143 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Rechnungshofausschusses


betreffend den Sonderbericht des Rechnungshofes über das Beschaffungswesen des Bundesheeres; Zweiter Teilbericht (III-12 der Beilagen)

Der gegenständliche Sonderbericht erfolgt auf Grund des Prüfungsauftrages des Nationalrates gemäß § 99 Abs. 1 GOG vom 8. Februar 1995, mit dem der Rechnungshof mit der Prüfung aller vom Bundesministerium für Landesverteidigung im Zeitraum 1. Jänner 1987 bis dato durchgeführten wesentlichen Beschaffungen auf Einhaltung aller für Bundesdienststellen jeweils geltenden Bestimmungen beauftragt wurde.

Das der nunmehrigen Beschaffungsprüfung zugrundeliegende Verlangen des Nationalrates hat neben der zeitlichen Eingrenzung der zu untersuchenden Beschaffungsvorgänge auch die Prüfungsschwerpunkte klar vorgegeben. Besondere Aufmerksamkeit ist demgemäß

         –   der Einhaltung aller jeweils geltenden Bestimmungen,

         –   der Effizienz der Entscheidungsstrukturen,

         –   der Effizienz interner und externer Kontrollmechanismen und

         –   der Überprüfung von Verdachtsmomenten in Richtung illegaler Zahlungen

zu widmen.

Auf Grund des Umfanges der vom Prüfungsverlangen umfaßten Vorgänge sieht sich der Rechnungshof, wie in der Einleitung des Berichtes ausgeführt wird, im Interesse einer zeitnahen Berichterstattung an den Nationalrat veranlaßt, über das Ergebnis der von ihm verlangten Gebarungsüberprüfung Teilberichte vorzulegen, wobei der Erste Teilbericht III-39 der Beilagen in der XIX. GP vorlag.

Wie im Allgemeinen Teil des Ersten Teilberichtes werden auch in der Einleitung des Zweiten Teilberichtes der Umfang der Bestellungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt. Weiters wurde EDV-unterstützt eine Auswahlmethode geschaffen, um im Auftrag des Nationalrates die wesentlichen Beschaffungsfälle (aus einer Gesamtzahl von rund 38 000 Geschäftsfällen) zu überprüfen. Hiebei wurden unterschiedliche Parameter berücksichtigt und auch die Grundlagen für Beschaffungen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung dargestellt.

Ferner sind im Allgemeinen Teil die Kontrolleinrichtungen in bezug auf Beschaffungsvorgänge erläutert.

Im Besonderen Teil ist die Überprüfung fünf konkreter Beschaffungsplanungen, und zwar hinsichtlich eines Panzerabwehrlenkwaffen-Systems, großkalibriger Munition, Maschinengewehrmunition, Zeitzündern und geländegängiger Sanitätskraftwagen, eingehend dargestellt. In allen Fällen konnten nach Ansicht des Rechnungshofes nach den vorliegenden Unterlagen keine Verdachtsmomente in Richtung illegaler Zahlungen abgeleitet werden.

In den Schlußbemerkungen empfahl der Rechnungshof zusammenfassend:

        1.   die für Beschaffungen maßgeblichen Planungen und die Bestimmungsgrößen für die Produkt­auswahl zeitgerecht zu erarbeiten;

        2.   die für die Einleitung von Beschaffungsfällen maßgeblichen Erwägungen sowie auch die einzelnen Schritte des Vergabeverfahrens angemessen und einwandfrei zu dokumentieren;


        3.   die Vergabeentscheidung jedenfalls bei größeren und komplexen Vorhaben auf Grund eines Kosten-Nutzen-Vergleichs vorzunehmen;

        4.   Zahlungen erst bei Fälligkeit zu leisten und allfällige, aus vorzeitigen Zahlungen resultierende Zinsenguthaben in angemessener Zeit abzurechnen;

        5.   auf die Wahl der vorgeschriebenen Vergabeart zu achten;

        6.   die Interessen der Republik Österreich im Zuge der Vertragsabwicklung entschiedener zu vertreten;

        7.   in einzelnen Fällen die Bedarfsermittlung zwecks sparsamer Vorratshaltung zu verbessern sowie um eine Erweiterung des Bieterkreises bemüht zu sein.

Der Rechnungshofausschuß hat den gegenständlichen Sonderbericht, der dem Ausschuß am 29. Fe­bruar 1996 zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 21. März bzw. am 14. Mai 1996 unter Beiziehung von Auskunftspersonen aus den zuständigen Ressortbereichen gemäß § 40 Abs. 1 GOG behandelt.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Herbert Scheibner, Ute Apfelbeck, Anton Leikam, Mag. Reinhard Firlinger, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Hans Schöll, Dipl.-Ing. Richard Kaiser, Mag. Herbert Haupt, Arnold Grabner, Mag. Franz Steindl, der Ausschußobmann Abgeordneter Andreas Wabl, der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler sowie der Bundesminister Dr. Werner Fasslabend.

Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Sonderberichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Sonderbericht des Rechnungshofes über das Beschaffungswesen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Zweiter Teilbericht, (III-12 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 05 14

                        Dipl.-Ing. Richard Kaiser                                                          Andreas Wabl

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann