1377 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend Schaffung eines Berufsschutzes für dauernd erwerbsunfähige Bauern und Gewerbe­treibende [539/A(E)]


Die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Franz Koller, Robert Wenitsch, Edith Haller, Mag. Herbert Haupt und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Juli 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Nach dem ASVG pflichtversicherte Person genießen dann, wenn sie einen Beruf erlernt haben oder angelernt wurden, einen gewissen Berufsschutz; dies bedeutet, daß sie als invalid gelten und ihnen eine entsprechende Pensionsleistung auch vor der Vollendung des 55. bzw. 57. Lebensjahres zusteht, wenn ihre Arbeitsfähigkeit gemessen an ihrer Ausbildung, ihren Kenntnissen und ihren Fähigkeiten entsprechend deutlich vermindert ist. Im Gegensatz dazu gilt ein nach dem GSVG oder BSVG Versicherter, der jünger als 55 bzw. 57 Jahre ist, erst dann als erwerbsunfähig, wenn er dauernd außerstande ist, irgendeinem regelmäßigen Erwerb nachzugehen. Dies stellt eine beträchtliche Schlechterstellung dar, weil somit Bauern und Gewerbetreibende unter der genannten Altersgrenze auf alle anderen nach der verbleibenen Arbeitsfähigkeit möglichen Berufe verwiesen werden können, obwohl diese Tätigkeiten keineswegs unqualifizierten Hilfsarbeiten gleichgestellt werden können. So wird zB auf den theoretisch möglichen Beruf eines Telefonisten oder die Beschäftigung als Hotelportier verwiesen, auch wenn entsprechende Arbeitsplätze am Wohnort des Betroffenen gar nicht vorhanden sind und nicht vermittelt werden können.

Die Antragsteller halten es für dringend erforderlich, diese schon lange bestehende Ungerechtigkeit zwischen den Pensionssystemen zu beseitigen.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 539/A(E) in seiner Sitzung am 1. April 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Mag. Herbert Haupt.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Karl Donabauer, Sophie Bauer, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Mag. Herbert Haupt, Heidrun Silhavy sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch beteiligten, wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, die Verhandlung zu vertagen.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 den gegenständlichen Entschließungsantrag in Verhandlung genommen. Es wurde einstimmig beschlossen, den gegen­ständlichen Entschließungsantrag zu vertagen.

Die Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden nach Eröffnung der Sitzung vom 2. Juli 1998 unterbrochen.

Am 7. Juli 1998 wurde diese unterbrochene Sitzung wieder aufgenommen und neuerlich unterbrochen.

Am 16. Juli 1998 wurde die unterbrochene Sitzung neuerlich aufgenommen. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 07 16

                                 Karl Donabauer                                                            Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau