160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betreffend Novellierung des Urlaubsgesetzes (103/A)

Die Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Mag. Reinhard Firlinger, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Dr. Volker Kier und Genossen haben diesen Initiativantrag am 27. Februar 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die derzeitigen Bestimmungen des Urlaubsgesetzes sehen vor, daß nach den ersten sechs Monaten Dienstzeit des ersten Arbeitsjahres Urlaub in voller Höhe – und nicht mehr im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit wie in den ersten sechs Monaten – gebührt. Für Branchen, die starken saisonalen Schwankungen, was den Bedarf an Arbeitskräften betrifft, unterliegen, erweist sich diese Regelung als kontraproduktiv; aus sozialen Gründen jedenfalls unerwünschte Effekte sind die Folge.

Urlaubsansprüche in befristeten Arbeitsverhältnissen sind nicht gesondert geregelt, was dazu führt, daß kein Betrieb, der Auslastungsschwankungen unterliegt, es sich leisten kann, Arbeitnehmer länger als sechs Monate zu beschäftigen. Dauert das Dienstverhältnis nämlich exakt ein halbes Jahr, so gebührt im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Urlaubsentschädigung in der Höhe des noch ausstehenden Urlaubsentgelts – also entsprechend einem sechsmonatigen Dienstverhältnis. Dauert das Dienstverhältnis allerdings auch nur sechs Monate und einen Tag, so gebührt eine Urlaubsabfindung in der Höhe eines Jahresurlaubes. Für die Bemessung des 13. und 14. Gehalts wird die Dauer des Dienstverhältnisses bis zur Konsumation des Jahresurlaubes verlängert.

Dies bedeutet für die Verlängerung des befristeten Dienstverhältnisses über sechs Monate hinaus Zusatzkosten von rund drei Wochenlöhnen. Kein Arbeitgeber kann sich das leisten, was zur Verkürzung der Dauer der Dienstverhältnisse führt und potentielle Arbeitschancen ungenützt läßt.

Verschärfend für den Dienstnehmer kommt die neue Regelung hinzu, die Anspruch auf Arbeitslosengeld erst ab 28 Wochen Beschäftigung vorsieht.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag (103/A) in seiner Sitzung am 29. Mai 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Volker Kier. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Sigisbert Dolinschek, Ridi Steibl, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Herbert Haupt, Josef Meisinger, Eleonore Hostasch, Theresia Haidlmayr, Elfriede Madl, Dr. Elisabeth Pittermann und Mag. Dr. Josef Trinkl sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 05 29

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau