1446 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (1383 der Beilagen): Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur (MIGA)

Österreich hält gegenwärtig 775 Kapitalanteile im Wert von 8 385 500 US-Dollar (= 7,75 Millionen Sonderziehungsrechten), dies entspricht einem Anteil am Gesamtkapital der MIGA von 0,775 Prozent (Anteil an den Stimmrechten per 31. Dezember 1997: 0,76 Prozent).

Die Diskussion über eine notwendige Kapitalerhöhung der MIGA begann bereits Anfang 1997; im Rahmen der Jahrestagung 1997 der Weltbankgruppe wurde grundsätzlich Einigung bezüglich des Ausmaßes der Kapitalerhöhung und der Zahlungsmodalitäten erzielt.

Die Einigung sieht wie folgt aus:

Erhöhung des gezeichneten Kapitals um 1 Milliarde US-Dollar (924 214 418 Sonderziehungsrechte);   (das ursprüngliche bzw. aktuell gezeichnete Kapital der MIGA beträgt 1 Milliarde Sonderziehungsrechte). Das Kapital von 1 Milliarde US-Dollar soll wie folgt aufgebracht werden (fixer Wechselkurs gemäß Artikel 5 (a) der Konvention: 1 Sonderziehungsrecht = 1,082 US-Dollar):

150 Millionen US-Dollar wurden als Geschenk aus dem Gewinn 1997 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung – IBRD – an MIGA überwiesen und flossen in die MIGA-Reserven;

850 Millionen US-Dollar bzw. 785,59 Millionen Sonderziehungsrechte werden von den MIGA‑Mit­gliedern bereitgestellt werden.

Von diesen 850 Millionen US-Dollar sind 17,65 Prozent bzw. 150 025 000 US-Dollar bar einzuzahlen, 82,35 Prozent bzw. 699 975 000 US-Dollar sind abrufbares Kapital (= Haftkapital).

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. Oktober 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und Mag. Helmut Peter sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1383 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 1998 10 22

                                      Ernst Fink                                                                    Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann