1483 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Justizausschusses


über den Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Johannes Jarolim und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht geändert wird (924/A)

Die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Dr. Johannes Jarolim haben den gegenständlichen Antrag am 4. November 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Der Nationalrat hat das Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof genehmigt (BGBl. I Nr. 166/1998). Die Ratifikationsurkunde ist beim Depositar am 17. September 1998 hinterlegt worden. Das Übereinkommen tritt nach Art. 6 für Österreich am 1. Dezember 1998 in Kraft.

Der Nationalrat hat aus Anlaß der Genehmigung des Beitrittsübereinkommens beschlossen, daß das Übereinkommen durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist. Zwar ist aus Anlaß des Beitritts das IPR-Gesetz im Hinblick auf den Beitritt zu dem Übereinkommen geändert worden (BGBl. I Nr. 119/1998), doch sind diese Änderungen, nämlich die Aufhebung aller Bestimmungen, die vertragliche Schuldverhältnisse regeln, nicht die vom Nationalrat beschlossene Erfüllung des Übereinkommens durch Erlassung von Gesetzen. Damit ab 1. Dezember 1998, der Tag, an dem das Übereinkommen (völker­rechtlich) für Österreich in Kraft tritt, der vertragsgemäße Rechtszustand hergestellt ist und vertragliche Schuldverhältnisse im Anwendungsbereich des Übereinkommens kollisionsrechtlich übereinkommens­gemäß beurteilt werden können, ist die vorgeschlagene Gesetzesänderung erforderlich.”

Der Justizausschuß hat den vorliegenden Initiativantrag in seiner Sitzung am 17. November 1998 in Verhandlung genommen.

Nach einer Wortmeldung der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter wurde der im Antrag 924/A enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat möge dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 11 17

                               Rosemarie Bauer                                                 Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau

Anlage

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPR-Gesetz), BGBl. Nr. 304/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/1998, wird wie folgt geändert:

1. § 53 erhält die Absatzbezeichnung “(1)”; folgender zweiter Absatz wird angefügt:

“(2) Die Bestimmungen des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Überein­kommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie des am 19. Dezember unterzeichneten Ersten Protokolls betreffend die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und des am 19. Dezember 1988 unterzeichneten Zweiten Protokolls zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung des Übereinkommens auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sind unmittelbar anzuwenden.”

2. § 50 Abs. 2 lautet:

“(2) Die Neufassung des § 35, die Aufhebung der §§ 36 bis 45 sowie der § 53 Abs. 2 treten mit 1. Dezember 1998 in Kraft und sind auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwenden, die nach dem 30. November 1998 geschlossen worden sind.”