1461 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Rechnungshofausschusses


betreffend den Sonderbericht des Rechnungshofes über Heilmittel und Heilbehelfe
(III-136 der Beilagen)


Der gegenständliche Sonderbericht erfolgt auf Grund des Prüfungsverlangens im Nationalrat gemäß § 99 Abs. 2 GOG vom 13. Juni 1996, mit dem der Rechnungshof mit der Durchführung einer Sonderprüfung der Gebarung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger insbesondere hinsichtlich der Heilmittel und Heilbehelfe unter Beachtung der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Organisationsstruktur beauftragt wurde.

Der Rechnungshof erstattet sohin gemäß Art. 126b Abs. 4 und Art. 126d Abs. 1 B-VG sowie gemäß § 99 Abs. 6 des Geschäftsordnungsgesetzes Bericht über das Ergebnis der von ihm durchgeführten Gebarungs­überprüfung.

In der einleitenden Kurzfassung führt der Rechnungshof im gegenständlichen Sonderbericht einleitend aus, daß nach Vorerhebungen im Sommer 1996 der Rechnungshof einen Fragebogen an die Versiche­rungsträger und den Hauptverband versandte und nach entsprechender Auswertung zwischen Dezember 1996 und März 1997 die Gebarungsüberprüfung beim Hauptverband und 15 Versicherungsträgern durchführte. Erschwerend war für den Prüfungsablauf, wie der Rechnungshof in der Einleitung ausführt, daß die Versicherungsträger sich im Prüfungszeitraum um eine Neugestaltung der Vertragsbeziehungen mit den Bandagisten und Orthopädietechnikern bemühten und sich daher Preise, Konditionen und Vertragsgrundlagen stetig veränderten.

Darüber hinaus enthält der gegenständliche Bericht folgende Schwerpunkte:

–   Heilmittel (insbesondere Preisbildung und Preisniveau, chefärztliche Genehmigungen, Wahlarzt­rezepte, Langzeitmedikation, Verschreibung von Homöopathika, Richtlinien über die ökonomische Schreibweise, Arzneimittelverbrauch und Rezeptgebührenbefreiungen, Verordnungen durch Kranken­anstalten),

–   Heilbehelfe und Hilfsmittel,

–   Abrechnungsgrundlagen für Heilbehelfe und Hilfsmittel.

In den Schlußbemerkungen des gegenständlichen Sonderberichts hob der Rechnungshof nachstehende zehn Empfehlungen hervor:

        1.   Die Versicherungsträger sollten die beschriebene Neuregelung im Bereich der Abrechnungs­grundlagen für Heilbehelfe und Hilfsmittel nützen, um durch verstärkte Kooperation ihre Tarife und Vertragsbestimmungen noch besser aufeinander abzustimmen, um dadurch die jeweils günstigsten Konditionen zu erwirken.

        2.   Beim Hauptverband sollte ein Heilbehelfe- und Hilfsmittelbeirat eingerichtet werden.

        3.   Die Versicherungsträger sollten Angebote in Hinkunft nicht mehr über die ARGE-Orthopädie, sondern selbst einholen.

        4.   Die Versicherungsträger sollten aus wirtschaftlichen Gründen in verstärktem Maße die Möglichkeiten der Ausschreibung und der Direkteinkäufe nützen.

        5.   Marktgängige Medikamente sollten nicht bloß aus Kostengründen aus dem Heilmittelverzeichnis ausgeschlossen werden.

        6.   Die Vorgangsweise bei der Einlösung von Wahlarztrezepten sollte entbürokratisiert werden.

        7.   Die Langzeitmedikation sollte erleichtert werden.

        8.   Bestimmte Homöopathika sollten ins Heilmittelverzeichnis aufgenommen werden.

        9.   Die Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise sollten praxisnäher und patientenfreund­licher gestaltet werden.


      10.   Für die Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise sollten  zeitgemäße Methoden entwickelt werden.

Der Rechnungshofausschuß hat den gegenständlichen Sonderbericht, der dem Ausschuß am 16. Juni zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 1. Juli und 29. Oktober 1998 behandelt.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Franz Steindl, Dr. Alois Pumberger, Ute Apfelbeck, Klara Motter, Dr. Sonja Moser-Starrach, Erhard Koppler, Mag. Herbert Haupt und Annemarie Reitsamer sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch, der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler und der Ausschußobmann Andreas Wabl.

Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Sonderberichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Rechnungshofes betreffend den Sonderbericht über Heilmittel und Heilbehelfe (III-136 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 10 29

                                 Gabriele Binder                                                                   Andreas Wabl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann