1557 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Hauptausschusses


betreffend Erstattung eines Vorschlages für die Wahl eines Mitgliedes der

Volksanwaltschaft

Gemäß Art. 148g Abs. 4 B-VG in der derzeit geltenden Fassung hat im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft jene im Nationalrat vertretene Partei, die dieses Mitglied namhaft gemacht hat, ein neues Mitglied namhaft zu machen. Die Neuwahl erfolgt für den Rest der Funktionsperiode.

Anstelle der mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 1998 ausscheidenden, von der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion nominierten Volksanwältin Mag. Evelyn Messner wurde von diesem Klub nunmehr Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Christa Krammer mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 für den Rest der Funktionsperiode (30. Juni 2001) namhaft gemacht.

Der Hauptausschuß hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 1998 über diesen dem Nationalrat zu erstattenden Vorschlag beraten und nach einer Debatte, an der sich der Präsident des Nationalrates Dr. Heinz Fischer sowie die Abgeordneten Peter Schieder und Mag. Terezija Stoisits beteiligten, mit Stimmenmehrheit den Beschluß gefaßt, Frau Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Christa Krammer mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 für den Rest der Funktionsperiode für die Wahl zu einem Mitglied der Volksanwaltschaft vorzuschlagen.

Der Hauptausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle Dr. Christa Krammer – mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 – für den Rest der Funktionsperiode zu einem Mitglied der Volksan­waltschaft wählen.

Wien, 1998 12 11

                                  Peter Schieder                                                                Dr. Heinz Fischer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann