jetzt geltenden Pensionsanpassungsregelungen ist außerdem nicht sichergestellt, daß die jährliche Erhöhung der Leistungen zumindest im Durchschnitt der Steigerung der die Pensionisten treffenden Durchschnittskosten entspricht. Dieser Umstand bewirkt ein laufendes Ärmerwerden aller Leistungsbezieher mit zunehmender Pensionsdauer; die Antragsteller halten diese Regelung angesichts der langjährigen Versprechungen, den Pensionisten werde nichts weggenommen, sowohl für falsch als auch für unzumutbar. Es wird mit zunehmendem Alter zudem immer schwieriger, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen, und der Bedarf an teuren Dienstleistungen usw. wächst mit dem Alter deutlich.

Die Antragsteller meinen, daß ein wesentlicher Teil des Generationenvertrages die Sicherheit ist, mit der Personen, die ihr Leben lang für die Versorgung der Großeltern- und Elterngeneration Beiträge bezahlt haben, davon ausgehen können, selbst eine Altersversorgung zu erhalten, die den Regelungen entspricht, die im letzten Drittel ihres Arbeitslebens (also in einem Zeitraum, in dem Eigenvorsorge nur mehr sehr beschränkt möglich ist) gegolten haben. Ebenso müssen alle, die eine niedrige Ruhestandsleistung beziehen, sicher sein können, daß diese Leistung nicht durch eine unter der Inflationsrate liegende Anpassung sukzessive in ihrer Kaufkraft schwindet, also wertmäßig verringert wird. Die Antragsteller halten es angesichts der jüngsten drastischen Verschlechterungen im Pensionsrecht für erforderlich, für diejenigen, die schon eine Altersversorgungsleistung erhalten oder in den nächsten Jahren in den Ruhestand treten, eine Beibehaltung der gewährten Leistung und zumindest für alle Bezieher niedriger und mittlerer Leistungen eine Anpassung mindestens mit der Inflationsrate verfassungsrechtlich zu garantieren.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 682/A(E) in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 in Verhandlung genommen. Nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Mag. Herbert Haupt wurde einstimmig beschlossen, den gegenständlichen Entschließungsantrag zu vertagen.

Die Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden nach Eröffnung der Sitzung vom 2. Juli 1998 unterbrochen.

Am 7. Juli 1998 wurde diese unterbrochene Sitzung wieder aufgenommen und neuerlich unterbrochen.

Am 16. Juli 1998 wurde die unterbrochene Sitzung neuerlich aufgenommen. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 07 16

                                 Heidrun Silhavy                                                            Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau