1502 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Bautenausschusses


über den Antrag 484/A der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tauernautobahnfinanzierungsgesetz vom 6. März 1969, BGBl. Nr. 115/1969, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 826/1992, geändert wird

Die Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 11. Juni 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Bei Errichtung der Scheitelstrecke A 10 Tauernautobahn wurde eine Mautpflicht eingeführt. Da der Gesetzgeber die Absicht hatte, die aufwendige Strecke zwischen den beiden Tunnels mautpflichtig zu machen, wurde die Maut zwischen den beiden angrenzenden Zu- und Abfahrten – Rennweg und Flachau – eingeführt. Im Jahr 1981 wurde auf Betreiben der Zauchenseer Liftgesellschaft im Flachauwinkl eine Autobahnabfahrt errichtet. Da sich Flachauwinkl in der mautpflichtigen Zone befindet, wurde vertraglich vereinbart, die Herstellungskosten für die Anschlußstelle über einen pauschalierten Mautbetrag abzu­zahlen. Derzeit sieht die Regelung für Fahrzeuge, die die Abfahrt Flachauwinkl verwenden, vor, daß für die ersten 30 000 Fahrzeuge 20 S, für alle weiteren bis maximal 50 000 Fahrzeuge 15 S und darüber hinausgehend 10 S verrechnet werden. Die Liftgesellschaft garantiert weiters Mindesteinnahmen von 500 000 S. Übersteigt die tatsächliche Maut die Garantiesumme, so ist die tatsächliche Maut zu entrichten.

In den letzten 16 Jahren wurden über diese Konstruktion sowohl die Herstellungs- als auch die Finanzierungskosten für die Autobahnabfahrt Flachauwinkl längst bezahlt. Da erstens die Kosten für die Anschlußstelle bezahlt sind und zweitens es den Absichten des Gesetzgebers entspricht, nur die Strecke zwischen jenen Orten zu bemauten, die direkt vor und nach den Tunnels liegen, sollte im Tauern­autobahnfinanzierungsgesetz festgehalten werden, daß die Mautpflicht für die Strecke Rennweg–Flachau­winkl festgesetzt wird.”

Der Bautenausschuß hat den vorliegenden Initiativantrag in seiner Sitzung am 18. November 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war Dr. Gerhard Kurzmann.

An der Debatte beteiligten sich der Abgeordnete Dipl.-Ing. Leopold Schöggl sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 11 18

                            Karl Gerfried Müller                                                      Dr. Walter Schwimmer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann