1609 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Außenpolitischen Ausschusses
über den Antrag 931/A(E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Werner Amon und Genossen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der genitalen Verstümmelung von Frauen
Die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Werner Amon und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. Mai 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
”Nach Angaben der UNICEF werden jährlich 2 Millionen Frauen und Mädchen an ihren Geschlechtsteilen verstümmelt. Weltweit sind weit über 135 Millionen Frauen von genitaler Verstümmelung betroffen. In manchen afrikanischen Ländern sind über 90% der Frauen beschnitten (zB Ägypten, Nigeria, Äthiopien, Somalia). Afrikanische Emigranten führen die weibliche Genitalverstümmelung auch in Europa durch.
Neben der schlimmen Schmerzen während der Beschneidung – oft wird sie ohne Betäubung durchgeführt – bleiben bei den Frauen lebenslange Schmerzen und Probleme zurück: Durch die schlechten hygienischen Bedingungen bei der Beschneidung kommt es oft zu Infektionen im Unterleibsbereich, es können schwere, auch tödliche, Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt entstehen. Blutungen, chronische Schmerzen, Frigidität, Unfruchtbarkeit und psychische Störungen sind nur einige der vielen Probleme, die sich ebenfalls durch die Genitalverstümmelung ergeben können.
Begründet wird die genitale Verstümmelung von Frauen auf vielerlei Weise: Hygienische und religiöse Gründe werden vorgeschoben (dabei gibt es keine Weltreligion, die die Beschneidung von Frauen fordert). Vertreten wird auch die Ansicht, daß die Beschneidung den Sexualtrieb dämmt bzw. daß die ,schmutzigen‘ Körperteile zu entfernen sind. Wenn auch die Betroffenen oft im guten Glauben handeln, der Frau einen guten Dienst zu erweisen, ändert sich nichts daran, daß es sich bei der weiblichen Genitalverstümmelung um eine schwere Menschenrechtsverletzung handelt.
Es zeigt sich, daß sich immer mehr Betroffene gegen die Beschneidung zu wehren versuchen. Zahlreiche NGOs führen einen Kampf gegen die Beschneidung und für mehr Information und Aufklärung in den betroffenen Gebieten.”
Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. Februar 1999 in Verhandlung genommen.
In der anschließenden Debatte ergriffen die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Herbert Scheibner, Dr. Irmtraut Karlsson, Werner Amon, Dr. Martina Gredler und Mag. Johann Ewald Stadler das Wort.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständlichen Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien, 1999 02 10
Mag. Walter Posch Peter Schieder
Berichterstatter Obmann
Anlage
Entschließung
Die Bundesregierung wird ersucht,
1. in internationalen Gremien dahin gehend zu wirken, daß in den Ländern, in denen die genitale Verstümmelung von Frauen weit verbreitet ist, ein gesetzliches Verbot der genitalen Verstümmelung von Frauen erlassen werde;
2. bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit der Bereitschaft der Empfängerstaaten, das Ritual der Beschneidung von Frauen im eigenen Land wirkungsvoll zu bekämpfen, zu verbinden;
3. Programme und Maßnahmen zu unterstützen, die sich in den betroffenen Staaten um die Aufklärung und Information der Bevölkerung bezüglich der Beschneidung von Frauen kümmern;
4. ihren Einfluß in der Europäischen Union dahin gehend geltend zu machen, daß die finanzielle Hilfe der EU für Entwicklungsländer mit dem gesetzlichen Verbot von genitalen Verstümmelungen in diesen Ländern in Zusammenhang gebracht werde.