1590 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten


über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicher­heitsbericht 1997) (III-156 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht ist in die Abschnitte

   1.  Einleitung;

   2.  Kriminalität im Spiegel der polizeilichen Kriminalstatistik;

   3.  Lagebilder und Maßnahmen betreffend ausgewählte Deliktsformen;

   4.  Maßnahmen und Tätigkeiten zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensauf­klärung;

   5.  Migrationswesen;

   6.  Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten;

   7.  Waffenwesen;

   8.  Festnahmen und Demonstrationen;

   9.  Maßnahmen auf den Gebieten Katastrophenschutz, Zivilschutz, Strahlenschutz, Flugpolizei und Entminungsdienst;

10.  Kriminalität im Spiegel der Strafrechtspflege sowie

11.  Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Strafrechtspflege

gegliedert, wobei die Abschnitte 2 bis 9 vom Bundesministerium für Inneres und die Abschnitte 10 und 11 vom Bundesministerium für Justiz erstellt wurden.

Der zweite Abschnitt enthält eine Reihe von Statistiken. Ihnen zufolge sind die Verbrechen im Berichtsjahr gegenüber 1996 von 102 660 auf 102 182 zurückgegangen; dies bedeutet eine Abnahme von 0,5 Prozent. Die Zahl der Vergehen ist um 0,9 Prozent rückläufig, nämlich von 382 790 auf 379 367. Bei der Gesamtzahl aller strafbaren Handlungen ist mit minus 0,8 Prozent eine Abnahme von 485 450 Fällen auf 481 549 Fälle zu verzeichnen.

Die Gesamtsumme aller strafbaren Handlungen, Verbrechen und Vergehen ist daher insgesamt zurückgegangen.

Die Aufklärungsquote der Gesamtkriminalität zeigt gegenüber dem Jahr 1996 mit 50,2 Prozent einen leichten Rückgang. Eine analoge Aussage läßt sich hinsichtlich der Verbrechen und Vergehen machen, deren Aufklärungsquoten mit 29,8 Prozent und 55,7 Prozent ausgewiesen werden. Diese Aufklärungs­quoten stellen den zweithöchsten Wert seit dem Jahr 1987 dar (im Jahr 1996 wurden nach 1987 die höchsten Aufklärungsquoten erreicht).

In absoluten Zahlen ausgedrückt, konnten 1997 30 481 Verbrechen geklärt werden. Dies entspricht einer Abnahme von 5,9 Prozent gegenüber 1996. Bei den Vergehen war ein Rückgang der absoluten Zahl der aufgeklärten Fälle um 2,0 Prozent zu verzeichnen, bei allen gerichtlich strafbaren Handlungen ergab sich ein Rückgang von 2,5 Prozent.

Der vierte Abschnitt befaßt sich mit personellen, organisatorischen, technischen und baulichen Maß­nahmen zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensaufklärung und berichtet auch über die Ausbildung in diesem Bereich sowie über die internationale Zusammenarbeit.

Der fünfte Abschnitt ”Migrationswesen” befaßt sich im einzelnen mit dem Aufenthalts-, Paß-, Asyl- und Fremdwesen, der Bundesbetreuung für Asylwerber, der Bosnierbetreuung und Integration sowie der Grenzüberwachung und -kontrolle, Schengen und der Europäischen Union.

Die dem sechsten Abschnitt zugrundeliegende Unfallbilanz 1997 ist nach Jahren der Rückläufigkeit wieder gestiegen. Die Unfälle liegen um 3,8 Prozent, die Verletzten um 3,9 Prozent und die Verkehrstoten um 7,6 Prozent höher als im Jahr 1996.


Erstmals enthält der Sicherheitbericht einen Abschnitt 7 ”Waffenwesen”, der die Anpassung des österreichischen Waffenrechts an das EU-Gemeinschaftsrecht darstellt.

Im Berichtsjahr fanden, wie dem 8. Abschnitt zu entnehmen ist, im gesamten Bundesgebiet 4 325 Demon­strationen mit den Schwerpunktthemen Soziales (insbesondere Arbeitslosigkeit, Wohnbereich, Gewalt gegen Frauen, Abtreibung, Ausländer­feindlichkeit und Menschenrechtsverletzungen), Tierschutz, Umweltschutzangelegenheiten und aktuelles politisches Geschehen statt.

Im Jahre 1997 wurden insgesamt 2 999 flugpolizeiliche Einsätze zur Unterstützung der Sicherheitsbe­hörden und Sicherheitsdienststellen sowie 5 293 Rettungs- und Ambulanzflüge sowie Flüge für sonstige Hilfeleistungen durchgeführt (9. Abschnitt).

Die Kriminalität im Spiegel der Strafrechtspflege wird im 10. Abschnitt dargestellt. Demnach haben die Staatsanwaltschaften 1997 69 937 Straffälle gegen bekannte und 93 620 gegen unbekannte Täter erledigt. 164 427 Anzeigen waren neu angefallen und 8 073 anhängig übernommen worden. Gegenüber 1996 ist der Neuanfall an Strafsachen um knapp 2% zurückgegangen.

Nach der Statistik der Rechtspflege wurden von den Gerichten 80 253 Personen rechtskräftig abgeurteilt (davon 9 287 Freisprüche).

Im Berichtsjahr wurden bedingt, teilbedingt oder unbedingt 42 217 Geldstrafen und 21 036 Freiheits­strafen ausgesprochen. Die Geldstrafeneinnahmen machten 304,3 Millionen Schilling (1996: 309,3 Mil­lionen Schilling) aus.

Von den 9 168 im Jahr 1997 in U-Haft genommenen Personen waren 7 794 Männer, 707 Frauen sowie 611 männliche und 56 weibliche Jugendliche.

3 502 Jugendstraftäter (zwischen 14 und 19 Jahren) wurden 1997 rechtskräftig verurteilt; das sind elf Per­sonen mehr als im Jahr zuvor. In 1 514 Fällen haben die Gerichte bedingte und in 756 Fällen unbedingte Strafen ausgesprochen. Von der Möglichkeit, eine teilbedingte Strafe zu verhängen, wurde in 308 Fällen Gebrauch gemacht.

Dem 11. Abschnitt ist unter anderem zu entnehmen, daß die jährliche Zahl der Fluchten aus geschlos­senen Anstalten stark schwankt und in den letzten 15 Jahren zwischen 15 und 60 Fluchten jährlich lag. 1997 waren insgesamt sechs, im ersten Halbjahr 1998 lediglich vier Fluchten zu verzeichnen.

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 27. Jänner 1999 in Verhandlung genommen. Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß für innere Angelegenheiten auf Antrag des Abgeordneten Anton Leikam gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäfts­ordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht im Ausschuß nicht endzuer­ledigen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Emmerich Schwemlein, Paul Kiss, Hans Helmut Moser, Karl Freund, Anton Gaál, Franz Lafer, Mag. Terezija Stoisits, Herbert Scheibner, Walter Murauer, Wolfgang Jung sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl und der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheits­bericht 1997) (III-156 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 01 27

                              Brigitte Tegischer                                                                Anton Leikam

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann