1599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten


über die Regierungsvorlage (1427 der Beilagen): Protokoll über den Beitritt der Regierung des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen betreffend den schritt­weisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, das am 14. Juni 1985 in Schengen unterzeichnet wurde, samt Erklärung und Anlage


Schweden hat am 19. Dezember 1996 das Beitrittsprotokoll zum Schengener Übereinkommen unterzeichnet.

Bei dem Beitrittsprotokoll handelt es sich um einen gesetzändernden und gesetzesergänzenden Staats­vertrag, der daher der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG bedarf. Er hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmun­gen. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da nur Angelegenheiten geregelt werden, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind. Die Zuständigkeit des Bundes zum Abschluß des Beitrittsprotokolls ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 2 B-VG.

Von einer Beschlußfassung nach Art. 50 Abs. 2 B-VG kann Abstand genommen werden, da keine inner­staatlichen legistischen Maßnahmen zur Umsetzung des Beitrittsprotokolls getroffen werden müssen.

Durch den Beitritt Schwedens erwachsen dem Bund keine zusätzlichen Kosten.

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Jänner 1999 in Verhandlung genommen.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Wolfgang Jung und Hans Helmut Moser sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl das Wort.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des gegenständlichen Protokolls zu empfehlen. Weiters wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, daß der Staatsvertrag in den authentischen Fassungen in französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache sowie die beigefügte authentische Fassung des Schengener Übereinkommens in schwedischer Sprache gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundgemacht wird, daß sie im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.  Der Abschluß des Staatsvertrages: Protokoll über den Beitritt der Regierung des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, das am 14. Juni 1985 in Schengen unterzeichneten wurde, samt Erklärung und Anlage (1427 der Beilagen) wird genehmigt.

2.  Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag hinsichtlich seiner authentischen Fassungen in französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache sowie die beigefügte authentische Fassung des Schengener Übereinkommens in schwedischer Sprache dadurch kundzumachen, daß sie im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Wien, 1999 01 27

                                Walter Murauer                                                                  Anton Leikam

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann