1503 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Bautenausschusses


über den Antrag 542/A der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 geändert wird


Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 11. Juli 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Wie aus der Stellungnahme der Tiroler Landesregierung zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 hervorgeht, ist damit zu rechnen, daß insbesondere Tagestouristen, die den Raum Kitzbühel aufsuchen wollen, die mautpflichtige Autobahn meiden und auf das untergeordnete Straßennetz ausweichen. Dies führt zu einer unmittelbaren Belastung der betroffenen Bevölkerung an Bundes- und Landesstraßen. In Kenntnis dieser zu erwartenden Auswirkungen der Vignette hat der frühere Wirtschaftsminister Dr. Ditz der Stadt Kufstein und dem Land Tirol die schriftliche Zusage gegeben, im Bereich der Stadt Kufstein die Mautfreistellung des dortigen Autobahnabschnittes von Kufstein/Kiefersfelden bis Kufstein/Ausfahrt Süd herzustellen.

Allerdings ist in dem bereits beschlossenen Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 das politische Versprechen, welches Dr. Ditz abgegeben hat, nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus erhält der gegenständliche Antrag insofern Aktualität, als der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Farnleitner in seiner Anfragebeantwortung 1805/AB vom 14. März 1997 zur Anfrage 1883/J betreffend Mautpflicht auf Stadtautobahnen unmißverständlich darauf hinweist, daß sich ,Kufstein als besonderes verkehrspolitisches Problem darstelle, da ein Teil des die Inntal-Autobahn benützenden Durchzugsverkehrs diese nur für eine Strecke von 6 km benötigt und dieser Verkehr hauptsächlich aus gelegentlichen Benützern besteht.‘ Weiters stellt der Bundesminister klar, daß ,daher davon auszugehen ist, daß ein Großteil dieses Verkehrsaufkommens in das untergeordnete Verkehrsnetz abwandert, so daß die Stadt Kufstein durch diesen abgedrängten Verkehr über Gebühr belastet würde, und es auch im Bereich des bayrischen Grenzraums zu Problemen käme. Daher sei eine gesetzliche Regelung vorgesehen.‘

Da man nunmehr auch die jüngst beschlossenen Änderungen zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz ohne Zustimmung zu entsprechenden gesetzlichen Regelungen betreffend die geforderte Mautausnahme verstreichen ließ, sehen sich die unterfertigten Abgeordneten neuerlich gezwungen, oben angeführten Antrag zu stellen.

Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, daß der ursprüngliche Gesetzesentwurf zu den in diesen Tagen beschlossenen Änderungen zum Bundesstraßenfinanzierungesetz entsprechende Ausnahmen bereits beinhaltete, der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten aber – offenbar unter dem Druck des Koalitionspartners – diese wieder zurücknehmen mußte.

Die politische Notwendigkeit der dargestellten Mautbefreiung für den Bereich Kufstein wurde durch einen kürzlich beschlossenen Antrag aller im Tiroler Landtag vertretenen Fraktionen mehr als unterstrichen.”

Der Bautenausschuß hat den vorliegenden Initiativantrag in seiner Sitzung am 18. November 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war Dr. Gerhard Kurzmann.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kurt Eder, Karl Smolle und der Obmann des Ausschusses Dr. Walter Schwimmer sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner.


Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 11 18

                            Karl Gerfried Müller                                                      Dr. Walter Schwimmer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann